Visana Rechtsschutzversicherung

Produkte der Visana

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Zwei Erwachsene und unbeschränkte Anzahl von Kindern bis 18 Jahre (falls nur eine Krankenzusatzversicherung bei der Visana abgeschlossen ist, max. zwei Kinder)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Rechtsberatung (für Personen-, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten: eine Konsultation, max. CHF 500 pro Jahr)

  • Internet- und Persönlichkeitsrechtsschutz (bis CHF 10'000 pro Schadenfall)

  • Bauherren-Rechtsschutz (bis zu einer Bausumme von CHF 100'000)

  • Urheberrecht (bis CHF 10'000 pro Schadenfall)

  • Administrativgebühren (bis CHF 300 pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 500'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), max. CHF 100'000 (übrige Welt)

  • Strafkautionen (Vorschuss): max. CHF 500'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten), max. CHF 100'000 (übrige Welt)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr zu 50% und max. CHF 500.- übernommen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz bei folgenden Rechtsbereichen: Schadenersatzrecht und Strafrecht.

In den folgenden Rechtsbereichen ist der örtliche Geltungsbereich auf Europa beschränkt:

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Arbeitsrecht

  • Übriges Vertragsrecht

  • Persönlichkeitsrecht und Internet-Rechtsschutz

  • Urheberrecht

Für alle übrigen Rechtsbereiche besteht der Versicherungsschutz nur für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, übrigem Vertragsrecht, Bauherren-Rechtsschutz, Nachbarrecht, Sachenrecht, Miteigentum/Stockwerkeigentum, Persönlichkeits- und Internet-Rechtsschutz, Urheberrecht sowie beim Beratungsrechtsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Ansonsten besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 150'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

  • Patentrecht, Lizenzrecht, Muster- und Modellrecht usw.

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge für welche ein Führerausweis notwendig ist

  • Inkasso-Angelegenheiten sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (ausser Einforderung einer dem Versicherten zugesprochenen Forderung)

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt mit Sitz im Gebiet des für die Beurteilung zuständigen Gerichts vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherungsträger, die Protekta, ist schriftlich zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers samt Zubehör sowie als Fussgänger, Radfahrer oder Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels
Familie: Zwei Erwachsene und unbeschränkte Anzahl von Kindern bis 18 Jahre als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers samt Zubehör sowie als Fussgänger, Radfahrer oder Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels (falls nur eine Krankenzusatzversicherung bei der Visana abgeschlossen ist, max. zwei Kinder)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht: Kauf, Verkauf, Tausch, Leasing, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag sowie Mietvertrag

  • Eigentümer, Halter oder Lenker von Wasserfahrzeugen (bis CHF 500'000 pro Schadenfall)

Versicherungsleistung

max. CHF 500'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten)
max. CHF 100'000 (übrige Welt)
Mediation bis CHF 500'000 pro Fall (Europa) und bis CHF 100'000 pro Fall (übrige Welt)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

  • Aufgeführte Kosten und Gebühren in einer Verfügung der Straf- oder Administrativbehörde einmalig und bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Bussen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz bei folgenden Rechtsbereichen: Schadenersatzrecht und Strafrecht.

In den folgenden Rechtsbereichen ist der örtliche Geltungsbereich auf Europa beschränkt:

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug-Vertragsrecht beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ansonsten besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

  • Streitigkeiten mit Personen die im gleichen Haushalt leben

  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt mit Sitz im Gebiet des für die Beurteilung zuständigen Gerichts vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Zwei Erwachsene und unbeschränkte Anzahl von Kindern bis 18 Jahre (falls nur eine Krankenzusatzversicherung bei der Visana abgeschlossen ist, max. zwei Kinder)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Rechtsberatung (für Personen-, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten: eine Konsultation, max. CHF 500 pro Jahr)

  • Internet- und Persönlichkeitsrechtsschutz (bis CHF 10'000 pro Schadenfall)

  • Bauherren-Rechtsschutz (bis zu einer Bausumme von CHF 100'000)

  • Urheberrecht (bis CHF 10'000 pro Schadenfall)

  • Administrativgebühren (bis CHF 300 pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 500'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), max. CHF 100'000 (übrige Welt)

  • Strafkautionen (Vorschuss): max. CHF 500'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten), max. CHF 100'000 (übrige Welt)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr zu 50% und max. CHF 500.- übernommen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz bei folgenden Rechtsbereichen: Schadenersatzrecht und Strafrecht.

In den folgenden Rechtsbereichen ist der örtliche Geltungsbereich auf Europa beschränkt:

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Arbeitsrecht

  • Übriges Vertragsrecht

  • Persönlichkeitsrecht und Internet-Rechtsschutz

  • Urheberrecht

Für alle übrigen Rechtsbereiche besteht der Versicherungsschutz nur für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, übrigem Vertragsrecht, Bauherren-Rechtsschutz, Nachbarrecht, Sachenrecht, Miteigentum/Stockwerkeigentum, Persönlichkeits- und Internet-Rechtsschutz, Urheberrecht sowie beim Beratungsrechtsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Ansonsten besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 150'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

  • Patentrecht, Lizenzrecht, Muster- und Modellrecht usw.

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge für welche ein Führerausweis notwendig ist

  • Inkasso-Angelegenheiten sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (ausser Einforderung einer dem Versicherten zugesprochenen Forderung)

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt mit Sitz im Gebiet des für die Beurteilung zuständigen Gerichts vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherungsträger, die Protekta, ist schriftlich zu benachrichtigen.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers samt Zubehör sowie als Fussgänger, Radfahrer oder Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels
Familie: Zwei Erwachsene und unbeschränkte Anzahl von Kindern bis 18 Jahre als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers samt Zubehör sowie als Fussgänger, Radfahrer oder Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels (falls nur eine Krankenzusatzversicherung bei der Visana abgeschlossen ist, max. zwei Kinder)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht: Kauf, Verkauf, Tausch, Leasing, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag sowie Mietvertrag

  • Eigentümer, Halter oder Lenker von Wasserfahrzeugen (bis CHF 500'000 pro Schadenfall)

Versicherungsleistung

max. CHF 500'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten)
max. CHF 100'000 (übrige Welt)
Mediation bis CHF 500'000 pro Fall (Europa) und bis CHF 100'000 pro Fall (übrige Welt)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

  • Aufgeführte Kosten und Gebühren in einer Verfügung der Straf- oder Administrativbehörde einmalig und bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Bussen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz bei folgenden Rechtsbereichen: Schadenersatzrecht und Strafrecht.

In den folgenden Rechtsbereichen ist der örtliche Geltungsbereich auf Europa beschränkt:

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug-Vertragsrecht beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ansonsten besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

  • Streitigkeiten mit Personen die im gleichen Haushalt leben

  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt mit Sitz im Gebiet des für die Beurteilung zuständigen Gerichts vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

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Produktinformationen der Visana

Versicherungsträger

Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG

Hauptsitz

Bern

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen

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