Besonderheiten in der Schweiz und Unterschiede zu den Nachbarländern
Sie haben Ihren Umzug in die Schweiz noch vor sich und möchten wissen, was Sie erwartet? Es gibt einige Schweiz-Besonderheiten, die sich beispielsweise von Deutschland oder Österreich unterscheiden. Hier eine Auswahl.
22.09.2023
iStock / lncreativemedia
1. Das Schweizer System der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge besteht in der Schweiz aus dem sogenannten 3-Säulen-System aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Der grosse Unterschied in der Altersvorsorge zwischen Deutschland und der Schweiz besteht z.B. darin, dass alle in die staatliche Vorsorge einzahlen müssen. In Deutschland ist das Einzahlen in die staatliche Rentenkasse für Selbstständige freiwillig.
Die berufliche Vorsorge ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmenden obligatorisch.
Steuern sparen mit der 3. Säule
Die 3. Säule ist für alle freiwillig. Sie können jedoch die Einzahlungen in die Säule 3a von Ihrem Jahreseinkommen abziehen. So sparen Sie Steuern.
2. Arbeiten in der Schweiz
Zuwanderende aus EU-/Efta-Staaten brauchen keine Arbeitsbewilligung. Es gibt Ausnahmen: Übergangsbestimmungen gelten für potenzielle Arbeitnehmende aus Kroatien. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gelten Kontingente.
3. Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten
EU- und Efta-Bürgerinnen und -Bürger haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, sofern sie in der Schweiz arbeiten und einen Arbeitsvertrag haben. Ausnahme: Kroatien. Häufig regelt der Arbeitgeber die dafür erforderlichen Formalitäten. Es gibt unterschiedliche Arten der Aufenthaltsbewilligung:
L-Bewilligung: Kurzaufenthaltsbewilligung, bis zu einem Jahr gültig
B-Bewilligung: Aufenthaltsbewilligung, bis zu fünf Jahren gültig
C-Bewilligung: Niederlassungsbewilligung, unbeschränkt gültig
Comparis hat alles Wichtige rund um die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für Sie zusammengestellt.
Gut zu wissen: Ausländerinnen und Ausländer können sich drei Monate als Touristin oder Tourist in der Schweiz ohne spezielle Genehmigung bewegen. Im Normalfall können sie als Stellensuchende nach Ablauf dieser drei Monate eine L-Bewilligung beantragen. Sie haben dann allerdings keinen Anspruch auf eine Sozialversicherung.
4. Aufteilung in Kantone und die dadurch entstehenden Unterschiede
Der Föderalismus ist eines der Grundprinzipien des 1848 gegründeten Schweizer Bundesstaates. Deshalb sind die 26 Gliedstaaten der Schweiz – die sogenannten Kantone – sehr souverän. So hat jeder Kanton eine eigene Verfassung und eigene Behörden.
Der überall erkennbare Föderalismus sowie die Einstellung der Kantonsbewohner zueinander bezeichnen die Schweizer gerne als «Kantönligeist».
Jeder Kanton oder jede Kantonsregion hat übrigens einen eigenen Dialekt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel: Schweizerdeutsch lernen.
Weitere kantonale Unterschiede
Achten Sie unter anderem auf folgende Faktoren bei der Wahl Ihres neuen Wohnorts:
Höhe der Steuer bzw. Quellensteuer
Höhe der Krankenkassenprämien
Lebenshaltungskosten, insbesondere Höhe der Wohnungsmieten
Bestimmungen für Einfuhr von Kampfhunden
Tipp: In unserem kostenlosen Mietpreisreport können Sie sehen, wie stark sich die Mietpreise von Kanton zu Kanton unterscheiden.
5. Arbeitszeiten und Sozialleistungen des Arbeitgebers in der Schweiz
Diese vier Sozialleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Bezahlte Ferientage (mind. 4 Wochen)
Bezahlte Feiertage (unterscheiden sich von Kanton zu Kanton)
Bezahlte Krankheitstage
Familienzulagen
Nicht gesetzlich vorgeschrieben ist der 13. Monatslohn. In der Privatwirtschaft ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Versicherungen bei Unfall und Krankheit
Grundsätzlich geniessen Arbeitnehmende in der Schweiz einen guten Versicherungsschutz. Wer zum Beispiel in der Schweiz mehr als acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert).
Der Arbeitgeber kann zudem seine Angestellten freiwillig gegen Krankheitsausfall versichern. Die Lohnzahlung bei Krankheit ist im Normalfall nur während einiger Wochen geschuldet, weshalb viele Gesamtarbeitsverträge den Abschluss einer Taggeldversicherung vorschreiben.
Weitere Absicherungen
Zusätzliche Sozialleistungen, die der Arbeitgeber an Versicherungen abgibt und die vom Lohn abgezogen werden, sind:
Alters- und Invalidenvorsorge AHV/IV/EO; entspricht 5,15 Prozent des Lohns
Arbeitslosenversicherung ALV; entspricht 1,1 Prozent des Lohns
Berufliche Altersvorsorge BVG; je nach Alter und Geschlecht zwischen 7 und 18 Prozent des Lohns
Arbeitszeiten
Schweizer Arbeitnehmende arbeiten durchschnittlich mehr Stunden pro Jahr als deutsche oder österreichische Beschäftigte. Bei Comparis lesen Sie mehr zum Arbeiten in der Schweiz.
6. Die Quellensteuer für Ausländerinnen und Ausländer
Alle ausländischen Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung C müssen Quellensteuer bezahlen. Das heisst, ihre Abgaben an Bund, Kantone und Gemeinden werden direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abzogen und an die Steuerverwaltung überwiesen. Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.
Mehr Infos: Quellensteuer in der Schweiz
7. Das berühmte Schweizer Bankkonto
Jede volljährige Person kann in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen. Das ist mittlerweile bei verschiedenen Banken auch online möglich.
Das Besondere an einem Schweizer Bankkonto ist nach wie vor das «Bankgeheimnis». Dieses wurde in den letzten Jahren aber zunehmend gelockert.
Gut zu wissen: Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine automatischen Dispositionskredite. Sie können mit der Bank einen Dispokredit vereinbaren. Dieser lohnt sich in der Regel jedoch nur, wenn Sie Ihr Konto kurzfristig überziehen müssen.
8. Der Schweizer Lohnausweis
Der Lohnausweis bescheinigt sämtliche Lohnbestandteile und Spesen. Der gleiche Lohnausweis wird auch als Rentenbescheinigung genutzt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Angestellten Ende des Jahres einen Lohnausweis auszustellen.
Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden wird die Quellensteuer unter Punkt 12 auf dem Lohnausweis vermerkt. Damit Sie keine Mühe haben, Ihren Lohnausweis zu interpretieren, sind nachfolgend die wichtigsten Ziffern kurz erklärt:
1. Lohn / Rente: Sämtliche Leistungen des Arbeitgebers, soweit sie nicht separat unter einer der Ziffern 2 bis 7 aufgeführt werden.
8. Bruttolohn total / Rente: Das Total der Einkünfte gemäss den Ziffern 1 bis 7 vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuer usw.
9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV: Genauer Betrag der Abzüge für Sozialleistungen wie AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) oder ALV (Obligatorische Arbeitslosenversicherung).
10. Berufliche Vorsorge: Abgezogener Beitrag an steuerbefreite Einrichtungen der kollektiven beruflichen Vorsorge (2. Säule).
11. Nettolohn: Massgebender Nettolohn, der ermittelt wird, indem vom Bruttolohn (Ziffer 8) das Total der Abzüge (Ziffer 9 und 10) abgezogen wird.
13. Spesenvergütung: Vom Arbeitgeber ausgerichtete Entschädigungen für Auslagen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit, zum Beispiel auf Geschäftsreisen, entstanden und nicht Bestandteil des Bruttolohns sind.
9. Die Vignette auf Autobahnen
Wer auf Schweizer Autobahnen Motorrad oder Auto fahren möchte, braucht dafür eine Vignette. Das ist ein kleiner Aufkleber, der an die Windschutzscheibe geklebt wird. Er belegt, dass man die jährliche Gebühr für die Nutzung der Autobahnen bezahlt hat.
Seit 2023 können Sie die E-Vignette kaufen. Das Aufkleben an der Windschutzscheibe fällt somit weg.
10. Besonderheiten bei der Wohnungsmiete
Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, profitiert von einer guten Ausstattung. Meist sind schon alle Elektrogrossgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Herd vorhanden. Dieser hohe Standard verlangt von Mieterinnen und Mietern auch einen pfleglichen Umgang. Es reicht z. B. bei der Wohnungsübergabe nicht, das Mietobjekt nur «besenrein» zu übergeben. Bei Comparis finden Sie weitere Infos rund um das Wohnen in der Schweiz.
Wichtig: Die meisten Vermieter verlangen eine Mietzinskaution. Die Höhe dieses Depots beläuft sich oft auf zwei bis drei Monatsmieten.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.12.2021