Richtig sparen mit der Säule 3a

Mit der Säule 3a sorgen Sie fürs Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern. Mit den Tipps von Comparis nutzen Sie die Vorteile der gebundenen Vorsorge voll aus.

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Lara Surber

23.02.2024

Mit der Säule 3a Steuern sparen

iStock.com / BartekSzewczyk

1.Maximale Einzahlungen – maximale Steuervorteile
2.Säule-3a-Splitting: Mehrere Konten lohnen sich auch bei kleineren Guthaben
3.Zinssätze vergleichen
4.Säule 3a: Nicht bis Ende Jahr warten
5.Bankkonto oder Fonds?
6.Bei Vorsorgefonds Gebühren und Kosten vergleichen
7.Sicherheit: Was passiert im Konkursfall mit der Säule 3a?
8.Sparversicherungen sind nicht immer optimale Lösungen
9.Die Säule 3a mit der Säule 3b ergänzen

1. Maximale Einzahlungen – maximale Steuervorteile

Zahlungen in die Säule 3a können Sie von der Einkommenssteuer abziehen. Voraussetzung für diese Zahlung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Je mehr Sie einzahlen, desto grösser ist die Steuerersparnis:

Allerdings gilt für Säule-3a-Beiträge ein Maximalbetrag: Er liegt für Angestellte bei 7'056 Franken (Stand 2024). Selbstständig Erwerbende ohne Pensionskasse können maximal 35’280 Franken bzw. 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen (Stand 2024). Höhere Einzahlungen akzeptiert das Steueramt nicht.

Um den Abzug geltend zu machen, müssen Sie in der Steuererklärung das entsprechende Feld ausfüllen und die Einzahlungsbescheinigung der Bank respektive Versicherung beilegen.

Die steuerlichen Vorteile der Säule 3a auf einen Blick

  • Beitragszahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

  • Auf das Vorsorgeguthaben fällt keine Vermögenssteuer an.

  • Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei.

  • Die Auszahlungssteuer wird getrennt vom Einkommen und zu einem tieferen Satz als die Einkommenssteuer erhoben.

2. Säule-3a-Splitting: Mehrere Konten lohnen sich auch bei kleineren Guthaben

Ein Säule-3a-Konto müssen Sie immer vollständig beziehen. Bei Auszahlung des gesparten Alterskapitals fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Je höher das ausbezahlte Kapital in einem Jahr, desto höher ist wegen der sogenannten Steuerprogression die Besteuerung. 

Deshalb lohnt es sich, das 3a-Guthaben auf mehrere Konten zu verteilen und gesplittet zu beziehen. So können Sie mit wenig Aufwand die Kapitalauszahlungssteuer senken.

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3. Zinssätze vergleichen

Die Zinsen von 3a-Konten liegen derzeit (Stand November 2022) zwischen 0 und 0,5 Prozent. Langfristig können schon Bruchteile eines Zinsprozentes einen beachtlichen Einfluss auf die Vermögensentwicklung haben. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich also.

4. Säule 3a: Nicht bis Ende Jahr warten

Je früher Sie in die Säule 3a einzahlen, desto länger profitieren Sie vom Vorzugszins der Säule 3a.

5. Bankkonto oder Fonds?

Das Vermögen in der 3. Säule können Sie auf einem Zinskonto oder in einem Fondsdepot anlegen. Mit Fonds investieren Sie in Wertpapiere (Aktien, Obligationen). Sparkonten sind die konservativere Variante mit minimalem Risiko. Jedes Jahr wird dem Konto ein Zins gutgeschrieben, wobei sich der Zinssatz laufend ändern kann.

Eine Wertschriftenlösung via Anlagefonds eignet sich für Personen mit einem längeren Anlagehorizont (ab 10 Jahren). Der Fonds kann je nach Wirtschaftslage und Zusammensetzung zu Verlusten führen. Dafür können im günstigen Fall die Erträge auch höher ausfallen. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Vergleich von Vorsorgekonto und Vorsorgefonds.

6. Bei Vorsorgefonds Gebühren und Kosten vergleichen

Zusatzkosten und Gebühren haben langfristig grossen Einfluss auf das ersparte Guthaben. Über die Jahre hinweg sind sie die grössten Renditefresser. Die Gebühren der 3a-Vorsorgefonds weichen zum Teil stark voneinander ab.

Wer sich gut informiert und seine Fondskosten regelmässig überprüft, ist im Vorteil. Ziehen Sie beim Vergleich der unterschiedlichen Vorsorgefonds die Beratung durch eine unabhängige Fachperson in Betracht.

7. Sicherheit: Was passiert im Konkursfall mit der Säule 3a?

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Sicherheit der Vorsorgekonten im Fall eines Bankkonkurses. Säule-3a- und Freizügigkeitskonten gelten zwar als privilegierte Einlagen, sind aber im Gegensatz zu gewöhnlichen Sparkonten nicht durch die Einlagensicherung in der Höhe von 100’000 Franken pro Kundin oder Kunde abgedeckt.

Allerdings werden Vorsorgesparkonten im Fall eines Bankenkonkurses privilegiert behandelt. Sie fallen also nicht in die dritte, sondern immerhin in die zweite Konkursklasse. Das erhöht die Auszahlungswahrscheinlichkeit, garantiert sie aber nicht.

Sicher sind die Vorsorgekonten nur bei Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie. Hier garantiert der Kanton im Konkursfall eine vollständige Rückerstattung.

Achtung: Von den 24 Kantonalbanken besitzen drei keine oder nur eine beschränkte Staatsgarantie. Die Banque Cantonale Vaudoise (BCV) wie auch die Berner Kantonalbank (BEKB) haben keine Staatsgarantie, die Banque Cantonale Genève (BCGE) hat immerhin eine beschränkte Staatsgarantie.

8. Sparversicherungen sind nicht immer optimale Lösungen

Sparversicherungen kombinieren die Risikoabdeckung und den Sparprozess. Sie verpflichten aber unter Umständen jahrzehntelang zu Prämienzahlungen. Ein vorzeitiger Ausstieg bringt oft einen happigen finanziellen Verlust mit sich.

Flexibler ist die Trennung von Risikoabdeckung und Sparprozess: eine reine Risikoversicherung bei einer Versicherung und Vermögensaufbau im Bankensystem.

9. Die Säule 3a mit der Säule 3b ergänzen

Sparmassnahmen in der Säule 3a werden auch als gebundene Vorsorge bezeichnet. Grund: Das Vorsorgeguthaben der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters gebunden. Sie können es nur unter genau festgelegten Bedingungen vorzeitig beziehen (z. B. für die Finanzierung von Wohneigentum).

Sie können auch ungebunden sparen. Das ist im Rahmen der Säule 3b möglich. Hier ist das Sparen nicht an feste Verträge oder Sparformen gebunden. Dafür bringt es aber auch keine Steuervorteile mit sich.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.11.2019

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