Krankenkassen und Fitness-Abos: Welche Krankenkasse zahlt das Fitnessstudio?
Einige Zusatzversicherungen belohnen Kundinnen und Kunden mit bis zu 900 Franken, wenn sie etwas für ihre Fitness tun. Welche Krankenkasse zahlt wie viel? Der Comparis-Vergleich gibt Aufschluss.

23.12.2024

iStock / miodrag ignjatovic
1. Beteiligt sich meine Zusatzversicherung an Fitness-Kosten?
Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Fitnessabo-Kosten. Voraussetzung ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung zahlt nichts an Ihr Abo.
Je nach Zusatzversicherung übernehmen Krankenkassen zudem einen Teil der Kosten, die im Zusammenhang mit Fitnesskursen und Gesundheitsförderung anfallen. Dazu gehören u. a. Aerobic-Kurse, Schwangerschaftsgymnastik oder allgemeine prophylaktische Kurse. Gewisse Zusatzversicherungen gewähren bei der Benutzung von Fitnesstrackern zudem Prämienverbilligungen.
Die Versicherungskosten und die Kostenbeteiligungen beim Fitness-Abo sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen lohnt sich.
2. Welche Krankenkasse zahlt welchen Fitnessstudio-Anteil?
Je nach Zusatzversicherung zahlen Krankenkassen maximal 150 bis 900 Franken pro Jahr an Ihre Fitnesskosten. Zusätzlich zur jeweiligen Höchstlimite begrenzen viele Kassen die Zahlung auf maximal 50 bis 75 Prozent der jährlichen Fitnesskosten.
Diese Beträge zahlen Krankenkassen pro Kalenderjahr bei bestehender Zusatzversicherung:
Krankenkasse | Beitrag in CHF |
---|---|
Atupri | max. 200 bzw. 500, je nach Zusatzversicherung |
AXA | max. 200 bzw. 300, je nach Zusatzversicherung |
Concordia | max. 200 |
CSS | max. 500, je nach Zusatzversicherung |
EGK | max. 360 |
Glarner | max. 150 |
Groupe Mutuel | max. 200 bzw. 500, je nach Zusatzversicherung |
Helsana | max. 200 |
KPT | max. 300, je nach Zusatzversicherung |
ÖKK | max. 300 |
Rhenusana | max. 500, je nach Zusatzversicherung |
Sanitas | max. 300 bzw. 400, je nach Zusatzversicherung |
SLKK | max. 300 |
Sumiswalder | max. 100 bis 300, je nach Zusatzversicherung |
Swica | max. 300, im Kombi-Modell max. 900 |
Sympany | max. 200 bzw. 300, je nach Zusatzversicherung |
Visana | max. 200 |
3. Welche Fitnessstudios werden von Krankenkassen akzeptiert?
Zusatzversicherungen akzeptieren nicht alle Fitness-Center. Viele Krankenkassen beteiligen sich nur, wenn das Fitness-Center ein Gütesiegel besitzt. Bekannte Qualitätslabels sind etwa Qualitop, Qualicert oder Fitness-Guide. Erkundigen Sie sich vor Abschluss einer Police, ob Ihre Krankenkasse Ihr Fitnessstudio anerkennt.
4. Muss ich einen Trainingsnachweis erbringen?
Die Krankenkassen-Zusatzversicherungen verlangen den Nachweis einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Dazu müssen Sie je nach Versicherung die Abobestätigung und zum Teil die Quittung sowie die Vertragskopie einreichen.
Gut zu wissen: Zusatzversicherungen können für die Vergütung von Leistungen wie Fitness-Kosten eine Karenzfrist enthalten. Das heisst: Schliessen Sie heute eine Versicherung ab, können Sie das Fitness-Abo erst nach einer definierten Zeit abschliessen. Achten Sie deshalb auf einen rechtzeitigen Vertragsabschluss.
5. Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur fürs Fitness-Abo?
Der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nur wegen der Fitnesskosten lohnt sich kaum. Oft decken die Versicherer aber Beiträge an Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. In Verbindung mit diesen Leistungen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Krankenkassen verlangen von neuen Kundinnen und Kunden eine Gesundheitsprüfung. Darum sollten Sie in der Regel eine bestehende Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Sie von der neuen Kasse aufgenommen worden sind.
Möchten Sie mit einer Zusatzversicherung Ihre Fitnesskosten reduzieren und von weiteren Präventionsangeboten profitieren? Die Prämien und Leistungen der Krankenkassen variieren teils stark. Hier gelangen Sie zum grössten Krankenkassenvergleich der Schweiz.