TCS Rechtsschutzversicherung
Produkte der TCS
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
Privatperson
Berufsausübende in unselbständiger Stellung
Mieter
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter
Passagiere eines Transportmittels
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Konsumentenrecht und andere Verträge
Reiserecht
Patientenrecht
Versicherungsrecht
Schadenersatzrecht
Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)
Rechtsberatung für Personen-, Familien- (einschliesslich Ehe, Scheidung, eingetragene Partnerschaft sowie eheähnliches Zusammenleben) und Erbrecht bis max. CHF 500 pro Angelegenheit
Versicherungsleistung
Max. CHF 500'000 pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weiltweit" bis max. CHF 100'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen
Verfahrenskosten
Mediationskosten
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 500'000,
in EU/EFTA bis max. CHF 500'000,
weltweit bis max. CHF 100'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Immaterialgüterrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 3 Monate vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen
Eigentümer und Halter von Fahrzeugen
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.
Passagier irgendeines Transportmittels
Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsunfälle
Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)
Reiserecht
Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)
Sachenrecht
Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)
Versicherungsleistung
Max. CHF 1 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 100'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Verfahrenskosten
Mediationskosten
Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen
Übersetzungen von Dolmetschern
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen
angeordneter Verkehrsunterricht
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung
weltweit (bis max. CHF 100'000),
in der Schweiz (bis max. CHF 1 Mio.),
in EU/EFTA (bis max. CHF 1 Mio.),
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
Privatperson
Berufsausübende in unselbständiger Stellung
Mieter
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter
Passagiere eines Transportmittels
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Konsumentenrecht und andere Verträge
Reiserecht
Patientenrecht
Versicherungsrecht
Schadenersatzrecht
Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)
Rechtsberatung für Personen-, Familien- (einschliesslich Ehe, Scheidung, eingetragene Partnerschaft sowie eheähnliches Zusammenleben) und Erbrecht bis max. CHF 500 pro Angelegenheit
Versicherungsleistung
Max. CHF 500'000 pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weiltweit" bis max. CHF 100'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen
Verfahrenskosten
Mediationskosten
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 500'000,
in EU/EFTA bis max. CHF 500'000,
weltweit bis max. CHF 100'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Immaterialgüterrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 3 Monate vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen
Eigentümer und Halter von Fahrzeugen
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.
Passagier irgendeines Transportmittels
Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsunfälle
Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)
Reiserecht
Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)
Sachenrecht
Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)
Versicherungsleistung
Max. CHF 1 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 100'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Verfahrenskosten
Mediationskosten
Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen
Übersetzungen von Dolmetschern
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen
angeordneter Verkehrsunterricht
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung
weltweit (bis max. CHF 100'000),
in der Schweiz (bis max. CHF 1 Mio.),
in EU/EFTA (bis max. CHF 1 Mio.),
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen
Eigentümer und Halter von Fahrzeugen
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.
Passagier irgendeines Transportmittels
Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsunfälle
Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)
Reiserecht
Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)
Sachenrecht
Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)
Versicherungsleistung
Max. CHF 2 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 200'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Verfahrenskosten
Mediationskosten
Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen
Übersetzungen von Dolmetschern
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen
angeordneter Verkehrsunterricht
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung
weltweit (bis max. CHF 200'000),
in der Schweiz (bis max. CHF 2 Mio.),
in EU/EFTA (bis max. CHF 2 Mio.),
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft TCS
Versicherungsträger | Assista Rechtsschutz AG |
Hauptsitz | Vernier |