Vergleich Zusatzversicherungen in der Schweiz 2024

Es gibt unterschiedliche Zusatzversicherungen. Welche Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Comparis gibt Tipps und Tricks rund um Zusatzversicherungen.

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Zusatzversicherung einfach erklärt

Die Zusatzversicherung deckt Behandlungen und Leistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Je nach Krankenkasse werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten. Zudem können die Prämien in der Zusatzversicherung abhängig von Alter und Geschlecht variieren. Die Krankenkassen dürfen auch Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

25.07.2023

Wann brauche ich eine Zusatzversicherung?

Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse erhöhen Ihren Komfort und schliessen mögliche Deckungslücken der Grundversicherung.

Die Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Krankenversicherungen können dabei die Prämien risikogerecht, das heisst abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte gegenüber dem Antragsteller anbringen. Unterstützung bei der Wahl der passenden Zusatzversicherung finden Sie im Beitrag zu den verschiedenen Zusatzversicherungen.

Die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen decken unterschiedliche Bedürfnisse ab.

Gut zu wissen: Sie müssen die Grund- und die Zusatzversicherung nicht bei derselben Krankenkasse abschliessen. Oft verlangen zwar die Versicherer beim Abschluss einer Zusatzdeckung, dass auch die Grundversicherung bei ihnen geführt wird. Alternativ bieten sie Rabatte auf den Zusatz. Sie können mit Ihrer Grundversicherung aber später problemlos zu einer anderen Versicherung wechseln, wenn das für Sie vorteilhafter ist.

Zusatzversicherung: Wichtige Fragen und Antworten

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen Pflicht. Sie gewährleistet eine qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Für die Grundversicherung gilt Aufnahmepflicht, vorbehaltlos.

Mit erweiterten Leistungen erhöhen Zusatzversicherungen den Komfort und die Flexibilität im Krankheitsfall. Die Versicherungen sind aber nicht zur Aufnahme verpflichtet und verlangen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen.

Die Zusatzversicherungen lassen sich in die zwei Kategorien unterscheiden: ambulante Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.

Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Zusätze für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Weiterhin werden Versicherungen angeboten für:

  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie Abonnemente für Fitness-Center, Hallenbäder, etc.

  • Schutz- und Reiseschutzimpfungen

  • Bade- und Erholungskuren

  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen

  • Brillen und Kontaktlinsen

  • Hilfsmittel

  • Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten

  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie

  • Behandlungen im Ausland (auch temporär für den Ferienaufenthalt)

All diese Leistungen sind in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Spitalzusatzversicherungen übernehmen stationäre Leistungen. Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl auf eine kasseneigene Liste eingeschränkt, was zu günstigeren Prämien führt.

Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der Halbprivat-Versicherten zuständig.

Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der Privat-Versicherten zuständig.

Flex-Modelle: Variante der Spital-Zusatzversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten. Für die Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten im von der Krankenkasse festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten.

Hotellerie-Modelle bieten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers ohne freie Arztwahl.

Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt allfällige Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons. Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Spitalfinanzierung. Seitdem werden ausserkantonale Spitalaufenthalte von der Grundversicherung und dem Wohnkanton vollständig übernommen, wenn das Spital auf einer Spitalliste aufgeführt ist und die Kosten (Fallpauschale) nicht höher sind als im Wohnkanton. Ist die Fallpauschale höher als im Wohnkanton, gehen sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung. Gerade für Bewohner von Kantonen mit tiefen Spitalkosten, die sich ausserkantonal behandeln lassen wollen, kann sich der Zusatz weiterhin lohnen. Wie bis anhin werden Behandlungen von der Grundversicherung bezahlt, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind (z.B. Transplantationen) oder wenn es sich um einen Notfall handelt.

Die Mehrheit der Kassen bietet Ihren Kunden die Möglichkeit einer Franchise bei Zusatzdeckungen an und gewährt dafür einen Prämienrabatt. Klären Sie Ihre Bedürfnisse und analysieren Sie auf dieser Grundlage die Angebote der Versicherer. Das gilt umso mehr, da die Zusatzversicherungen oft als Leistungspakete mit verschiedenen Deckungen erhältlich sind. Für die Versicherten rechnet sich ein solches Paket erst dann, wenn das gewählte Leistungspaket optimal zusammengesetzt ist.

Was viele nicht wissen: Die Grund- und die Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Kasse abgeschlossen werden. Wo das aber trotzdem der Fall ist, kann der Versicherte die Grundversicherung problemlos zu einer anderen Versicherung wechseln. Dabei kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass der Versicherte einen Rabatt auf die Zusatzversicherungen verliert.

Wichtig: Da die Krankenkassen auch Vorbehalte anbringen dürfen, sollten wechselwillige Versicherte ihre bisherige Zusatzversicherung bei ihrem Versicherer erst dann künden, wenn die vorbehaltlose Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt.

Aufgepasst: Die Kündigung der meisten Zusatzversicherungen muss bis Ende September bei der Kasse sein und nicht erst Ende November wie bei der Grundversicherung. Ein Vergleich lohnt sich somit schon jetzt. Einzelne Zusatzversicherungen haben längere Kündigungsfristen und andere Kündigungstermine. Massgebend ist, was auf der Police steht. Die Kündigungsfristen der grossen Versicherer finden Sie hier in einer Liste.

Angebotene Zusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherung

Die Grundversicherung zahlt nur Zahnbehandlungen und Zahnkorrekturen, die medizinisch notwendig und Folge einer Erkrankung sind. Für weitere Leistungen ist eine Zahnzusatzversicherung erforderlich.

Spitalzusatzversicherung

Der Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» ist die beliebteste Zusatzversicherung der Schweiz. Bei der Spitalzusatzversicherung gibt es aber noch weitere Möglichkeiten wie Privat, Halbprivat oder Flex.

Komplementärmedizin

Die Grundversicherung deckt nur bestimmte alternativ- und komplementärmedizinische Methoden. Dies betrifft zudem nur Behandlungen durch schulmedizinisch ausgebildete Ärzte. Weitere Infos zur Zusatzversicherung Alternativmedizin .

Brillenversicherung

Die Grundversicherung übernimmt bei Erwachsenen keine Kosten für Sehhilfen wie Brillen oder Linsen. Kinder profitieren von 180 CHF pro Jahr. Eine Zusatzversicherung für die Brille kann sich teilweise lohnen.

Yoga, Fitness und Sport

Krankenkassen bieten verschiedene Zusatzversicherungen für den Bereich Sport, Gesundheit und Wellness an. Das Angebot ist gross – die Preisdifferenz auch. Zum Artikel über Zusatzversicherung Sport.

Reiseversicherung

Die Grundversicherung zahlt nicht alle Behandlungen im Ausland. Deshalb bieten Zusatzversicherungen auch den Baustein «Heilungskosten im Ausland» sowie weitere Leistungen an. Erfahren Sie mehr über die Reiseversicherung der Krankenkassen.

Hotelversicherungen

Krankenkassen bieten auch sogenannte Hotelversicherungen an. Patientinnen und Patienten mit einer Hotellerieversicherung werden in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, verfügen jedoch nicht über die freie Arztwahl. Zusammengefasst kombiniert die Hotellerieversicherung den Komfort einer Spitalzusatzversicherungen wie etwa der Privat- bzw. Halbprivatversicherung mit den ärztlichen Leistungen der allgemeinen Abteilung.

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