Krankenkassen: Welche Labels verleiht Comparis?

Krankenkassen nutzen Comparis-Labels zu Werbezwecken. Welche Labels vergibt Comparis? Wie entstehen sie und was zeichnen sie aus? Ein Überblick.

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Elena Wetli
Auf einem Podest stehen Sternfiguren.

iStock / marchmeena29

1.Welche Gütesiegel verleiht Comparis an Krankenkassen?
2.Comparis-Note für Krankenkassen: Was ist das?
3.Was ist der Effizienzpreis?
4.Was sind die Gütesiegel «Saubere Kundenwerbung» und «Keine Telefonwerbung»?

1. Welche Gütesiegel verleiht Comparis an Krankenkassen?

Comparis führt eigene Studien rund ums Thema Krankenkasse durch und vergibt verschiedene Labels. Dazu gehören:

  • Comparis-Note

  • Effizienzpreis

  • Saubere Kundenwerbung

  • Keine Telefonwerbung

Die Krankenkassen dürfen die Comparis-Gütesiegel für Werbezwecke verwenden.

2. Comparis-Note für Krankenkassen: Was ist das?

Comparis untersucht einmal im Jahr, wie zufrieden Schweizerinnen und Schweizer mit ihrer Krankenkasse sind. Comparis führt dafür eine repräsentative Umfrage durch. Daraus entsteht die Comparis-Note für Krankenkassen.

Die Bewertungskriterien sind:

  • Preis/Leistung

  • Leistungen: Qualität und Service

  • Information/Kommunikation/Transparenz

  • Convenience der Touchpoints und Kontakte

  • Innovation

  • Gesamtzufriedenheit

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3. Was ist der Effizienzpreis?

Mit dem Effizienzpreis untersucht Comparis den Zusammenhang zwischen Krankenkassenprämien und Verwaltungskosten. Ausgezeichnet werden die Schweizer Krankenversicherer mit den tiefsten Verwaltungskosten pro versicherte Person. Comparis verleiht den Preis seit 2015.

Die Zahlen beruhen auf den offiziellen Aufsichtsdaten für die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die Daten jährlich.

4. Was sind die Gütesiegel «Saubere Kundenwerbung» und «Keine Telefonwerbung»?

Comparis hat 2015 die Labels «Saubere Kundenwerbung» und «Keine Telefonwerbung» lanciert.

Mit dem Label «Saubere Kundenwerbung» verpflichten sich die Krankenkassen, sich bei der Kundenwerbung an das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu halten. Damit erhalten Angerufene auch das Recht zu erfahren, woher der Anrufer ihre Daten hat. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen Lösch- und Sperrwünsche befolgen.

Das Label «Keine Telefonwerbung» erhalten nur Krankenkassen, die auf Telefonwerbung verzichten.

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