Unfallversicherung in der Schweiz: Welche Leistungen zahlt sie?
Die Unfallversicherung in der Schweiz trägt die finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie ist in der Schweiz obligatorisch. Comparis informiert Sie über Deckung und Leistungen.
Was ist die Unfallversicherung in der Schweiz?
Die gesetzliche Definition (Art. 4 ATSG) von Unfällen ist: die «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat».
Die Unfallversicherung hilft Ihnen bei gesundheitlichen und finanziellen Schäden durch einen Unfall. Gegen private Unfälle sind Sie in jedem Fall versichert. Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber zahlt auch bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
Gut zu wissen: Massgebend für die Unfallversicherung sind das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).
Krankenkasse und Unfallversicherung: Wo kann ich sie abschliessen?
Unfallversicherung: Vergleich der Grundversicherungs-Krankenkassen
Brauchen Sie eine Unfallversicherung in der Schweiz als nichterwerbstätige Person? Dann vergleichen Sie am besten die Prämien verschiedener Grundversicherungs-Anbieter. So finden Sie die passende Grundversicherung mit Unfalldeckung.
Unfallversicherung: Kosten und Kostenbeteiligung
Die Kosten für die Unfallversicherung hängen von der Art der Versicherung ab. Bei der Unfallversicherung nach UVG über den Arbeitgeber ist die Höhe der Prämie etwa von Arbeitgeber und Lohn abhängig.
Läuft Ihre Unfallversicherung über die Grundversicherung? Dann sind auch Ihr Wohnort und Ihre Versicherung entscheidend für die Höhe der monatlichen Prämie.
Läuft Ihre Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber, müssen Sie in der Regel keine Kostenbeteiligung zahlen. Bei der Unfallversicherung über die Grundversicherung fallen allerdings Franchise und Selbstbehalt an.
Leistungen der Unfallversicherung
Die Unfalldeckung beinhaltet medizinische und therapeutische Kosten nach einem Unfall. Dazu zählen etwa Spitalleistungen und Physiotherapie.
Teils zahlt die Unfallversicherung auch Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen ausgleichen. Dazu zählen etwa Prothesen und Hörgeräte.
Sind Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig? Dann erhalten Sie ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Unfalltaggeld. Das entspricht 80 Prozent Ihres Bruttolohnes bis höchstens 148'200 Franken (Art. 22 UVV).
Die 80 Prozent Taggeld erhalten Sie bei voller Arbeitsunfähigkeit. Sind Sie nur teilweise arbeitsunfähig, wird das Taggeld entsprechend gekürzt.
Beispielrechnung:
Lohn pro Jahr | 80’000 Franken |
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Monatlicher Bruttolohn | 6'666.66 Franken |
Taggeld pro Tag | 80'000 × 0,8 / 365 = 175.34 Franken |
Monatliches Taggeld bei voller Arbeitsunfähigkeit | 5'260.27 Franken bei einem Monat mit 30 Tagen |
Monatliches Taggeld bei 60 Prozent Arbeitsunfähigkeit* | 2104.11 Franken bei einem Monat mit 30 Tagen |
* 60 Prozent Arbeitsunfähigkeit heisst: Sie arbeiten 40 Prozent Ihres regulären Arbeitspensums
Ein Unfall im Ausland kann schnell teuer werden. Denn: Einige Länder haben hohe medizinische Kosten – die Leistungen der Krankenkasse und Unfallversicherung sind aber begrenzt.
Ausserhalb von EU-/Efta-Ländern zahlen sie höchstens den doppelten Betrag dessen, was sie für die Behandlung in der Schweiz zahlen würden. Innerhalb der EU-/Efta-Länder gilt die örtliche Abrechnungspraxis.
Gut zu wissen: Auch die Leistungen bei Transport und Repatriierung sind eingeschränkt.
Bei Unfällen durch Extremsportarten zahlt die Unfallversicherung oft nur 50 Prozent der Kosten – oder kann die Kostenübernahme vollständig verweigern (Art. 50 UVV). Denn: Sie gehen bewusst ein Wagnis ein. Rettungen sind von der Regelung ausgenommen.
Gut zu wissen: Gegen Skiunfälle in der Schweiz sind Sie mit Ihrer Unfallversicherung versichert. Bei Skiferien im Ausland unterscheidet sich die maximale Deckung je nach Land. Aber: Skifahrten ausserhalb der Pisten gelten als Extremsport.
Die Kosten von Rettungseinsätzen sind nicht immer von der Unfallversicherung gedeckt. Teils übernehmen Zusatzversicherungen die Kosten aber.
Wichtig: Die Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Kostenübernahme von Rega-Einsätzen ist dadurch nicht garantiert.
Sind Sie nach einem Unfall voraussichtlich langfristig in Ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt? Dann bekommen Sie eine Invalidenrente von der Unfallversicherung. Sie beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes bei voller Invalidität. Sind Sie nur teilweise invalide, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Voraussetzungen: Die medizinische Behandlung verbessert Ihren Gesundheitszustand nicht mehr. Ausserdem müssen die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung abgeschlossen sein.
Die Unfallversicherung übernimmt auch noch weitere Leistungen:
Integritätsschädigung: «Integrität» ist die Unversehrtheit der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit einer Person. Sie haben keine vollständige Integrität mehr, wenn Sie etwa Erblinden oder einen Körperteil verlieren. In dem Fall haben Sie Anspruch auf Kapitalleistungen.
Hilflosenentschädigung: Sind Sie aufgrund Ihrer Invalidität auf die Hilfe Dritter angewiesen? Dann haben Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Hinterlassenenrente: Der Anspruch auf Hinterlassenenrente entsteht, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls verstirbt. Er gilt in der Regel für Kinder und Ehepartner.
Mehr Informationen bekommen Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
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