Das Krankenkassensystem in der Schweiz

Wer bestimmt eigentlich, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlt? Was muss ich beim Krankenkassenwechsel beachten? Und welchen Einfluss haben die Prämien auf meine Steuern? Ein Überblick über das Schweizer Krankenkassensystem.

Krankenversicherung einfach erklärt

In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch. Die Grund- und Zusatzversicherung können Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen. Comparis zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile bei der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung.

Wechsel der Krankenkasse

Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr ohne Einschränkung wechseln. Die Zusatzversicherung sollten Sie nur kündigen, wenn Sie von einer anderen Versicherung aufgenommen werden. Die Fortsetzung einer ärztlichen Behandlung im neuen Jahr sollte Ihr Arzt per Jahresende abrechnen. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Leistungsauszahlung. Alle Informationen zum Krankenkassenwechsel bei laufender Behandlung.

Grundversicherung kündigen

Sie möchten die Grundversicherung wechseln? Informieren Sie sich frühzeitig, bis wann das Kündigungsschreiben bei der Krankenkasse eintreffen muss. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Grundversicherung kündigen können.

Zusatzversicherung kündigen

Wollen Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen? Beachten Sie die Kündigungsfristen und kündigen Sie erst, wenn Sie von der neuen Versicherung aufgenommen worden sind. Die Fristen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Comparis bietet Ihnen eine Übersicht.

Kündigungsservice

Nutzen Sie unsere Vorlagen zur Kündigung der Krankenkasse. Oder erstellen Sie direkt Ihren Kündigungsbrief.

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Freizügigkeit bei der Krankenversicherung heisst: Sie können ohne Einschränkungen zu Ihrer gewünschten Krankenkasse wechseln. Volle Freizügigkeit besteht nur in der Grundversicherung. Die Krankenkassen müssen Sie ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufnehmen.

Tipps rund um den Krankenkassenwechsel

Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen

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Karenzfrist: Was bedeutet das bei Schweizer Versicherungen?

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Doppelversicherung Krankenkasse: Was tun und wie vermeiden?

23.08.2022

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Die Grundversicherung ist in der Schweiz zwar obligatorisch – in Ausnahmefällen können Sie sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen:

Politik, Gesetz und System der Krankenkasse

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil der Verträge der Grund- und Zusatzversicherungen. Darin ist der Leistungsumfang des Versicherungsproduktes beschrieben.

Laut Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören. Der Wohnkanton kontrolliert die Versicherungspflicht. Dadurch ist die Schweizer Bevölkerung im Krankheitsfall abgesichert.

Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz. Zusatzversicherungen sind im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig und unterstehen keiner Aufnahmepflicht.

Die Krankenversicherungsverordnung und die Krankenpflege-Leistungsverordnung halten die Leistungen fest, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sein müssen. Sie gewährleisten gleiche Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Das BAG beaufsichtigt die Krankenkassen bei ihrer Durchführung der Grundversicherung.

Curafutura, RVK, Santésuisse und SVV

Curafutura, Santésuisse und der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer (RVK) sind Branchenverbände der Schweizer Krankenversicherer. Sie bieten den Krankenkassen Dienstleistungen an und vertreten deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Behörden und anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Einige grosse Krankenversicherer sind auch Mitglied des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV). Dieser ist für die ganze private Versicherungsbranche aktiv.

Finanzmarktaufsicht

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt Versicherungen, Banken, Börsen, Finanzinstitute, kollektive Kapitalanlagen sowie deren Vermögensverwalter, Fondsleitungen und Versicherungsvermittler. Sie schützt Gläubiger, Anleger und Versicherte und stellt die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sicher. Im Bereich der Krankenkasse ist die Finma für Zusatzversicherungen zuständig.

Richtig krankenversichert in jeder Situation

Krankenkasse für das Baby

Jedes Baby braucht eine eigene Grundversicherung bei der Krankenkasse. Die Grundversicherung für ein Baby können Sie bis spätestens 3 Monate nach der Geburt abschliessen. Alle Informationen zur Krankenkasse für das Baby.

Krankenkasse für junge Erwachsene

Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre profitieren in der Grundversicherung von geringeren Prämien als Erwachsene ab 26 Jahren. Erfahren Sie alles zur Krankenkasse für Jugendliche und junge Erwachsene.

Krankenkasse für Personen in Rente

Die Bedürfnisse zur Krankenkasse ändern sich je nach Alter. Was Sie bei der Krankenkasse für ältere Menschen berücksichtigen sollten.

Fester Wohnsitz im Ausland

Die schweizerische Grundversicherung können Sie unter gewissen Umständen auch mit einem festen Wohnsitz im Ausland weiterführen. Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten.

Richtig versichert während einer Weltreise

Sabbaticals sind bei Schweizerinnen und Schweizern beliebt. Die Krankenversicherung können Sie während der langen Reise nicht sistieren oder kündigen – ausser Sie verlegen Ihren Wohnort ins Ausland.

Krankenkasse für Grenzgänger

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, müssen grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Es sind Ausnahmen je nach Wohnsitzstaat und Nationalität der Arbeitnehmenden möglich. Lesen Sie, worauf Sie bei der Krankenkasse für Grenzgänger achten müssen.

Versicherung für Gäste und Touristen

Ausländische Gäste können sich mit der Gästeversicherung gegen Unfall und Krankheit absichern. Die Gästeversicherung eignet sich etwa für Angehörige, Freundinnen und Freunde, die in der Schweiz zu Besuch sind.

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