Wie muss ich meine Putzfrau versichern?

Lohn zahlen allein genügt nicht. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Sozialversicherung anmelden und gegen Unfall versichern. Comparis erklärt, wie Sie sich vor bösen finanziellen Überraschungen schützen können.

Lara Surber Foto
Lara Surber

08.07.2022

Frau in gelben Handschuhen reinigt die Fenster mit einem Lappen.

iStock / Popartic

1.Bei Schwarzarbeit drohen finanzielle Folgen
2.Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge
3.Wie muss ich meine Putzfrau gegen Unfall versichern?
4.Unfallversicherung über die Ersatzkasse UVG
5.Bei fehlendem Arbeitsvertrag droht Normalarbeitsvertrag statt Obligationenrecht
6.Putzhilfe kann Arbeitgeber verklagen
7.Unternehmen für die Administration

1. Bei Schwarzarbeit drohen finanzielle Folgen

Eine Putzhilfe erleichtert Ihnen das Leben – aber nur in einem korrekten Arbeitsverhältnis. Ansonsten droht Ihnen Ungemach. Das gilt besonders für die finanziellen Folgen eines Unfalls, wenn Sie Ihr Personal schwarz beschäftigen. Beachten Sie darum die Sozialversicherungspflicht und die gesetzliche Unfallversicherung.

2. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge

Mit der Einstellung einer Haushaltshilfe werden Sie zum privaten Arbeitgeber. Ihre Pflichten gehen über die reine Lohnzahlung hinaus. Sie müssen die Reinigungsfachkraft bei der AHV/IV anmelden und mit einem vereinfachten Abrechnungsverfahren die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Das ist möglich bis zu einem jährlichen Maximallohn von 21'510 Franken (Stand 2022).

Damit gewährleisten Sie die obligatorischen Beitragszahlungen für Altersvorsorge, Invalidität und Arbeitslosigkeit in die 1. Säule sowie allfällige Beiträge an die Familienausgleichskasse. Ohne Anmeldung bei der AHV/IV droht Ihnen bei einer Verurteilung eine Nachzahlung der fehlenden Sozialversicherungsbeiträge mit einem 50-prozentigen Zuschlag.

3. Wie muss ich meine Putzfrau gegen Unfall versichern?

Abgesehen von den Sozialversicherungen müssen Sie auch für die obligatorische Unfallversicherung sorgen. Selbst wenn Ihre Haushaltshilfe nur wenige Stunden pro Monat bei Ihnen arbeitet, müssen Sie als Arbeitgeber eine Berufsunfallversicherung abschliessen. Das können Sie bei jedem zugelassenen Unfallversicherer tun. Ausgenommen ist einzig die Suva. Die Prämie kostet Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rund 100 Franken pro Jahr.

Ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden pro Woche müssen Sie zusätzlich Nichtberufsunfälle versichern. Die Prämien dafür muss Ihre Haushaltshilfe bezahlen.

4. Unfallversicherung über die Ersatzkasse UVG

Versäumen Sie den Abschluss einer Unfallversicherung, springt zwar nach einem Unfall die Ersatzkasse UVG für die gesetzlichen Versicherungsleistungen Ihrer Putzhilfe ein. Doch Ihnen drohen per Gesetz verschiedene Konsequenzen:

  • Nachzahlung der geschuldeten Ersatzprämie über die Arbeitsdauer bzw. für maximal 5 Jahre

  • Verdoppelung des geschuldeten Betrags, wenn Sie sich in unentschuldbarer Weise der Versicherungspflicht entzogen haben

  • Erhöhung der Ersatzprämie auf den drei- bis zehnfachen Prämienbetrag bei Wiederholungstätern

  • Verrechnung von Verzugszinsen

Selbstredend dürfen Sie als Arbeitgeber die Ersatzprämien Ihrer Putzkraft nicht vom Lohn abziehen.

5. Bei fehlendem Arbeitsvertrag droht Normalarbeitsvertrag statt Obligationenrecht

Doch damit nicht genug. Ohne ordentlichen Arbeitsvertrag gilt je nach Kanton nicht einfach das Obligationenrecht, sondern ein kantonaler Normalarbeitsvertrag mit deutlich strengeren Auflagen. So zwingen manche Kantone die Arbeitgeber zusätzlich zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung bzw. zur Zahlung der entsprechenden Lohnausfallskosten nach einem Unfall.

6. Putzhilfe kann Arbeitgeber verklagen

Schliesslich können Sie als Arbeitgeber nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit der Putzkraft auch von dieser verklagt werden. Unter Umständen müssen Sie dann einen hohen Schadenersatz und eine Genugtuung zahlen.

7. Unternehmen für die Administration

Beschäftigen Sie nur eine Haushaltshilfe für wenige Stunden pro Monat? In diesem Fall kommen Sie mit diesem Wissen und der Anleitung des Bundes gut über die Runden. Bei mehreren Angestellten (z.B. Putzhilfe, Gärtnerin oder Gärtner, Kinderbetreuung), wenn kein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist oder bei komplizierteren Verhältnissen mit Quellensteuer, Kinderzulagen, BVG-Pflicht etc. kann sich der Beizug eines Servicedienstleisters für die administrative Abwicklung lohnen. In der Deutschschweiz sind das etwa Firmen wie Quitt oder Fairboss. In der Romandie übernimmt z.B. Chèque-emploi solche Dienste.

Das könnte Sie auch interessieren

UVG Schweiz: Was ist die obligatorische Unfallversicherung?

21.07.2022

Krankentaggeld & Krankentaggeldversicherung in der Schweiz

12.07.2022

Was ist die Suva? Bedeutung der Schweizerischen Unfallversicherung

18.08.2022

Skiunfall: Wer zahlt in der Schweiz? Infos und Tipps zur Versicherung

18.08.2022
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto