Zusatzversicherung kündigen und richtig wechseln

Die Krankenkassen können bei der Zusatzversicherung die Versicherungsbedingungen wie beispielsweise die Kündigungsfrist frei bestimmen. Daher müssen Versicherte bei der Kündigung oder einem Wechsel genau hinschauen. Comparis erklärt die wichtigsten Punkte.

10.01.2022

Email

Ein Mann reicht die Kündigung für seine Zusatzversicherung ein.

iStock / BernardaSv

1.Allgemeine Infos zur Kündigung der Zusatzversicherung
2.Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen
3.Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
4.Zusatzversicherung richtig wechseln

Allgemeine Infos zur Kündigung der Zusatzversicherung

  • Wenn Sie die Zusatzversicherung wechseln möchten, sollten Sie bereits vor der Kündigung eine neue Zusatzversicherung abschliessen. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie am Ende ohne einen Versicherungsschutz dastehen.

  • Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate, kann aber je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung länger sein. Informieren Sie sich über die Kündigungsfrist und Vertragsdauer der Krankenkassen.

  • Eine Kündigung sollte immer eingeschrieben an die Krankenkasse geschickt werden.

  • Bei der Kündigung gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen ist.

Jetzt zum Prämienrechner für Zusatzversicherungen

Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen

Je nach Zusatzversicherungsprodukt kann es Abweichungen zu den Angaben geben. Prüfen Sie deshalb immer Ihre allgemeinen sowie zusätzlichen Versicherungsbedingungen.

Krankenkasse Mindestvertragsdauer Kündigungsfrist
Agrisano 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Aquilana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Assura 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Atupri 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Concordia 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
CSS je nach Versicherungspolice 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
EGK-Gesundheitskasse 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Galenos 6 Monate 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
Groupe Mutuel (Avenir, Easy Sana, Mutuel Assurance, Philos) in der Regel 3 Jahre in der Regel 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Helsana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Klug 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KPT 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
ÖKK / KV Flachland 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sanitas 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sodalis 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sumiswalder KK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Swica / Provita 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sympany (Kolping, Moove, Vivao) 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Visana-Gruppe (Sana24, Visana, Vivacare) 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

Die Kündigung hängt neben der Krankenkasse auch von der Art bzw. dem Grund der Kündigung ab. Dabei wird zwischen folgenden Kündigungen unterschieden:

Ordentliche Kündigung der Zusatzversicherungen

Die Krankenkassen können in der Zusatzversicherungen gemäss dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Kündigungsfrist selbst bestimmen. Bei den meisten Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate – das heisst, der Kündigungstermin ist Ende September. Manche Zusatzversicherungen haben allerdings eine mehrjährige Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Kündigungsfristen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Prüfen Sie daher, bis wann das Kündigungsschreiben bei Ihrer Krankenkasse eintreffen muss.

Kündigung der Zusatzversicherung bei einer Prämienerhöhung

Erhöht Ihre Krankenkasse die Prämien auf Anfang des Kalenderjahres, können Sie kurzfristig kündigen. Bei einigen Versicherungen haben Sie für die schriftliche Kündigung bis Ende Jahr Zeit, bei anderen nur bis Ende November oder bis zu einem Monat nach der Ankündigung der Prämienänderung. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung (z.B. ab Mitteilung ein Monat oder bis Ende Jahr).

Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse haben – zum Beispiel eine ambulante Zusatzversicherung und eine Spitalzusatzversicherung – so gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienänderung betroffene Versicherung kündigen, bei anderen alle Zusatzverträge.

Mögliche Gründe für eine ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhungen:

  • Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse in eine teurere Altersstufe gelangen.

  • Wenn der Kollektivrabatt bei der Zusatzversicherung wegfällt.

Kündigung bei einem Schadenfall

Gemäss Zusatzversicherungsgesetz (VVG) kann eine versicherte Person die Zusatzversicherung nach jedem Schadenfall, für den der Versicherer Leistungen erbracht hat, innert einer definierten Frist seit der Auszahlung oder seit sie von der Leistungsübernahme durch den Versicherer Kenntnis hat, schriftlich vom entsprechenden Teil des Vertrages zurücktreten. Die Fristen unterscheiden sich unter den Krankenkassen. Die Prämie ist bis zur Beendigung des Vertrages geschuldet.

Seit 2022 steht das Kündigungsrecht im Schadenfall nur noch den Versicherten zu. Das bedeutet: Die Krankenkasse darf Ihnen die Zusatzversicherung nach einem Leistungsbezug nicht kündigen.

Kündigung bei einem Umzug in einen anderen Kanton

Ist die Krankenkasse am neuen Wohnort tätig, ist ein Wechsel nur per der im VVG festgehaltenen Kündigungsfrist möglich. Anders sieht es aus, wenn die Krankenkasse am neuen Wohnort keine Zusatzversicherung anbietet. In diesem Fall muss die Kasse den Vertrag kündigen. Dann können Sie nicht selbstverständlich davon ausgehen, eine gleichwertige Zusatzversicherung für den neuen Wohnort zu bekommen. Die einzelnen Kassen können selbst entscheiden, wen sie ablehnen wollen. Die Verweigerung eines Antrags oder Aufnahme mit Vorbehalten ist bei den Zusatzversicherungen somit immer möglich und rechtlich auch korrekt. Oft ist schon eine lange zurückliegende Operation ein Ablehnungsgrund.

Bei einer Neuanmeldung verlangen die Anbieter von Zusatzversicherungen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Klären Sie mit Ihrer alten Krankenkasse ab, ob sie unter ihrem Namen ein Produkt einer grösseren Kasse anbieten. So besteht die Chance, dass Sie ohne Gesundheitsprüfung wechseln können.

Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, so lohnt sich bei gesundheitlichen Problemen Hartnäckigkeit. Stellen Sie mehrere Anträge: Nicht alle Kassen haben die gleichen Prüfungskriterien. Bei einer Ablehnung können Sie auch probieren, die Leitung des Kundendienstes zu kontaktieren. Ihr Hausarzt kann zudem schriftlich z.B. bestätigen, wie lange Sie bereits beschwerdefrei sind. Und schliesslich können Sie ein Gesuch zur Aufnahme mit Gesundheitsvorbehalt stellen. Damit sind Sie zwar versichert, aber die Kasse übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit dem angegebenen Leiden anfallen. 

Zusatzversicherung richtig wechseln

Vorgehen bei einem Wechsel der Zusatzversicherung:

  1. Angebote der Zusatzversicherungen vergleichen

  2. Offerten einholen und diese prüfen

  3. Passende Zusatzversicherung wählen und beantragen

  4. Versicherungsantrag inkl. Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu ausfüllen

  5. Warten auf die Aufnahmebestätigung (prüfen, ob es Vorbehalte und Einschränkungen gibt)

  6. Alte Zusatzversicherung kündigen

Weitere Hinweise und Tipps

  • Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt, da bei den Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht. In vielen Fällen nimmt Ihnen die neue Zusatzversicherung den Kündigungsprozess ab. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.

  • Bei der Zusatzversicherung sind Mehrjahresverträge möglich. Diese können zusätzliche Ersparnisse ermöglichen. Allerdings können diese auch den Wechsel schwieriger machen.

  • Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie bei Antragstellenden ein gesundheitliches Risiko feststellen. Dies bedeutet dann für die versicherte Person, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.

  • Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

  • Macht die Versicherung eine Beginnverschiebung, müssen die Gesundheitsfragen teils nicht wiederholt werden. Deshalb kann es Sinn machen, die Zusatzversicherung frühzeitig anzufragen.

Das könnte Sie auch interessieren

Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen: Geht das?

04.08.2022

Spitalzusatzversicherung in der Schweiz: Lohnt sie sich?

28.06.2023

Zusatzversicherung: Was sind Ablehnungsgründe?

11.04.2024

Zahnzusatzversicherung in der Schweiz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

07.12.2021
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto