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Säule 3a nachzahlen und Vorsorgelücken schliessen

Ab 2026 können Sie Beiträge in die Säule 3a nachzahlen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie die Nachzahlung funktioniert, erklärt Comparis.

Alina Meister
Alina Meister

07.01.2026

Ein Mann wirft eine Münze in ein Sparschwein.

iStock / Jacob Wackerhausen

1.Säule 3a nachzahlen: Ab wann ist das möglich?
2.Wann kann ich nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
3.Säule 3a nachträglich einzahlen: Wie hoch darf die Nachzahlung sein?
4.Lohnt es sich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen?
5.Wie kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
6.Säule 3a nachzahlen: Häufige Fragen

1. Säule 3a nachzahlen: Ab wann ist das möglich?

Ab 2026 dürfen Sie Geld in die Säule 3a nachzahlen – unter gewissen Bedingungen (Art. 7a BVV 3):

  • Sie dürfen erst Beitragslücken ab 2025 schliessen. Die erste Nachzahlung können Sie also frühestens 2026 machen.

  • Sie müssen vor einer Nachzahlung den Maximalbetrag für das laufende Jahr einzahlen. Der Maximalbeitrag liegt 2026 bei 7’258 Franken für Angestellte. Bei Selbstständigen beträgt er 36’288 Franken.

  • Nachzahlungen sind nur zehn Jahre lang möglich. Sie müssen also spätestens 2035 für 2025 nachzahlen.

  • Sie können nur für Jahre nachzahlen, in denen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten. Ausserdem müssen Sie auch im Kalenderjahr der Einzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Sonst ist eine Nachzahlung in diesem Jahr nicht möglich.

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2. Wann kann ich nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

In einigen Fällen können Sie nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen:

  • Wenn Sie für das Jahr schon etwas nachgezahlt haben. Beispiel: Sie haben 2025 3’000 Franken in Ihre Säule 3a eingezahlt. Bei einer Nachzahlung haben Sie schon 2’000 Franken zusätzlich eingezahlt. Eine weitere Zahlung ist danach nicht mehr möglich und Sie erreichen für 2025 den Maximalbetrag nicht. 

  • Wenn Sie Ihr Guthaben aus der Säule 3a schon als Altersleistung bezogen haben.

  • Sie können keine Beitragslücken nachzahlen, die wegen eines Vorbezugs entstanden sind.

3. Säule 3a nachträglich einzahlen: Wie hoch darf die Nachzahlung sein?

Möchten Sie eine Nachzahlung in die Säule 3a tätigen, sind zwei Maximalbeträge entscheidend:

  • Der «kleine Beitrag» des Jahres, für das Sie nachzahlen. Der kleine Beitrag ist der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit zweiter Säule. Für 2025 beträgt er beispielsweise 7'258 Franken.

  • Der «kleine Beitrag» des Jahres, in dem Sie nachzahlen.

Lücken in vergangenen Jahren können Sie bis zum damals geltenden kleinen Beitrag füllen. Insgesamt dürfen Ihre Nachzahlungen in einem Jahr den kleinen Beitrag des Einzahlungsjahrs nicht überschreiten.

Beispiel Nachzahlung

Hier ein fiktives Beispiel:

Kleiner Beitrag / Maximalbetrag Eingezahlter Betrag Beitragslücke
Jahr 1 7'500 3'500 4'000
Jahr 2 7'600 4'000 3'600
Jahr 3 7'800 4'500 3'300
Jahr 4 8'000 8'000 0

In Jahr 4 ist der kleine Beitrag oder Maximalbetrag 8'000 Franken. Das heisst, Sie dürfen insgesamt maximal 8'000 Franken für vergangene Jahre nachzahlen.

Sie könnten in Jahr 4 also zum Beispiel die Beitragslücken für Jahr 1 und Jahr 2 schliessen. Sie könnten aber nicht alle Lücken aus den Jahren 1 bis 3 auf einmal schliessen, weil Sie dann mehr als 8'000 Franken nachzahlen würden.

4. Lohnt es sich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen? 

Ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a lohnt sich oft. Denn: Sie können den nachgezahlten Betrag von den Steuern abziehen. So können Sie auch rückwirkend von Steuervorteilen profitieren. Zusätzlich erhöhen Sie Ihre Ersparnisse fürs Alter.  

Gut zu wissen: Das Geld in der Säule 3a ist bis zum Bezug gebunden. Das bedeutet, dass Sie nicht frei darüber verfügen können. 

5. Wie kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

Sie müssen die Nachzahlung schriftlich bei Ihrer Säule-3a-Einrichtung beantragen (Art. 7b BVV 3). Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Angaben, die Sie schriftlich einreichen müssen:

    • Wie viel Geld möchten Sie insgesamt nachzahlen?

    • Für welche Jahre möchten Sie die Beitragslücken schliessen?

    • Wie viel Geld möchten Sie pro Jahr nachzahlen?

    • Wie viel Geld haben Sie schon eingezahlt in den Jahren, für die Sie die Lücke schliessen wollen? Sie müssen eine separate Angabe pro Jahr machen.

  • Bestätigungen, die Sie schriftlich einreichen müssen:

    • Sie haben im Jahr des Einkaufs den vollständigen Betrag in die Säule 3a eingezahlt.

    • Sie hatten ein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Beitragslücke, die Sie schliessen wollen.

    • Sie haben noch keine nachträgliche Einzahlung geleistet für das Jahr, in dem Sie die Lücke schliessen wollen.

    • Sie haben noch kein Guthaben der Säule 3a als Altersguthaben bezogen.

6. Säule 3a nachzahlen: Häufige Fragen

Ja, ab 2026 können Sie erstmals rückwirkend verpasste Säule-3a-Beiträge nachzahlen. Die genauen Bedingungen für eine Nachzahlung finden Sie hier

Ja, die rückwirkenden Einzahlungen in die 3. Säule können Sie von den Steuern abziehen. Sie ziehen diese vom steuerbaren Einkommen ab – genau wie bei der regulären Einzahlung in die Säule 3a. 

Der maximale Nachzahlungsbetrag in die Säule 3a entspricht stets dem «kleinen» Maximalbetrag des Jahres, für das die Nachzahlung erfolgt. Im Jahr 2025 beträgt dieser 7’258 Franken

Ja, Nachzahlungen in die Säule 3a sind zehn Jahre lang möglich. Sie müssen also spätestens im Jahr 2035 für das Jahr 2025 nachzahlen. Wichtig: Sie dürfen erst Beitragslücken ab 2025 schliessen. 

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 21.12.2021

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