Skiunfall in der Schweiz und im Ausland: Zahlt die Versicherung?
Über 50’000 Schweizerinnen und Schweizer verunfallen jedes Jahr beim Skifahren – und das kann im In- und Ausland schnell teuer werden. Comparis erklärt, welche Versicherung zahlt.

13.02.2026

iStock / Alex Ishchenko
1. Skiunfall: Wer zahlt in der Schweiz?
Unfallversicherung nach UVG
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie obligatorisch über Ihren Arbeitgeber sowohl gegen Berufsunfälle als auch gegen Freizeitunfälle versichert (Art. 13 UVV). Die Unfallversicherung nach UVG deckt bei einem Unfall in der Schweiz alle Kosten in der allgemeinen Abteilung (Art. 15 UVV).
Unfalldeckung der Krankenkasse nach KVG
Sind Sie nicht über Ihren Arbeitgeber unfallversichert? Dann müssen Sie die obligatorische Unfallversicherung bei der Krankenkasse einschliessen.
Bei der Unfalldeckung nach KVG zahlen Sie in der Schweiz Franchise und Selbstbehalt. Bei einer ausserkantonalen Behandlung kommen ohne Spitalzusatzversicherung allenfalls weitere Kosten auf Sie zu. Das gilt allerdings nicht bei Notfällen.
2. Skiunfall im Ausland: Wer zahlt?
Unfallversicherung nach UVG
In EU- und Efta-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich gilt die örtliche Abrechnungspraxis. Das Spital oder die Arztpraxis muss allerdings nach dem Grundtarif des jeweiligen Landes abrechnen. Das heisst: Die Versicherung zahlt nur den Tarif öffentlicher Spitäler und Ärzte.
Im restlichen Ausland zahlt die Unfallversicherung nach UVG höchstens das Doppelte der Kosten, die sie bei Behandlung in der Schweiz zahlen würde.
Unfalldeckung der Krankenkasse nach KVG
In EU/Efta-Ländern und dem Vereinigten Königreich gilt bei Heilbehandlungen die örtliche Abrechnungspraxis – auch bei der Kostenbeteiligung. Sie müssen nicht die Schweizer Franchise und Selbstbehalt zahlen.
Für Nicht-EU/Efta-Länder gilt: Die Unfallversicherung nach KVG übernimmt höchstens das Doppelte der Kosten, die sie bei der Behandlung im Wohnkanton zahlen würde. Für Spitalbehandlungen heisst das: Sie übernimmt höchstens 90 Prozent der Kosten im Wohnkanton, da in der Schweiz der Kanton in der Regel 55 Prozent der Spitalkosten zahlt.
Besonderheit im Kanton Zug: In den Jahren 2026 und 2027 übernimmt der Kanton 99 Prozent der Spitalkosten. Die Krankenkassen zahlen entsprechend nur ein Prozent – und übernehmen im nicht-EU/Efta-Ausland nur zwei Prozent der Kosten, die in der Schweiz anfallen würden.
Zusatzversicherung fürs Ausland
Ein Skiunfall kann besonders im Ausland schnell teuer werden. Eine Zusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Dazu zählen etwa Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen und spezielle Auslands-Zusatzversicherungen.
3. Bergungskosten nach Skiunfall: Wer zahlt?
Bei einer Bergung oder Rettung bringen Helfende eine verunfallte Person ausser Gefahr. Solche Rettungseinsätze werden oft von privaten Organisationen durchgeführt – und kosten viel Geld.
Bekannte Organisationen in der Schweiz sind:
Je nach Situation übernimmt die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht. Ohne Zusatzversicherung wird ein Notfall so schnell teuer.
Wichtig: Die Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Rega kann Ihnen als Gönnerin oder Gönner die restlichen Kosten erlassen, muss sie aber nicht.
Die Unfallversicherung nach UVG vergütet alle notwendigen Rettungen und Bergungen in der Schweiz (Art. 20 UVV).
Die Unfallversicherung gemäss KVG übernimmt die Hälfte der Rettungskosten. Dabei gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 5’000 Franken.
Müssen Sie aber etwa nach einem Skiunfall mit dem Helikopter gerettet werden, kann das mehrere Tausend Franken kosten. Die Kosten sind also nicht vollständig gedeckt.
Die Unfallversicherung nach UVG zahlt im Ausland höchstens ein Fünftel des aktuell versicherbaren Jahresverdienstes (Art. 20 UVV). 2026 sind das also maximal 29’640 Franken.
Im Ausland zahlt die Unfallversicherung nach KVG nichts für die Rettungs- und Bergungskosten. Sie müssen alle Kosten selbst zahlen.
4. Wer übernimmt die Rückführungskosten?
Sind Sie über die Unfallversicherung nach UVG versichert? Dann gelten dieselben Regeln wie bei Bergungs- und Rettungskosten. Das heisst: Die Versicherung zahlt bei Rückführungen maximal ein Fünftel des versicherten Lohnes. 2026 sind das 29’640 Franken.
Die Unfallversicherung gemäss KVG zahlt die Hälfte der medizinisch notwendigen Transportkosten. Sie zahlt aber maximal 500 Franken pro Jahr. Rückführungen aus dem Ausland sind nicht gedeckt.
Wie viel kostet die Rückführung aus dem Ausland?
Wie viel Rückführungen kosten, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wie weit sind Sie von der Schweiz entfernt? Bei kleineren Entfernungen erfolgt der Transport allenfalls mit einem Krankenwagen. Sind Sie weiter weg, nehmen Sie das Flugzeug.
Wie ist Ihr Gesundheitszustand? Können Sie allein mit dem Flugzeug reisen oder brauchen Sie medizinische Begleitung? Müssen Sie gar im Ambulanzjet reisen?
Im schlimmsten Fall kann eine Rückführung über 100’000 Franken kosten. Das heisst: Auch die Deckung der Unfallversicherung reicht allenfalls nicht aus.
Volle Deckung der Rückführungskosten mit Zusatzversicherung
Einige Zusatzversicherungen decken die vollen Kosten für Rücktransporte in die Schweiz. Voraussetzung: Sie sind medizinisch notwendig. Vergleichen Sie jetzt und schützen Sie sich vor hohen Kosten.
5. Skiunfall und Versicherung im Ausland: Was muss ich beachten?
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.05.2021





