Das Krankenkassensystem in der Schweiz
Wer bestimmt eigentlich, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlt? Was muss ich beim Krankenkassenwechsel beachten? Und welchen Einfluss haben die Prämien auf meine Steuern? Ein Überblick über das Schweizer Krankenkassensystem.
Krankenversicherung einfach erklärt
In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch. Die Grund- und Zusatzversicherung können Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen. Comparis zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile bei der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung.
Wechsel der Krankenkasse
Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr ohne Einschränkung wechseln. Die Zusatzversicherung sollten Sie nur kündigen, wenn Sie von einer anderen Versicherung aufgenommen werden. Die Fortsetzung einer ärztlichen Behandlung im neuen Jahr sollte Ihr Arzt per Jahresende abrechnen. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Leistungsauszahlung. Alle Informationen zum Krankenkassenwechsel bei laufender Behandlung.
Grundversicherung kündigen
Sie möchten die Grundversicherung wechseln? Informieren Sie sich frühzeitig, bis wann das Kündigungsschreiben bei der Krankenkasse eintreffen muss. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Grundversicherung kündigen können.
Zusatzversicherung kündigen
Wollen Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen? Beachten Sie die Kündigungsfristen und kündigen Sie erst, wenn Sie von der neuen Versicherung aufgenommen worden sind. Die Fristen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Comparis bietet Ihnen eine Übersicht.
Kündigungsservice
Nutzen Sie unsere Vorlagen zur Kündigung der Krankenkasse.
Freizügigkeit bei der Krankenversicherung heisst: Sie können ohne Einschränkungen zu Ihrer gewünschten Krankenkasse wechseln. Volle Freizügigkeit besteht nur in der Grundversicherung. Die Krankenkassen müssen Sie ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufnehmen.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Die Grundversicherung ist in der Schweiz zwar obligatorisch – in Ausnahmefällen können Sie sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen:
Während des Militärdienstes
Leisten Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst? Dann können Sie die Grundversicherung für die Dauer des Militärdienstes sistieren. Comparis zeigt Ihnen, wie das geht.Für Schulkinder, Praktikanten und Studierende aus dem Ausland
Die Grundversicherungspflicht für Schüler, Praktikanten und Studierende aus dem Ausland kann für maximal drei Jahre sistiert werden. Achtung: Für die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Sie über einen gleichwertigen Versicherungsschutz aus Ihrem Herkunftsland verfügen.
Politik, Gesetz und System der Krankenkasse
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil der Verträge der Grund- und Zusatzversicherungen. Darin ist der Leistungsumfang des Versicherungsproduktes beschrieben.
Das Krankenversicherungsgesetz ist die Grundlage für die obligatorische Grundversicherung und die freiwillige Krankentaggeldversicherung nach KVG. Es ist so abschliessend formuliert, dass die Leistungen der Grundversicherung bei sämtlichen Krankenkassen identisch sind.
Laut KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer Krankenkasse versichert sein. Der Wohnkanton kontrolliert die Versicherungspflicht. Dadurch ist die Schweizer Bevölkerung im Krankheitsfall abgesichert.
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag bildet die gesetzliche Grundlage für den privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Im Bereich der Krankenversicherung fallen die Zusatzversicherungen und die Krankentaggeldversicherung nach VVG unter den privatrechtlichen Versicherungsvertrag.
Die Krankenkassen können bei Versicherungen nach VVG:
aufgrund der Vertragsfreiheit die Aufnahme von Personen ablehnen.
die Prämien abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und weiteren Kriterien gestalten.
Kollektivverträge mit Prämienrabatten anbieten.
Die Kündigungsmöglichkeiten sind je nach Krankenkasse unterschiedlich.
In der Krankenversicherungsverordnung (KVV) stehen unter anderem Informationen zu
Versicherungspflicht
Versicherungsdauer
Versicherern und Rückversicherern
Leistungserbringern
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung regelt die gedeckten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie gewährleistet ausserdem gleiche Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen.
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Das BAG beaufsichtigt die Krankenkassen bei ihrer Durchführung der Grundversicherung.
Curafutura, RVK, Santésuisse und SVV
Curafutura, Santésuisse und der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer (RVK) sind Branchenverbände der Schweizer Krankenversicherer. Sie bieten den Krankenkassen Dienstleistungen an und vertreten deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Behörden und anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Einige grosse Krankenversicherer sind auch Mitglied des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV). Dieser ist für die ganze private Versicherungsbranche aktiv.
Finanzmarktaufsicht
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt Versicherungen, Banken, Börsen, Finanzinstitute, kollektive Kapitalanlagen sowie deren Vermögensverwalter, Fondsleitungen und Versicherungsvermittler. Sie schützt Gläubiger, Anleger und Versicherte und stellt die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sicher. Im Bereich der Krankenkasse ist die Finma für Zusatzversicherungen zuständig.
Richtig krankenversichert in jeder Situation
Krankenkasse für das Baby
Jedes Baby braucht eine eigene Grundversicherung bei der Krankenkasse. Die Grundversicherung für ein Baby können Sie bis spätestens 3 Monate nach der Geburt abschliessen. Alle Informationen zur Krankenkasse für das Baby.
Krankenkasse für junge Erwachsene
Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre profitieren in der Grundversicherung von geringeren Prämien als Erwachsene ab 26 Jahren. Erfahren Sie alles zur Krankenkasse für Jugendliche und junge Erwachsene.
Krankenkasse für Personen in Rente
Die Bedürfnisse zur Krankenkasse ändern sich je nach Alter. Was Sie bei der Krankenkasse für ältere Menschen berücksichtigen sollten.
Fester Wohnsitz im Ausland
Die schweizerische Grundversicherung können Sie unter gewissen Umständen auch mit einem festen Wohnsitz im Ausland weiterführen. Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten.
Richtig versichert während einer Weltreise
Sabbaticals sind bei Schweizerinnen und Schweizern beliebt. Die Krankenversicherung können Sie während der langen Reise nicht sistieren oder kündigen – ausser Sie verlegen Ihren Wohnort ins Ausland.
Krankenkasse für Grenzgänger
Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, müssen grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Es sind Ausnahmen je nach Wohnsitzstaat und Nationalität der Arbeitnehmenden möglich. Lesen Sie, worauf Sie bei der Krankenkasse für Grenzgänger achten müssen.
Versicherung für Gäste und Touristen
Ausländische Gäste können sich mit der Gästeversicherung gegen Unfall und Krankheit absichern. Die Gästeversicherung eignet sich etwa für Angehörige, Freundinnen und Freunde, die in der Schweiz zu Besuch sind.