Telefonterror melden: Was tun gegen unerwünschte Anrufe?

Schweizerinnen und Schweizer werden häufig von Callcentern mit Werbeanrufen belästigt. Comparis gibt Tipps, wie Sie sich vor ärgerlichem Telefonterror schützen können.

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Lara Surber

07.09.2023

Telefonterror: Ein Mann ärgert sich über einen lästigen Werbeanruf einer Krankenkasse.

iStock / Ondine32

1.Was dürfen Telefonmakler und was nicht?
2.Wann sind Werbeanrufe zulässig?
3.Tipps gegen unerwünschte Anrufe und Telefonterror
4.Telefonterror von Krankenkassen
5.Diese Krankenkassen machen keine Telefonwerbung
6.Was regelt die Branchenvereinbarung?
7.Comparis macht keine Anrufe und Hausbesuche

1. Was dürfen Telefonmakler und was nicht?

Seit April 2012 setzt das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) den Telefonmaklern und Werbeanrufern klare Schranken: Konsumentinnen und Konsumenten können sich per Eintrag im Telefonbuch gegen Werbeanrufe schützen.

Wer den Eintrag missachtet, macht sich strafbar. Seit dem 1. Januar 2021 verzichten die Krankenkassen zudem gemäss ihrer Branchenvereinbarung auf Werbeanrufe und Werbemails.

Aufgepasst bei Wettbewerben und Co.

Die Verschärfung des UWG regelt nur Anrufe, bei denen kein Kontakt zwischen der kontaktierten Person und der anrufenden Firma besteht. Viele Firmen sammeln deswegen Adressen und Telefonnummern mit Wettbewerben und Ähnlichem.

Wer an einem solchen Wettbewerb teilnimmt, erlaubt die Weiterverwendung der Adresse zu Werbezwecken. Passen Sie daher auf, wo Sie Telefonnummer und Adresse angeben.

2. Wann sind Werbeanrufe zulässig?

Telefonanbieter oder Firmen mit bestehender Kundenbeziehung zu Ihnen dürfen Sie zu Werbezwecken anrufen. Auch Anrufe, die Sie explizit gewünscht haben, sind erlaubt. Geben Sie beim Anruf an, dass Sie keine weiteren Anrufe wünschen. Der Werber muss das akzeptieren.

3. Tipps gegen unerwünschte Anrufe und Telefonterror

  • Unerwünschte Anrufe rasch beenden: Bekommen Sie einen Werbeanruf, fragen Sie die Person nach der Herkunft Ihrer Telefonnummer. Erkundigen Sie sich, für welche Krankenkasse sie anruft. Bekommen Sie nicht sofort eine klare Auskunft, beenden Sie das Gespräch höflich und bestimmt.

  • Datenlöschung beantragen: Verlangen Sie von der anrufenden Firma, dass sie Ihre Daten von der Liste löscht.

  • Stern-Eintrag ins Telefonbuch setzen: Ein Werbeanruf trotz Nummer mit Sterneintrag kann unlauterer Wettbewerb sein. Falls Sie möchten, können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) oder bei der Polizei einen Strafantrag stellen.

  • local.ch-App auf dem Handy installieren: Die Telefonbuch-App von local.ch kennt Tausende Telefonnummern von dubiosen Callcentern. Ist die App installiert, zeigt sie Anrufe von diesen Nummern als «Telemarketing» an. So können Sie Werbeanrufe gezielt ignorieren oder wegdrücken. Die App gibt es im App Store und bei Google Play.

  • Callcenter blockieren: Wurden Sie von einem Callcenter kontaktiert und möchten das nicht mehr? Dann sollten Sie die entsprechende Telefonnummer auf Ihrem Smartphone blockieren.

  • Offizielle Beschwerde einlegen: Die Beschwerde können Sie direkt beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einreichen. Das Seco kann im Namen des Bundes per Klage gegen Unternehmen vorgehen, die unrechtmässige Werbeanrufe tätigen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt einen Musterbrief für Begehren um Auskunft über die eigenen Daten zur Verfügung.

  • Unterdrückte Anrufe sperren: Viele Anbieter rufen mit unterdrückter Nummer an. Es kann sich lohnen, unterdrückte Anrufe generell zu sperren.

4. Telefonterror von Krankenkassen

Trotz gesetzlicher Grenzen und der seit dem 1. Januar 2021 gültigen, aber nicht von allen Krankenkassen unterzeichneten Branchenvereinbarung: Viele Konsumentinnen und Konsumenten klagen, weiter Anrufe im Namen von Krankenkassen zu erhalten. Und das, obwohl sie zu diesen noch nie in Kontakt standen.

Teils kommen die Anrufe mit Schweizer Telefonnummern aus dem Ausland. Teils sind die Rufnummern unterdrückt. Bei diesen Callcentern telefonieren Computer alle Zahlenkombinationen durch, bis jemand abnimmt.

5. Diese Krankenkassen machen keine Telefonwerbung

Weil sich Krankenkassen immer wieder nicht an Gesetze und auch nicht an ihre eigene Branchenvereinbarung halten, hat Comparis 2015 die Labels «Saubere Kundenwerbung» und «Keine Telefonwerbung» lanciert.

Nur Krankenkassen, die sich bei der Kundenwerbung an die Gesetze halten, dürfen das Label nutzen. In diesem Jahr erhalten 16 von 43 Krankenversicherungen das Label «Saubere Kundenwerbung».

«Keine Telefonwerbung» bei 15 Krankenkassen

15 von ihnen verzichten ganz auf Telefonwerbung und bekommen deshalb zusätzlich das Label «Keine Telefonwerbung». Von den 16 Krankenkassen mit dem Comparis-Label hat noch keine gegen den Label-Vertrag oder gegen die Branchenvereinbarung verstossen.

Wurden Sie dennoch von einer dieser Krankenkassen kontaktiert, ohne das zu wünschen? Dann melden Sie uns das bitte per E-Mail mit genauen Angaben an info@comparis.ch.

Saubere Kundenwerbung

Nur Krankenkassen, die sich bei der Kundenwerbung vorbildlich verhalten, dürfen das Label nutzen. Der Vertrag von Comparis verlangt explizit, dass die Regeln des UWG bei der Telefon- und E-Mail-Werbung einzuhalten sind.

Angerufene erhalten damit das Recht, transparent darüber informiert zu werden, woher die Anruferin oder der Anrufer ihre Adresse hat. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen Lösch- und Sperrwünsche kontaktierter Personen befolgen.

Keine Telefonwerbung

Verzichten Krankenkassen ganz auf Telefonwerbung, erhalten sie das zusätzliche Label «Keine Telefonwerbung». Die Krankenkassen verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden und die der beauftragten Makler und Dienstleister entsprechend zu schulen und dafür zu garantieren, dass niemand unrechtmässig kontaktiert wird.

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6. Was regelt die Branchenvereinbarung?

Seit dem 1. Januar 2021 haben die meisten Krankenversicherer eine Branchenvereinbarung unterzeichnet. Sie verbietet generell Werbeanrufe oder Mails an Personen, bei denen kein Kontakt zwischen der kontaktierten Person und der Krankenkasse besteht (sogenannte Kaltakquise).

Die Branchenvereinbarung soll ausserdem die Qualität der Vermittlertätigkeit sichern. Zudem beschränkt sie die Provision an Vermittler, die nicht von den Versicherungen angestellt sind, für jeden Neukunden bzw. für jede Neukundin auf 70 Franken (Grundversicherung) bzw. eine Jahresprämie (Zusatzversicherung).

Fehlbare Krankenkassen können gebüsst werden

Eine Aufsichtskommission prüft Verletzungen der Branchenvereinbarung und kann Bussen gegen fehlbare Krankenversicherer aussprechen.

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Sie erlaubt es dem Bundesrat, diese oder eine andere Branchenvereinbarung rechtsverbindlich zu erklären, damit sich alle Krankenversicherer daran halten müssen.

7. Comparis macht keine Anrufe und Hausbesuche

Comparis macht keine Beratung bei Ihnen zu Hause oder Telefonanrufe zur Kundenakquisition. Besonders dreiste Callcenter geben sich als comparis.ch aus. Damit missbrauchen sie das Vertrauen, das Konsumentinnen und Konsumenten in comparis.ch haben. Erhalten Sie Werbeanrufe oder Anfragen für einen Termin unter dem Namen Comparis, passiert das nie im Auftrag von Comparis. 

Die Anruferinnen und Anrufer manipulieren das Telefonsystem mitunter so, dass auf dem Telefondisplay der Zielpersonen die Telefonnummer von Comparis erscheint. Comparis bittet Sie, solche Missbrauchsfälle umgehend per E-Mail an info@comparis.ch zu melden. Comparis behält sich vor, im Einzelfall die geeigneten rechtlichen Schritte gegen Personen einzuleiten, die den Namen oder die Telefonnummer von Comparis missbrauchen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.08.2020

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