Zusatzversicherung kündigen und richtig wechseln
Krankenkassen-Zusatzversicherung kündigen: Wie und wann geht das? Comparis zeigt Ihnen die Fristen und gibt Ihnen Tipps zum Wechseln.
22.08.2024
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1. Allgemeine Infos zur Kündigung der Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung können Sie meist einmal im Jahr kündigen.
Im Gegensatz zur Grundversicherung müssen Krankenkassen Sie nicht in die Zusatzversicherung aufnehmen. Schliessen Sie deshalb bereits vor der Kündigung der alten Zusatzversicherung eine neue Zusatzversicherung ab.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Krankenkassen drei Monate. Kündigen können Sie oft nur auf Ende Jahr. Die Kündigungsfrist endet also häufig am 30. September. Je nach Versicherung kann sie aber länger sein. Prüfen Sie die Bedingungen in Ihrer Police.
Die meisten Versicherungen können Sie bereits nach einem Jahr kündigen. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, können Sie sie spätestens nach dem dritten Jahr kündigen (Art. 35a VVG).
Schicken Sie die Kündigung am besten per eingeschriebenen Brief an die Krankenkasse. So können Sie über die Sendungsverfolgung sehen, dass der Brief angekommen ist. Eine Kündigung per E-Mail akzeptieren die meisten Versicherungen nicht.
Bei der Kündigung gilt das Eingangsdatum bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. Senden Sie den Brief also rechtzeitig.
2. Zusatzversicherung wechseln: Fristen der Krankenkassen
Die Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Die Tabelle (Stand August 2024) gibt eine Übersicht. Wichtig: Je nach Produkt kann es innerhalb einer Krankenkasse Abweichungen geben. Prüfen Sie deshalb Ihre allgemeinen sowie zusätzlichen Versicherungsbedingungen.
Krankenkasse | Mindestvertragsdauer | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Agrisano | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Aquilana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Assura | 3 Jahre | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Atupri | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Concordia | 1 Jahr, Spitalzusatzversicherung 3 Jahre | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
CSS | je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
EGK-Gesundheitskasse | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Einsiedler Krankenkasse | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Galenos | - | 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr |
Glarner Krankenversicherung | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Groupe Mutuel (AMB, Avenir, Easy Sana, Mutuel Assurance, Philos, Supra) | 3 Jahre | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Helsana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
KK Visperterminen | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Klug | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
KPT | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Krankenkasse Birchmeier | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Krankenkasse Luzerner Hinterland | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Krankenkasse Steffisburg | je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Krankenkasse Wädenswil | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
ÖKK / KV Flachland | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Rhenusana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sanitas | - | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
SLKK | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sodalis | 3 Jahre | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sumiswalder KK | je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Swica / Provita | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sympany | 1 Jahr; ehemalige Kolping-Versicherungen je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Visana-Gruppe (Sana24, Visana, Vivacare) | je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Vita Surselva | - | 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr |
Angaben gemäss allgemeiner Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
3. Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
Sie können Ihre Zusatzversicherung ordentlich oder ausserordentlich kündigen. Die ausserordentliche Kündigung können Sie aber nur in ganz bestimmten Fällen einreichen.
Die Krankenkassen können bei den Zusatzversicherungen die Kündigungsfrist selbst bestimmen. Die Frist muss aber für Sie und die Krankenkasse gleich sein (Art. 35a VVG). Bei den meisten Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Kündigungsfrist endet also am 30. September.
Manche Zusatzversicherungen haben allerdings längere Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen sind meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Prüfen Sie daher, bis wann Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen müssen.
Kündigt Ihre Krankenkasse eine Prämienerhöhung an, können Sie oft auch kurzfristig kündigen. Bei vielen Kassen gilt das auch, wenn sich die versicherten Leistungen verändern oder verschlechtern. Das steht bei den meisten Versicherungen in den allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Kündigungsfrist hängt in dem Fall von Ihrer Versicherung ab. Sie kann sein:
bis Ende Jahr
bis Ende November
innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prämienänderung
Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse, gelten je nach Kasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienänderung betroffene Versicherung kündigen. Bei anderen Versicherungen können Sie alle Zusatzversicherungen kündigen.
Ausnahmen vom Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Erhöht sich die Prämie aufgrund persönlicher Umstände, können Sie nicht ausserordentlich kündigen. Dazu zählt etwa eine Prämienerhöhung durch einen Umzug oder eine andere Altersstufe.
Sie können ausserdem nicht kündigen, wenn sich die Prämie aufgrund von beauftragten Änderungen erhöht. Das kann etwa der Einschluss einer zusätzlichen Deckung sein.
Gemäss Versicherungsvertragsgesetz (Art. 42) können Sie die Zusatzversicherung nach jedem Schadensfall kündigen, für den die Versicherung Leistungen erbracht hat. Sie müssen dabei spätestens bis zur Auszahlung kündigen.
Seit 2022 gilt: Im Schadensfall darf die Krankenkasse Ihnen die Zusatzversicherung nicht kündigen. Das Kündigungsrecht im Schadensfall steht nur noch den Versicherten zu (Art. 35a VVG).
Ziehen Sie um, hängt Ihre Kündigungsfrist von Ihrer Krankenkasse ab. Ist die Krankenkasse am neuen Wohnort tätig, können Sie Ihre Zusatzversicherung nur ordentlich kündigen.
Bietet Ihre Krankenkasse am neuen Wohnort keine Zusatzversicherung an, muss die Kasse den Vertrag kündigen. Sie müssen sich dann aber eine neue Zusatzversicherung suchen.
Wichtig: Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem normalen Wechsel der Zusatzversicherung. Das heisst: Die einzelnen Kassen können selbst entscheiden, wen sie annehmen wollen. Sie müssen ausserdem die Gesundheitsfragen beantworten.
Hat Ihre Krankenversicherung ihre Informationspflicht verletzt, können Sie ausserordentlich kündigen (Art. 3a VVG). Verletzung der Informationspflicht heisst: Die Krankenkasse gibt Ihnen nicht alle Informationen, die Sie laut Gesetz haben müssen. Dazu gehören zum Beispiel Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
4. Zusatzversicherung wechseln: Tipps zum richtigen Vorgehen
Vorgehen bei einem Wechsel der Zusatzversicherung
Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln? Dann kündigen Sie nicht einfach Ihre alte Versicherung. Denn: Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Das heisst, eine neue Versicherung muss Sie nicht aufnehmen. Gehen Sie deshalb wie folgt vor:
Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Zusatzversicherungen. Tipp: Über unseren Brokerage-Partner Optimatis können Sie mehrere Offerten einholen.
Wählen Sie die für Sie passende Zusatzversicherung und beantragen Sie diese.
Füllen Sie den Versicherungsantrag und den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu aus.
Warten Sie auf die Aufnahmebestätigung der neuen Zusatzversicherung. Prüfen Sie die Police auf Vorbehalte und Einschränkungen.
Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung.
Weitere Hinweise und Tipps
Achten Sie auf die Vertragslaufzeit der Zusatzversicherung. Einige Krankenkassen bieten auf Mehrjahresverträge zwar Rabatt. Aber: Sie können den Wechsel der Zusatzversicherung schwieriger machen.
In der Zusatzversicherung können die Krankenkassen bei gesundheitlichen Risiken einen Vorbehalt anbringen. Bei der Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Denn: Bei fehlenden oder falschen Angaben darf die Krankenkasse den Vertrag kündigen (Art. 6 VVG). Allenfalls müssen Sie dann schon erbrachte Leistungen zurückerstatten.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.01.2022