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Zusatzversicherung kündigen und richtig wechseln

Krankenkassen-Zusatzversicherung kündigen: Wie und wann geht das? Comparis zeigt Ihnen die Fristen und gibt Ihnen Tipps zum Wechseln.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

09.09.2025

Eine Person unterscheibt den Brief zur Kündigung der Zusatzversicherung.

iStock / bymuratdeniz

1.Allgemeine Infos zur Kündigung der Zusatzversicherung
2.Zusatzversicherung wechseln: Fristen der Krankenkassen
3.Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
4.Zusatzversicherung wechseln: Tipps zum richtigen Vorgehen
5.Krankenkassen-Zusatzversicherung kündigen: Häufige Fragen

1. Allgemeine Infos zur Kündigung der Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung können Sie meist einmal im Jahr kündigen.

  • Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Krankenkassen drei Monate. Kündigen können Sie oft nur auf Ende des Kalenderjahres. Die Kündigungsfrist endet also häufig am 30. September. Je nach Versicherung kann sie aber länger sein. Prüfen Sie die Bedingungen in Ihrer Police.

  • Die meisten Versicherungen können Sie bereits nach einem Jahr kündigen. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, können Sie sie spätestens nach dem dritten Jahr kündigen (Art. 35a VVG).

  • Schicken Sie die Kündigung am besten per eingeschriebenen Brief an die Krankenkasse. So können Sie über die Sendungsverfolgung überprüfen, ob der Brief angekommen ist. 

  • Wichtig: Bei der Kündigung gilt das Eingangsdatum bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. Senden Sie den Brief also frühzeitig.

Vorlage fürs Kündigungsschreiben der Zusatzversicherung

Gut zu wissen

Im Gegensatz zur Grundversicherung müssen Krankenkassen Sie nicht in die Zusatzversicherung aufnehmen. Schliessen Sie deshalb bereits vor der Kündigung der alten Zusatzversicherung eine neue Zusatzversicherung ab.

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2. Zusatzversicherung wechseln: Fristen der Krankenkassen

Die Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Die Tabelle (Stand: September 2025) gibt eine Übersicht. 

Wichtig: Je nach Produkt können die Fristen innerhalb einer Krankenkasse abweichen. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen.

Krankenkasse Mindestvertragsdauer Kündigungsfrist
Agrisano 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Aquilana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Assura 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Atupri 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Concordia 1 Jahr, Spitalzusatzversicherung 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
CSS je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
EGK-Gesundheitskasse 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Einsiedler Krankenkasse 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Galenos - 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
Glarner Krankenversicherung 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Groupe Mutuel (AMB, Avenir, Easy Sana, Mutuel Assurance, Philos, Supra) 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Helsana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KK Visperterminen 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KPT 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Krankenkasse Birchmeier 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Krankenkasse Luzerner Hinterland 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Krankenkasse Steffisburg je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Krankenkasse Wädenswil 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
ÖKK / KV Flachland 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Rhenusana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sanitas 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
SLKK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sodalis 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sumiswalder KK je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Swica / Provita 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sympany 1 Jahr; ehemalige Kolping-Versicherungen je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Visana-Gruppe (Sana24, Visana, Vivacare) je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Vita Surselva - 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr

Angaben gemäss allgemeiner Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Gut zu wissen: Kündigung nach drei Jahren

Haben Sie einen Vertrag, der eine Mindestvertragsdauer von über drei Jahren hat? Dann können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (Art. 35a VVG).

3. Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

Sie können Ihre Zusatzversicherung ordentlich oder ausserordentlich kündigen. Die ausserordentliche Kündigung können Sie aber nur in bestimmten Fällen einreichen. Hier finden Sie eine Übersicht:

Die Krankenkassen können bei den Zusatzversicherungen die Kündigungsfrist selbst bestimmen. Die Frist muss aber für Sie und die Krankenkasse gleich sein (Art. 35a VVG).

Bei den meisten Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. In der Regel muss die Kündigung auf Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigungsfrist endet also am 30. September.

Manche Zusatzversicherungen haben allerdings längere Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen sind meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Prüfen Sie frühzeitig, bis wann Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen müssen.

Kündigt Ihre Krankenkasse eine Prämienerhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie können oft auch kurzfristig kündigen

Bei vielen Kassen gilt das auch, wenn sich die versicherten Leistungen verändern oder verschlechtern. Das steht in der Regel in den allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Kündigungsfrist hängt in diesem Fall von Ihrer Versicherung ab. Sie kann sein:

  • bis Ende Jahr

  • bis Ende November 

  • innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prämienänderung 

Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse? Dann gelten je nach Kasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienerhöhung betroffene Versicherung kündigen. Bei anderen Versicherungen können Sie alle Zusatzversicherungen kündigen.

Ausnahmen vom Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Erhöht sich die Prämie aufgrund persönlicher Umstände, können Sie nicht ausserordentlich kündigen. Dazu zählt etwa eine Prämienerhöhung durch einen Umzug oder eine andere Altersstufe.

Sie können ausserdem nicht kündigen, wenn sich die Prämie aufgrund von durch Sie beauftragte Änderungen erhöht. Das kann etwa der Einschluss einer zusätzlichen Deckung sein.

Gemäss Versicherungsvertragsgesetz (Art. 42) können Sie die Zusatzversicherung nach jedem Schadensfall kündigen, für den die Versicherung Leistungen erbracht hat. Sie müssen dabei spätestens bis zur Auszahlung kündigen.

Aber: Die Krankenkasse darf Ihnen im Schadensfall die Zusatzversicherung nicht kündigen. Das Kündigungsrecht im Schadensfall steht nur noch den Versicherten zu (Art. 35a VVG).

Ziehen Sie um, hängt Ihre Kündigungsfrist von Ihrer Krankenkasse ab. Ist die Krankenkasse am neuen Wohnort tätig, können Sie Ihre Zusatzversicherung nur ordentlich kündigen.

Bietet Ihre Krankenkasse am neuen Wohnort keine Zusatzversicherung an, muss die Kasse den Vertrag kündigen. Sie müssen sich dann bei Bedarf eine neue Zusatzversicherung suchen.

Wichtig: Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem normalen Wechsel der Zusatzversicherung. Das heisst: Die einzelnen Kassen können selbst entscheiden, wen sie annehmen wollen. Sie müssen ausserdem die Gesundheitsfragen beantworten.

Hat Ihre Krankenversicherung ihre Informationspflicht verletzt, können Sie ausserordentlich kündigen (Art. 3a VVG). Verletzung der Informationspflicht heisst: Die Krankenkasse gibt Ihnen nicht alle Informationen, die Sie laut Gesetz haben müssen. Dazu gehören zum Beispiel Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.

4. Zusatzversicherung wechseln: Tipps zum richtigen Vorgehen

Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln? Dann kündigen Sie nicht einfach Ihre alte Versicherung. Denn: Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Eine neue Versicherung muss Sie also nicht aufnehmen. Gehen Sie deshalb am besten wie folgt vor:

  1. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zusatzversicherungen. Holen Sie sich im Zusatzversicherungs-Vergleich mehrere Offerten ein.

  2. Wählen Sie die für Sie passende Zusatzversicherung und beantragen Sie diese.

  3. Füllen Sie den Versicherungsantrag und den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu aus.

  4. Warten Sie auf die Aufnahmebestätigung der neuen Zusatzversicherung. Prüfen Sie die Police auf Vorbehalte und Einschränkungen.

  5. Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung.

Weitere Hinweise und Tipps

  • Achten Sie auf die Vertragslaufzeit der Zusatzversicherung. Einige Krankenkassen bieten auf Mehrjahresverträge zwar Rabatt. Aber: Sie können den Wechsel der Zusatzversicherung schwieriger machen.

  • In der Zusatzversicherung können die Krankenkassen bei gesundheitlichen Risiken einen Vorbehalt anbringen. Bei der Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.

  • Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Denn: Bei fehlenden oder falschen Angaben darf die Krankenkasse den Vertrag kündigen (Art. 6 VVG). Allenfalls müssen Sie dann schon erbrachte Leistungen zurückerstatten.

5. Krankenkassen-Zusatzversicherung kündigen: Häufige Fragen

Die Zusatzversicherung können Sie in der Regel nicht jederzeit kündigen. Bei den meisten Versicherungsanbietern ist eine ordentliche Kündigung nur einmal im Jahr mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Die genaue Kündigungsfrist Ihrer Zusatzversicherung finden Sie in den Bedingungen Ihrer Police

Am besten nutzen Sie eine Vorlage fürs Kündigungsschreiben der Zusatzversicherung. Schicken Sie die Kündigung am besten per eingeschriebenen Brief an Ihre Krankenkasse. So können Sie über die Sendungsverfolgung überprüfen, ob der Brief angekommen ist. 

Ob Sie Ihre Zusatzversicherung per E-Mail kündigen können, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Nicht alle Versicherungen akzeptieren eine Kündigung per E-Mail. Die sicherste Methode ist eine Kündigung per eingeschriebenem Brief. 

Wichtig: Lassen Sie sich eine Kündigung per E-Mail vom Versicherer schriftlich bestätigen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.01.2022

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