Sportunfall, Extremsport und Risikosportarten: Wann zahlt die Unfallversicherung?
Beim Extremsport oder im Sportverein: 400'000 Unfälle gibt es jedes Jahr in der Schweiz. Comparis gibt Tipps, wie sich Sportler richtig versichern.
21.04.2023
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1. Wer zahlt bei einem Sportunfall?
Die obligatorische Unfallversicherung kommt bei einem Sportunfall für die Kosten auf. Sie deckt die Heilungskosten und zahlt Erwerbstätigen Taggelder.
Die Leistungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie die Unfallversicherung über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse abgeschlossen haben.
Verunfallte mit einer Unfallversicherung über die Grundversicherung müssen für die Franchise und den Selbstbehalt selbst aufkommen.
Bei einer Unfallversicherung durch den Arbeitgeber entstehen den Verunfallten keine Kosten.
2. Wann zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers bei einem Unfall?
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie für alle Unfälle versichert. Das gilt auch für Unfälle in der Freizeit. Sie brauchen keine zusätzliche Unfalldeckung bei der Krankenkasse.
Arbeiten Sie weniger als acht Stunden bei einem Arbeitgeber? Dann müssen Sie im Normalfall die Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
3. Trägt die Unfallversicherung die Kosten bei Extremsportarten?
Extremsportarten sind ein Risiko für die Versicherer. Daher wird bei einem Sportunfall ein sogenanntes «Wagnis» mit einer Leistungskürzung von bis zu 50 Prozent bestraft (UVV Art. 50).
Die Begründung der Versicherer: Extremsportler gehen bewusst ein hohes Risiko ein. Als Risikosportler sollten Sie darum Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten. Unter Umständen können Sie gegen einen Prämienaufschlag den Schutz erweitern oder eine Zusatzversicherung abschliessen.
Welche Leistungen darf die Unfallversicherung kürzen?
Die Unfallversicherung darf nur Geldleistungen wie Taggelder und Renten kürzen.
Nicht kürzen darf die Unfallversicherungen Kosten für:
Rettung
Behandlung
Transporte
Medikamente
Welche Sportarten gelten bei der Versicherung als Risikosportart?
Als relatives «Wagnis» gelten Sportarten mit einem grossen Risiko, die übliche Regeln oder Vorsichtsgebote schwerwiegend missachten. Leistungskürzungen sind je nach Fall möglich, etwa beim Skifahren abseits der markierten Pisten.
Extremsportarten gelten als absolutes Wagnis. Hier kürzen die Versicherer die Geldleistungen um die Hälfte.
Comparis-Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Unfallversicherung auf und lassen Sie den Deckungsrahmen klären, bevor Sie sich für eine Risikosportart entscheiden.
Risikosportarten: Liste der Suva
Die Suva stuft folgende Sportarten als absolute Wagnisse ein (die Liste ist nicht abschliessend):
Rennen und Trainings bei folgenden Sportarten: Autocross, Downhill-Biking, Motocross, Snowcross
Fahrten auf Rennstrecken mit dem Auto oder Motorrad (Ausnahme: Fahrsicherheitskurse)
Fahrten mit Karts, sofern das Fahrzeug Geschwindigkeiten von über 100 km/h erreicht
Fullcontact-Wettkämpfe (z. B. Boxwettkämpfe)
bewusstes Zertrümmern von Glas, Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss
Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen
Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
Speedflying
Base-Jumping
Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern
Hydrospeed/Riverboogie
4. Risikosport: Welche Versicherung gibt es in der Schweiz?
Verschiedene Versicherer bieten freiwillige Unfall-Zusatzversicherungen für Extremsportarten. Es gibt dabei Kollektivlösungen für Arbeitgeber und für Risikosportarten wie z. B. Motorsportler oder Individualversicherungen für Einzelpersonen.
Als Alternative können Sie auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Sie kann allfällige Deckungslücken schliessen und ermöglicht das Aufrechterhalten des Lebensstandards.
5. Sportunfall im Verein: Wer zahlt?
Zahlen Sportvereine ihren Spielerinnen und Spielern Löhne, gelten sie grundsätzlich als Arbeitgeber. Vereinsmitglieder sind daher obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Ein Beispiel für einen Berufsunfall: Während des Fussballtrainings im Verein verletzt sich ein Spieler den Knöchel.
6. Was zahlt die Privathaftpflicht bei Sportunfällen?
Die freiwillige Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Sportler eine andere Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Die Kosten für Operationen und Rehabilitation oder ein möglicher Erwerbsausfall des Opfers sind oft teuer. Ohne entsprechende Versicherung können die Kosten im schlimmsten Fall den Unfallverursacher in den Ruin treiben.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.05.2021