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Krankenkasse für Jugendliche und junge Erwachsene

Jugendliche und junge Erwachsene profitieren von vergünstigten Prämien. Mit steigendem Alter kommen bei der Krankenkasse aber Änderungen auf Sie zu. Was Sie als junge Person zur Krankenkasse wissen müssen.

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Elena Wetli

26.07.2022

Was junge Erwachsene über die Krankenkasse wissen müssen

iStock / Tempura

1.Krankenversicherung für Jugendliche bis 18
2.Krankenversicherung für junge Leute ab 18
3.Krankenkasse für junge Erwachsene ab 25
4.Wie kann ich bei der Krankenkasse sparen?
5.Beste Krankenversicherung für junge Erwachsene
6.Wann Sie eine Unfallversicherung abschliessen müssen
7.Krankenkasse: Was junge Erwachsene wissen müssen

1. Krankenversicherung für Jugendliche bis 18

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre profitieren von vergünstigten Prämien. In der Regel macht die Kinderprämie gerade einmal 20 bis 25 Prozent der Erwachsenenprämie aus. Für Kinder und Jugendliche gibt es keine Mindestfranchise. Sie haben aber die Möglichkeit, die Franchise von 0 bis auf 600 Franken zu erhöhen.

Auch der Selbstbehalt ist vergünstigt: Ist die Franchise ausgeschöpft, bezahlen Sie 10 Prozent der weiteren Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 350 Franken. Sind drei oder mehr Kinder bei derselben Grundversicherung versichert, beträgt der maximale Selbstbehalt nur 1’000 Franken. Kinder bis 18 und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sind vom Spitalkostenbeitrag befreit.

2. Krankenversicherung für junge Leute ab 18

Mit der Volljährigkeit gehen neue Rechte und Pflichten einher. Auch bei der Krankenkasse ändert sich ab dem 1. Januar nach Ihrem 18. Geburtstag einiges. Die Änderungen der Grundversicherung im Überblick:

  • Prämien steigen: Krankenkassen müssen laut Gesetz nur für Kinder reduzierte Prämien anbieten. Ab 18 profitieren Sie nicht mehr von der verbilligten Kinderprämie. Aber: Viele Krankenkassen bieten mit sogenannten Jugendprämien einen Rabatt für Personen zwischen 18 und 25 Jahren an.

  • Neue Mindestfranchise: Ab 18 sind Jugendliche dazu verpflichtet, einen Teil der Gesundheitskosten selbst zu tragen. Die Mindestfranchise beträgt neu 300, die Höchstfranchise 2’500 Franken. Mit der Höchstfranchise ist die Jahresprämie wesentlich günstiger als mit der Mindestfranchise. Melden Sie sich nicht bei der Krankenkasse, ändert diese die Franchise meist automatisch. Überlegen Sie sich daher, welche Franchise sich für Sie lohnt und melden Sie diese der Krankenkasse. Beachten Sie dabei die Meldefristen.

  • Maximaler Selbstbehalt steigt: Für Erwachsene steigt der Maximalbetrag des Selbstbehalts. Pro Jahr zahlen Sie neu 700 Franken.

  • Eltern müssen Prämien nicht mehr zahlen: Eltern müssen die Prämien Ihrer Kinder bezahlen, bis sie mündig werden. Im Prinzip liegt die Verantwortung für die Prämienbegleichung ab diesem Zeitpunkt beim jungen Erwachsenen. Krankenkassen gehen unterschiedlich damit um. Einige Krankenversicherungen überschreiben die Versicherungspolice automatisch auf die Volljährigen. Bei anderen muss sich die Familie melden, falls sie eine Trennung der einzelnen Policen wünscht. Es ist möglich, Versicherungspolice und Prämienrechnungen weiterhin über die Eltern laufen zu lassen.

Was ändert sich bei Zusatzversicherungen?

Haben Eltern eine oder mehrere Zusatzversicherungen für ihr Kind abgeschlossen, bleiben diese auch nach dem 18. Geburtstag bestehen. Die jungen Erwachsenen dürfen ab 18 Jahren aber selbst entscheiden, ob Zusatzversicherungen Sinn machen oder nicht.

Viele Zusatzversicherungen bieten jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren Rabatte an. Auch Familienrabatte sind möglich.

3. Krankenkasse für junge Erwachsene ab 25

Von der Jugend- zur Erwachsenenprämie

Ab dem 1. Januar nach Ihrem 25. Geburtstag ist spätestens Schluss mit den günstigeren Prämien für junge Erwachsene. Sie wechseln bei der Grundversicherung nun endgültig zur Erwachsenenprämie. Die Prämienhöhe können Sie noch durch die Wahl der Krankenkasse, des Krankenkassenmodells und der Franchise beeinflussen. Den Spitalkostenbeitrag müssen Sie bei einem Spitalaufenthalt nun in jedem Fall bezahlen.

Die Kosten der verschiedenen Krankenkassen können Sie im Krankenkassenvergleich von Comparis prüfen.

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Was ändert sich bei Zusatzversicherungen?

Auch bei Zusatzversicherungen sind Jugendrabatte ab 25 Jahren passé. Die sogenannten Alterssprünge gibt es in der Regel alle fünf Jahre. Der Wechsel in eine neue Altersgruppe kann zu Prämienerhöhungen führen.

Achtung: Zusatzversicherungen müssen Sie im Gegensatz zur Grundversicherung nicht aufnehmen. Wollen Sie sich absichern, gilt daher der Grundsatz: Je früher Sie Zusatzversicherungen abschliessen, desto besser stehen die Chancen zur Aufnahme.

4. Wie kann ich bei der Krankenkasse sparen?

Mit alternativen Krankenkassenmodellen Kosten sparen

Höhere Prämien belasten das Budget. Die Prämienhöhe können Sie mit der Wahl Ihres Krankenkassenmodells beeinflussen. Alternative Krankenkassenmodelle gehen meist mit Rabatten einher. So bezahlen Sie beispielsweise für HMO- oder Telmed-Modelle rund 20 bis 25 Prozent weniger als für ein Standard-Modell. Die Rabatte der Modelle unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Vergleichen lohnt sich.

Von Familienrabatten profitieren

Familien mit mehreren Kindern können von Familienrabatten bei Krankenkassen profitieren. Oft gelten diese Rabatte nur für Kinder bis 18 Jahre. Gewisse Krankenkassen gewähren Familienrabatte aber auch länger. Das kann sich vor allem bei Zusatzversicherungen lohnen.

Tipp: Profitiert ein Elternteil von einem Kollektivrabatt beim Arbeitgeber oder einem Verband, erhalten alle Familienmitglieder Rabatte. Das gilt nur für Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Krankenkasse während dem Militär- oder Zivildienst pausieren

Leisten Sie während mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militär- oder Zivildienst, sind Sie über die Militärversicherung krankenversichert. Sie können daher die Grundversicherung sistieren für die Dauer des Militärdienstes.

Zusatzversicherungen überprüfen

Überprüfen Sie Ihre Bedürfnisse und passen Sie die Zusatzversicherungen entsprechend an. Beachten Sie beim Abschluss eventuelle Wartezeiten bis zur Leistungserbringung – sogenannte Karenzfristen. Comparis bietet Ihnen einen Überblick zu den verschiedenen Zusatzversicherungen.

Wann Prämienverbilligungen möglich sind

Individuelle Prämienverbilligungen (IPV) dienen zur finanziellen Entlastung von bedürftigen Haushalten. Die Kantone entscheiden, wer wann Anrecht auf die Verbilligung hat. Konkret heisst das: Liegt ihr Jahreseinkommen unter der vom Kanton festgelegten Grenze, erhalten Sie einen Beitrag zur teilweisen oder vollständigen Bezahlung Ihrer Grundversicherungsprämie.

Gut zu wissen: Den Antrag auf individuelle Prämienverbilligung müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons stellen.

5. Beste Krankenversicherung für junge Erwachsene

Comparis fragt die Schweizer Bevölkerung jedes Jahr, wie zufrieden sie mit ihrer Krankenkasse ist. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheit bei den Krankenkassen können Ihnen bei der Wahl der passenden Krankenkasse helfen.

6. Wann Sie eine Unfallversicherung abschliessen müssen

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Nichterwerbstätige müssen eine Unfallversicherung über die Krankenkasse abschliessen. Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, sind Sie durch ihn für alle Unfälle versichert. Um doppelte Prämienzahlungen zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen.

Konkrete Beispiele für junge Erwachsene:

  • Lehrlinge: Personen in der Lehre sind über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Sie können die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen.

  • Schülerinnen und Schüler/Personen im Studium: Sofern Sie nicht für mehr als 8 Stunden pro Woche einem Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber nachgehen, müssen Sie sich bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichern.

7. Krankenkasse: Was junge Erwachsene wissen müssen

Fallen medizinische Kosten an, müssen Versicherte diese bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst bezahlen. Erst wenn dieser Betrag – die Franchise – überschritten ist, übernimmt die Grundversicherung die weiteren Kosten. Es gilt der Grundsatz: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.

Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss eine Grundversicherung abschliessen. Sie können die Grundversicherung bei jeder Krankenversicherung abschliessen: Krankenkassen müssen von Gesetzes wegen jeden Antragstellenden aufnehmen. Die Leistungen der Grundversicherung sind genau geregelt und deshalb bei allen Krankenkassen gleich.

Die Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung besteht aus Franchise (zwischen 300 und 2’500 Franken pro Jahr) und Selbstbehalt (10 Prozent bis max. 700 Franken pro Jahr). Mit der Mindestfranchise beträgt die jährlich Kostenbeteiligung also maximal 1’000 Franken, mit der Höchstfranchise 3’200 Franken.

Bei der Grundversicherung dürfen Sie zwischen unterschiedlichen Modellen wählen. Die Krankenkassenmodelle bestimmen in erster Linie, an wen Sie sich im Krankheitsfall wenden müssen. Je nach gewähltem Modell profitieren Sie von vergünstigten Prämien.

Die Prämie ist der Betrag, den Sie der Krankenkasse bezahlen müssen. Die Höhe der Prämie unterscheidet sich je nach Wohnort und Alter der Person sowie der gewählten Franchise und dem Krankenkassenmodell.

Ist die Franchise ausgeschöpft, übernehmen Sie 10 Prozent der weiteren Gesundheitskosten bis zu einem jährlichen Maximalbeitrag von 700 Franken für Erwachsene. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der gewählten Franchise.

Zusatzversicherungen können Sie zusätzlich zur Grundversicherung abschliessen. Sie bezahlen Behandlungen und Leistungen, deren Kosten die Grundversicherung nicht übernimmt. Die Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Im Gegensatz zur Grundversicherung dürfen Zusatzversicherungen sich weigern, eine Person in die Versicherung aufzunehmen. Eine Begründung müssen sie nicht liefern.

Übrigens: Grund- und Zusatzversicherung können Sie bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.03.2021

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