Kündigungsfristen bei einer Prämienerhöhung:Wenn Ihre Krankenkasse die Prämien auf Anfang des Kalenderjahrs erhöht, so können Sie kurzfristig kündigen. Bei einigen Versicherungen haben Sie für die schriftliche Kündigung bis Ende Jahr Zeit, bei anderen nur bis Ende November oder bis zu einem Monat nach der Ankündigung der Prämienänderung.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung (z.B. ab Mitteilung ein Monat oder bis Ende Jahr). Deshalb gilt: die Versicherungsbedingungen genau lesen bzw. direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse haben – zum Beispiel eine ambulante Zusatzversicherung und eine Spitalzusatzversicherung – so gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienänderung betroffene Versicherung künden, bei anderen alle Zusatzverträge.
Zudem ist eine ausserordentliche Kündigung möglich, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse in eine teurere Altersstufe gelangen.
Kündigungsfristen bei einer unveränderten Prämie:Bitte beachten Sie, dass es je nach Produkt Abweichungen zur unten stehenden Tabelle geben kann. Prüfen Sie deshalb immer Ihre allgemeinen sowie zusätzlichen Versicherungsbedingungen.
Agrisano
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Aquilana
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Assura
Mindestvertragsdauer: 5 Jahre
Kündigungsfrist: 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Atupri
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Concordia
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
CSS-Gruppe (
Arcosana,
CSS,
Intras,
Sanagate)
Mindestvertragsdauer: je nach Versicherungspolice
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
EGK-Gesundheitskasse
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Galenos
Mindestvertragsdauer: 6 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
Groupe Mutuel (
Avenir,
Easy Sana,
Mutuel Assurance,
Philos)
Mindestvertragsdauer: in der Regel 5 Jahre
Kündigungsfrist: in der Regel 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Helsana-Gruppe (
Helsana,
Progrès)
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Klug
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KPT / CPT
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
ÖKK / KV Flaachtal
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Rhenusana
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sanitas-Gruppe (
Compact,
Sanitas)
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sodalis
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sumiswalder KK
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Swica / Provita
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sympany
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Visana-Gruppe (
Sana24,
Visana,
Vivacare)
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Tipps:- Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen. Eine Kündigung sollte immer eingeschrieben an die Krankenkasse geschickt werden.
- Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ein ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet dann für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.
- Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.
- Gemäss Zusatzversicherungsgesetz (VVG) kann eine versicherte Person die Zusatzversicherung nach jedem Schadensfall, für den der Versicherer Leistungen erbracht hat, innert einer definierten Frist seit der Auszahlung oder seit sie/er von der Leistungsübernahme durch den Versicherer Kenntnis hat, schriftlich vom entsprechenden Teil des Vertrages zurücktreten. Die Fristen unterscheiden sich unter den Krankenkassen. Die Prämie ist bis zur Beendigung des Vertrages geschuldet.