Zahnzusatzversicherung in der Schweiz: Das sollten Sie wissen
Zahnbehandlungen können schnell teuer werden. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten jedoch nur selten. Zahlt sie nicht, springt eine Zahnzusatzversicherung ein. Comparis klärt häufige Fragen.

01.10.2025

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1. Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung genannt, beteiligt sich an zahnmedizinischen Kosten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung und auch nicht von der Invaliden- oder Unfallversicherung übernommen werden.
Die Grundversicherung übernimmt Zahnarztkosten bzw. Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen. Darunter fallen:
schwere, nicht vermeidbare Krankheit des Kausystems
Zahnprobleme aufgrund schwerer Allgemeinerkrankungen (z. B. Leukämie)
Unfälle (sofern die Kosten nicht durch die Unfallversicherung gedeckt werden)
Geburtsgebrechen (sofern die Kosten nicht durch die Invalidenversicherung gedeckt werden)
Reguläre Zahnbehandlungen wie Dentalhygiene, Zahnfüllungen oder Kieferorthopädie (z. B. Zahnspangen) übernimmt die Grundversicherung nicht. Diese Kosten können durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden.
2. Welche Kosten deckt eine Zahnversicherung in der Schweiz?
Eine Zahnzusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten von Zahnbehandlungen, die nicht von einer anderen Versicherung gedeckt werden. Typische Leistungen sind (Liste nicht abschliessend):
Prophylaxe und Dentalhygiene (z. B. professionelle Zahnreinigung oder Entfernung von Zahnstein)
Konservierende Zahnbehandlungen (z. B. Karies- oder Wurzelbehandlungen)
Zahnextraktionen (Zahnentfernung)
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken und Prothesen)
Kieferorthopädie (z. B. medizinisch notwendige Zahnspange)
Wichtig: Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Zahnspangen nur bis zu einem gewissen Alter oder bis zu einer bestimmten Kostenobergrenze.Korrekturen von Zahnfehlstellungen (z. B. Aligner)
Röntgendiagnostik
Gut zu wissen: Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung in der Schweiz unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich – sowohl im Umfang der gedeckten Behandlungen als auch bei Altersgrenzen, Wartefristen und Prämien. Ein Vergleich lohnt sich.
Gilt die Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?
Eine private Zahnzusatzversicherung gilt in der Regel nur für Behandlungen in der Schweiz. Einige Anbieter übernehmen auch günstigere Eingriffe in Nachbarländern. Prüfen Sie am besten die Kostenübernahme im Ausland vor Abschluss der Versicherung.
In folgenden Fällen übernehmen Zahnversicherungen die Behandlungskosten in der Regel nicht (Liste nicht abschliessend):
Während der Wartefrist: In den ersten 6 bis 12 Monaten nach Vertragsabschluss (bei bestimmten Leistungen sogar bis zu 3 Jahren) übernehmen die meisten Versicherungen keine Kosten.
Vorerkrankungen und bereits laufende Behandlungen: Vor Vertragsbeginn bekannte Zahnschäden oder laufende Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Vorbehalte: Versicherungen können Leistungen für bestimmte Zähne oder Krankheiten ausschliessen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie entsprechende Risikofaktoren im Antrag angegeben haben oder die Gesundheitsprüfung Auffälligkeiten zeigt.
Fehlende medizinische Notwendigkeit: Die Kosten für kosmetische Behandlungen (z. B. Bleaching) werden in der Regel nicht übernommen – ausser sie sind ausdrücklich versichert.
Vermeidbare Zahnschäden: Schäden, die durch mangelhafte Zahnhygiene oder fehlende Prophylaxe verursacht werden, werden nicht immer übernommen.
Wichtig: Bei einigen Zahnzusatzversicherungen gibt es zudem jährliche Limiten für die Kostenübernahme. Prüfen Sie für genaue Informationen die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sorgfältig.
3. Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung in der Schweiz?
Eine Zahnversicherung für Kinder erhalten Sie bereits ab ca. 10 Franken pro Monat. Für Erwachsene können die Prämien dagegen bis zu ca. 80 Franken pro Monat betragen. Die genaue Höhe hängt vom Anbieter, dem gewählten Leistungsumfang und dem Alter der zu versichernden Person ab.
Comparis-Tipp
Bei einigen Krankenkassen müssen Sie die Zahnzusatzversicherung separat abschliessen. Dies kann unter Umständen teurer sein als eine Paketlösung mit anderen ambulanten Zusatzversicherungen. Ein Vergleich lohnt sich.
4. Ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich insbesondere für Kinder bzw. deren Eltern. Denn die Kosten für Zahnspangen und Korrekturen können schnell mehrere Tausend Franken betragen. In diesem Fall bietet die Zahnversicherung eine finanzielle Entlastung.
Für Erwachsene lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung nur, wenn die zu erwartenden Behandlungskosten höher sind als die zu zahlenden Versicherungsprämien. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie keine Zahnprobleme haben, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht.
5. Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
Eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie möglichst frühzeitig abschliessen. Die Krankenkassen beteiligen sich nur dann an den Kosten einer Zahnstellungskorrektur, wenn diese nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wird. Manche Versicherer haben eine Karenzfrist (Wartezeit) von sechs Monaten bis zu drei Jahren.
Grundsätzlich gilt: Bei Erwachsenen wird der Abschluss mit zunehmendem Alter und allfälligen Zahnschäden zunehmend schwieriger und ist dann häufig mit Einschränkungen oder Ablehnungen verbunden.
In der Regel verlangen Versicherungen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine Gesundheitsdeklaration und oft auch ein zahnärztliches Attest. Das Attest ist eine vom Zahnarzt ausgestellte Bescheinigung, die den aktuellen Zustand der Zähne dokumentiert. Stellen Versicherer dabei bereits bestehende Schäden oder Fehlstellungen fest, können Sie meist keine umfassende Zusatzversicherung mehr abschliessen.
Kurz gesagt: Für eine Zahnzusatzversicherung ist es «zu spät», sobald bereits Zahnschäden, laufende Behandlungen, Zahnfehlstellungen oder eine ärztliche Empfehlung für notwendige Zahnbehandlungen vorliegen.
6. Zahnversicherung bei Kindern oder Babys: Was muss ich beachten?
Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten Sie möglichst früh abschliessen. Am besten, bevor Sie ein zahnärztliches Attest benötigen. Achtung: Manche Versicherungen verlangen schon ab 3 Jahren ein Attest. Liegt eine Fehlstellung vor, kann die Versicherung den Versicherungsschutz teilweise oder komplett verweigern.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.12.2021