Pensionskassen-Auszahlung: Tipps
Beim Bezug der Gelder aus der Pensionskasse können Sie unterschiedlich vorgehen. Hier finden Sie Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Kapital und Rente und Tipps zur Planung Ihrer Pensionskassen-Auszahlung.

23.10.2024

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1. Kapitalbezug oder Rente? Vor- und Nachteile
Der Bezug von Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule hat lebenslange Folgen: Ihr einmal getroffener Entscheid für Rente oder Kapital ist unwiderruflich. Überlegen Sie sich vor Ihrer Pensionierung gut, ob eine regelmässige Rente oder ein Kapitalbezug besser für Sie ist.
Kapitalbezug: Mittelfristig steuerlich attraktiver
Der Kapitalbezug bietet Ihnen maximale Freiheit: Sie erhalten Ihr Altersguthaben als einmalige Zahlung. Während die Rente als Einkommen versteuert wird, zahlen Sie für einen Kapitalbezug eine reduzierte Steuer. Ein weiterer Vorteil: Das Kapital wird im Todesfall vererbt.
Aber mit Freiheit kommt auch Verantwortung: Für das Kapital aus der Pensionskasse sind Sie selbst verantwortlich. Sie tragen das Risiko, das Geld zu schnell auszugeben oder falsch anzulegen. Zudem haben Sie nicht die Sicherheit einer lebenslangen Rente.
Rente: Sicherheit auf Lebenszeit
Der grösste Vorteil der Rente ist die finanzielle Sicherheit: Unabhängig davon, wie alt Sie werden, erhalten Sie lebenslang eine regelmässige, garantierte Zahlung. Diese Stabilität vereinfacht die Planung Ihres Lebensunterhalts.
Ein Nachteil der Rente ist die eingeschränkte Flexibilität: Sie können nicht über das gesamte angesparte Kapital verfügen. Steuerlich ist die Rente in der Regel teurer als der Kapitalbezug, da sie als Einkommen versteuert wird. Zudem erfolgt im Todesfall grundsätzlich keine Auszahlung an die Erben. Die Pensionskasse behält das Restkapital.
Mischform: Flexible Absicherung
Für viele Pensionierte ist die Kombination von Kapitalbezug und Rente eine gute Lösung. Die Rente sichert die Existenz bis ins hohe Alter ab. Auf das ausbezahlte Kapital fällt eine tiefere Steuer an. Bei Ehepaaren bezieht häufig ein Partner die Rente und der andere das Kapital.
2. Pensionskassen-Auszahlung: Beachten Sie die Anmeldefrist
Informieren Sie sich frühzeitig über die Anmeldefrist Ihrer Pensionskasse. So haben Sie genug Zeit, sich zwischen einem Kapital- und einem Rentenbezug oder allenfalls einer Mischung aus beidem zu entscheiden.
Wählen Sie einen Kapitalbezug, können Sie diese Entscheidung nach Ablauf der Anmeldefrist in der Regel nicht mehr widerrufen.
Wie lange dauert die Auszahlung der Pensionskasse?
In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen nach dem offiziellen Pensionierungsdatum. Der genaue Zeitpunkt hängt aber von der Pensionskasse ab.
3. Finanzielle Planung der Pensionskassen-Auszahlung
Eine gute Planung zahlt sich nach der Pensionierung aus. Unsere Tipps:
Erstellen Sie einen Finanzplan mit unterschiedlichen Teuerungsszenarien
Vergleichen Sie die Entwicklung von Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum je nach Bezugsform des Vorsorgeguthabens. Gehen Sie von realistischen Anlageerträgen aus. Berücksichtigen Sie steigende Lebenshaltungskosten und Krankenkassenbeiträge.
Rechnen Sie mit weniger Rente, als in Ihrem aktuellen PK-Ausweis steht
Viele Pensionskassen werden ihren Umwandlungssatz wegen der tiefen Zinsen und der höheren Lebenserwartung weiter senken. Prüfen Sie anhand eines Budgets, ob der voraussichtliche Umwandlungssatz zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung die Fortführung Ihres Lebensstandards zulässt.
Prüfen Sie zudem, ob in Ihrer beruflichen Laufbahn Beitragslücken entstanden sind, die zu Vorsorgelücken führen. Durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die Säule 3a können diese ausgeglichen werden.
Lassen Sie sich nicht von kurzfristigen Börsentrends leiten
Bei steigenden Börsenkursen tendieren angehende Rentnerinnen und Rentner zur Auszahlung ihres Vorsorgeguthabens. In schwachen Börsenjahren bevorzugen viele die sichere Rente.
Denken Sie langfristig: Der Anlagehorizont direkt nach der Pensionierung beträgt rund 20 Jahre. Ziel Ihrer Anlage soll eine langfristige Wertentwicklung sein. Die ausgewogene Diversifizierung der Anlagen ist wichtig.
4. Pensionskassen-Auszahlung: Steuern
Die Pensionskassen-Auszahlung wirkt sich auf Ihre Steuern aus. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem vergünstigten Steuersatz versteuert. Das kann je nach Höhe des Kapitals zu einer hohen Steuerlast führen. Beziehen Sie Ihr Altersguthaben als Rente, führt dies zu einer gleichmässigen jährlichen Steuerlast. Eine frühzeitige Steuerplanung und Beratung durch eine Expertin oder einen Experten kann Ihnen helfen, unerwartete Steuerbelastungen zu minimieren.
5. Pensionskassen-Auszahlung: Erbschaftliche Aspekte
Begünstigen Sie soweit möglich Ihren Partner im Testament oder mit einem Erbvertrag. Überlegen Sie die Wohnsituation Ihres Ehepartners nach Ihrem Ableben. Bei einem Erbgang steht den Kindern ein Viertel des Vermögens zu. Schlimmstenfalls muss der überlebende Ehepartner das Eigenheim verkaufen, um die Kinder auszuzahlen. Falls Sie Kinder haben und im Konkubinat leben, haben die Kinder Anspruch auf die Hälfte des Erbes.
6. Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen: Dann geht’s
In der Schweiz gibt es einige klar begrenzte Fälle, in denen Sie Ihr Altersguthaben aus der Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen können:
Sie können einen Teil Ihrer Pensionskasse für den Bau oder Kauf von Wohneigentum nutzen, in dem Sie selbst wohnen werden. Dasselbe gilt für grössere Renovationen oder den Anteilserwerb einer Wohnbaugenossenschaft.
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, können Sie dafür Ihr gesamtes Altersguthaben aus der Pensionskasse beziehen. Den Antrag müssen Sie spätestens ein Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit stellen. Dies gilt nur dann, wenn Sie keine GmbH oder AG gründen.
Wenn Sie in ein anderes Land auswandern, können Sie sich je nach Land Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen. Es gelten folgende Regeln:
Wenn Sie in ein EU- oder Efta-Land auswandern, können Sie nur den überobligatorischen Teil Ihrer Pensionskasse beziehen.
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU oder Efta auswandern, können Sie Ihr gesamtes Altersguthaben beziehen.
Wenn Sie sich mit mindestens 58 Jahren frühpensionieren lassen, können Sie sich Geld aus Ihrer Pensionskasse auszahlen lassen. Beachten Sie dazu die Fristen Ihrer Pensionskasse. Zudem müssen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters weiterhin AHV- und IV-Beiträge bezahlen.
7. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit einer unabhängigen Fachperson
Eine unabhängige Fachperson kann Ihnen helfen, die Situation besser einzuschätzen und Ihre Möglichkeiten klarer zu sehen, als Sie selbst.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.07.2019