Versicherungen
Auto & Motorrad
Immobilien
Kredit & Hypotheken
Preisvergleich
Gesundheit & Altersvorsorge
Weitere Services
Die 2. Säule ist Teil der privaten Vorsorge und bildet zusammen mit der 1. Säule und der Säule 3a und 3b das Drei-Säulen-Prinzip des Schweizer Vorsorgesystems:
Die Berufliche Vorsorge BVG ist der zweite Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Zusammen mit der 1. Säule sollen die gesetzlichen Pensionskassenrenten rund 60 bis 70 Prozent des zuletzt bezogenen Lohnes abdecken. Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung von Erwerbstätigen und ihren Angehörigen soll damit in angemessener Weise ermöglicht werden.
Alle Arbeitgeber ab dem 18. Lebensjahr mit einem jährlichen Mindesteinkommen von 21'330 Franken und maximal 85’320 Franken sind obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. In den ersten Berufsjahren werden allerdings nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. Nach Erreichen des 25. Altersjahres wird auch für die Altersrente Guthaben angespart. Das Sparen für die Altersrente erfolgt bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit beziehungsweise bis zur Pensionierung.
Wer ist nicht in der Pensionskasse BVG versichert?
Nicht erwerbstätige Personen, Personen mit einem Jahresbruttolohn unter 21'330 Franken, Selbstständigerwerbende sowie Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag bis maximal drei Monate sind nicht obligatorisch BVG-versichert.
Wer als Rentner mit der ersten und zweiten Säule voraussichtlich das Existenzminimum nicht erreicht, hat ab 2021 Anrecht auf Kompensation durch Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum. Voraussetzung ist, dass das Vermögen nicht 100'000 Franken übersteigt (Ehepaare 200'000 Franken).
Bei einem Einkommen unter 80'000 Franken und geringem Vermögen lohnen sich Nachzahlungen nicht (Berechnungen Arbeitgeberverband).Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, dass sein Pensionskassenguthaben von der bisherigen zur neuen Pensionskasse überwiesen wird. Üblicherweise macht der alte Arbeitgeber bei seiner PK eine Austrittsmeldung. Darauf meldet sich die alte PK bei der betreffenden Person und fragt, wohin das Vorsorgevermögen überwiesen werden soll.
Wenn aus irgendwelchen Gründen die Überweisung nicht stattfinden kann, muss die alte Pensionskasse das Geld spätestens nach zwei Jahren an die «Stiftung Auffangeinrichtung BVG» schicken. Diese Einrichtungen verwalten das Geld so lange, bis sich die rechtmässigen Besitzer melden.Darauf achten, dass das Vorsorgevermögen in die neue Pensionskasse übertragen wird. Wer nach einer Kündigung nicht unmittelbar eine neue Stelle antritt, muss veranlassen, dass das Vorsorgevermögen auf eine frei wählbare Freizügigkeitsstiftung übertragen wird.
Die obligatorischen Lohnbeiträge für die 2. Säule
Alter | Max. Arbeitnehmer in % | Min. Arbeitgeber in % |
21 - 24 | - | - |
25 - 35 | 3.5 | 3.5 |
35 - 45 | 5.0 | 5.0 |
45 - 55 | 7.5 | 7.5 |
55 < | 9.0 | 9.5 |
Idealerweise werden über 40 Jahre 500 Prozent des koordinierten Lohnes als Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt. Das Alterskapital setzt sich demnach aus einem fünffachen koordinierten Jahreslohn sowie derjährlichen Verzinsung zusammen.
Es ist dem Arbeitgeber freigestellt, Lohnbeiträge des Arbeitnehmers zu übernehmen oder auch weitergehende Einzahlungen in die Pensionskasse zu tätigen. Zusätzliche Arbeitgeberanteile sind wie alle Pensionskassenbeiträge Lohnbestandteile, die weder als Einkommen noch als Vermögen versteuert werden müssen.
In jeder Lebenssituation müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden, damit Sie im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen können. Die wichtigsten finden Sie hier:
Was Sie heute entscheiden, bestimmt Ihre finanzielle Zukunft. Bei der Vorsorge lohnen sich Disziplin und ein langer Atem. Wir erklären Ihnen, wie Sie die passende Strategie für sich und Ihre Ziele finden.
Tipps für ErwachseneMit dem Vermögen aus der privaten Vorsorge kann der Traum von den eigenen vier Wänden etwas leichter wahr werden. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Tipps für EigentumsfinanzierungWer Verantwortung für eine Familie trägt, hat beim Thema Vorsorge besondere Fragen. Hier erfahren Sie, welche individuellen und passenden Lösungen es gibt.
Tipps für FamilienWer weiss schon, was die Zukunft bringt? Als junger Mensch sind Flexibilität und Unabhängigkeit wichtig. Finanziell lohnt es sich allerdings, früh mit der Vorsorge zu beginnen. Hier erfahren Sie, warum.
Tipps für junge LeuteEine längere Auszeit, oft verbunden mit einer Reise in oder gar um die Welt - diesen Traum erfüllen sich heute immer mehr Menschen. Was das für Ihre Vorsorge heisst, erfahren Sie hier.
Tipps für WeltenbummlerUnternehmerische Freiheit bedeutet auch, dass man für vieles selbst verantwortlich ist. Wer für sein Alter vorsorgen möchte, braucht mehr Disziplin und benötigt mehr Wissen. Hier geben wir wertvolle Tipps.
Tipps für SelbstständigeEs ist geschafft, das Pensionsalter fast erreicht. Jetzt gilt es zu entscheiden: Bezieht man das angesparte Kapital auf einen Schlag oder in monatlichen Rentenzahlungen. Wir erklären, wie man die richtige Wahl trifft.
Pensionskassenrente/KapitalbezugWenn Sie bald in Pension gehen, wird sich Ihre finanzielle Situation sehr stark verändern. Mit Entscheidungen, die Sie jetzt treffen müssen, bestimmen Sie über Ihren Lebensstandard im Ruhestand. Wir erklären, worauf es ankommt.
Tipps für PensionierteDas Thema Altersvorsorge ist komplex. Oft fehlt die Zeit, sich in alle Details zu vertiefen. Sie können sich von unserem Partnerservice Optimatis beraten lassen. Unsere Experten haben die Informationen, die Sie unter Umständen erst aufwändig suchen müssten. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen bei einer unverbindlichen Beratung.
Der unabhängige Partnerservice Optimatis und seine qualifizierten Vermittler machen mit Ihnen eine Auslegeordnung und Standortbestimmung. Optimatis kann Ihnen aus der Vielfalt des Marktes die beste auf Sie zugeschnittene Lösung anbieten, deshalb lohnt sich die Beratung bei einem unabhängigen Experten.
Melden Sie sich für eine Beratung an und ein Experte nimmt persönlich mit Ihnen Kontakt auf. Im Gespräch entscheiden Sie, wie und ob Sie die vorgeschlagenen Lösungen nutzen möchten.
Haben Sie für die Zukunft privat vorgesorgt?
Säule 3a: Aktuelle Zinsen vergleichen
Säule 3a Steuerrechner
Nach oben
Immer aktuell informiert über Sparmöglichkeiten sowie Experten-Tipps rund um die Themen Gesundheit, Finanzen und Steuern.
Mit der Anmeldung stimme ich der Bearbeitung meiner Daten entsprechend der Datenschutzerklärung von comparis.ch zu.
© 1996–2021 comparis.ch AG, Birmensdorferstrasse 108, 8003 Zürich, +41 44 360 52 62