Krankenversicherung für Rentner in der Schweiz

In der Regel sinkt das Einkommen nach der Pensionierung. Die Gesundheitskosten hingegen steigen. Comparis zeigt, was Sie bei der Krankenversicherung im Alter beachten müssen.

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Magdalena Soll

05.10.2023

Im Rentenalter verändern sich die Bedürfnisse bei der Krankenkasse.

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1.Krankenkasse wechseln als Rentner: Geht das?
2.Günstigste Krankenkasse für Rentner
3.Was sollten Sie bei der Krankenkasse im Alter beachten?
4.Leistungen der Krankenkassen im Alter
5.Leistungen in der Grundversicherung: Beispiele
6.Finanzielle Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen
7.Krankenkasse für Rentner im Ausland

1. Krankenkasse wechseln als Rentner: Geht das?

Sie können die Grundversicherung der Krankenkasse auch im Alter problemlos wechseln. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Modelle, um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden.

Krankenkassenprämien berechnen

Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Grundversicherung kennen Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht für neue Versicherte. Bei einem Antrag müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. 

Für ältere Personen ist der Wechsel der Zusatzversicherung kaum mehr möglich. Das gilt insbesondere, wenn Sie Vorerkrankungen haben.

2. Günstigste Krankenkasse für Rentner

In der Grundversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner die gleichen Prämien wie berufstätige Erwachsene über 25 Jahre. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. 

Sie möchten bei der Grundversicherung sparen? Dann vergleichen Sie die Preise der verschiedenen Krankenversicherungen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel zum neuen Jahr möglich.

3. Was sollten Sie bei der Krankenkasse im Alter beachten?

Schauen Sie genau auf Ihre Gesundheitskosten. Übersteigen die Kosten 2’000 Franken pro Jahr, sollten Sie die tiefste Franchise von 300 Franken wählen. Bleiben die Kosten unter 2’000 Franken pro Jahr, lohnt sich die höchste Franchise von 2’500 Franken.

Während der Erwerbstätigkeit sind Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Nach der Pensionierung müssen Sie die Unfallversicherung in Ihrer privaten Grundversicherung einschliessen.

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten bei der Krankenkasse spezielle Bedingungen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.

Bei den Zusatzversicherungen steigen die Prämien üblicherweise mit dem Lebensalter. Ein Wechsel ist meist schwierig. Sie können aber auch ohne Anbieterwechsel bei der Zusatzversicherung sparen.

Viele Arbeitgeber und Verbände schliessen Kollektivverträge mit Krankenkassen ab. Als Mitglied profitieren Sie von Prämienrabatten. Prüfen Sie, ob Sie einen Rabatt geltend machen können.

Erhöhen Sie den Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen, die Sie selten brauchen. Bei gleicher Kasse wird er teilweise mit dem Selbstbehalt der Grundversicherung verrechnet.

4. Leistungen der Krankenkassen im Alter

Im Alter ändern sich Ihre Gesundheitsbedürfnisse. Die Grundversicherung deckt grundsätzlich alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind.

Wann macht eine Zusatzversicherung Sinn?

Mit einer passenden Zusatzversicherung können Sie Leistungen abdecken, die in der Grundversicherung nicht eingeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise alle medizinisch nicht notwendigen und nicht ärztlich verschriebenen Hilfsmittel und Therapien.

Je nach Zusatzversicherung zahlt sie etwa die Kosten für:

  • Brillen

  • Zahnbehandlungen

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • den Transport zum Arzt

Ausserdem können Sie mit der Zusatzversicherung den Finanzierungsanteil der Krankenkasse an Pflegeleistungen zu Hause oder im Heim erhöhen.

5. Leistungen in der Grundversicherung: Beispiele

Pflegeleistungen der Spitex übernimmt grösstenteils die Grundversicherung. Patientinnen und Patienten bezahlen:

  • Jahresfranchise

  • Selbstbehalt von 10 Prozent der Pflegeleistungen bis zu höchstens 700 Franken pro Jahr

  • je nach Kanton unterschiedliche Patientenbeteiligung von maximal 15,35 Franken pro Tag

Voraussetzung für die Vergütung durch die Krankenkasse ist eine Spitex-Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin.


Vorsorgeuntersuchungen sind medizinisch nicht notwendig und werden deshalb in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen.

Es gibt aber Ausnahmen:

  • die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich alle drei Jahre

  • die Mammografie bei erhöhtem Brustkrebsrisiko

  • Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchungen bei Personen zwischen 50 und 69 Jahren

Die Grundversicherung zahlt eine ärztlich verschriebene Rehabilitation nach einem Spitalaufenthalt bis zu einer Dauer von zwei Wochen.

Die ärztlich verordnete Fusspflege, zum Beispiel für Diabetikerinnen und Diabetiker, bezahlt die Grundversicherung.

Medizinische Hilfsmittel wie Stützstrümpfe, Gehhilfen oder Hörgeräte übernimmt die Grundversicherung, sofern sie vom Arzt oder der Ärztin verordnet worden sind.

Die Grundversicherung zahlt alle ärztlich verordneten Medikamente, die auf der Spezialitätenliste oder der Geburtsgebrechenliste verzeichnet sind. Verschiedene Krankenkassen geben ausserdem Rabatte bei der Medikamentenbestellung oder unterstützen Sturzpräventionskurse.

6. Finanzielle Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen

Haben Sie nach der Pensionierung Schwierigkeiten, die Krankenkasse zu zahlen? Dann haben Sie vielleicht Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl der zu unterstützenden Kinder ab. Die Grenzwerte sind kantonal verschieden.

Beantragung der IPV

In einigen Kantonen werden Sie aufgrund der Steuerveranlagung direkt von der Verwaltung informiert, wenn Sie berechtigt sind. In anderen Kantonen herrscht Antragspflicht. Das heisst: Sie müssen die Verbilligung jährlich beantragen.

Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung erhalten eine Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Sie ist unabhängig von den finanziellen Verhältnissen. 

Sie können die Kosten für den minimalen Lebensstandard nicht mehr selber bezahlen? Dann haben Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen.

7. Krankenkasse für Rentner im Ausland

Sie sind Rentnerin oder Rentner und planen, ins Ausland zu gehen? Dann müssen Sie sich in dem Land krankenversichern, aus dem Sie Ihre Rente beziehen. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen.

Versicherungspflicht in der Schweiz

Sie ziehen in ein EU-/Efta-Land oder nach Grossbritannien? Treffen folgende drei Punkte auf Sie zu, sind Sie weiter in der Schweiz versicherungspflichtig:

  • Sie beziehen Ihre Rente aus der Schweiz.

  • Sie erhalten im neuen Wohnsitz-Land keine Rente

  • Ihre Rentenversicherung lief länger in der Schweiz als in einem EU-/Efta-Land

In der Schweiz zählen als Rente die gesetzlichen Leistungen der:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Invalidenversicherung (IV)

  • Militärversicherung (MV)

  • Unfallversicherung (UV)

  • beruflichen Vorsorge (BV, Pensionskasse)

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

Rente aus einem anderen Land

Beziehen Sie Ihre Rente aus mehreren Ländern, von denen keines Ihr Wohnland ist? Dann müssen Sie sich in dem Land versichern, in dem Sie am längsten Rentenbeiträge gezahlt haben.

Wahl des Orts der Krankenversicherung

In einigen Ländern gilt ein sogenanntes Versicherungs-Optionsrecht. Das heisst: Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Ihrem Wohnland versichern. Zu den Ländern mit Wahlmöglichkeit gehören:

  • Deutschland

  • Frankreich

  • Italien

  • Österreich

Möchten Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, müssen Sie bei der KVG ein Gesuch einreichen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.04.2021

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