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TCS Rechtsschutzversicherung

Produkte der TCS

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • Privatperson

  • Berufsausübende in unselbständiger Stellung

  • Mieter

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter

  • Passagiere eines Transportmittels

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Konsumentenrecht und andere Verträge

  • Reiserecht

  • Patientenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)

  • Rechtsberatung für Personen-, Familien- (einschliesslich Ehe, Scheidung, eingetragene Partnerschaft sowie eheähnliches Zusammenleben) und Erbrecht bis max. CHF 500 pro Angelegenheit

Versicherungsleistung

Max. CHF 500'000 pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weiltweit" bis max. CHF 100'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen

  • Verfahrenskosten

  • Mediationskosten

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 500'000,

  • in EU/EFTA bis max. CHF 500'000,

  • weltweit bis max. CHF 100'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Immaterialgüterrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 3 Monate vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen

  • Eigentümer und Halter von Fahrzeugen

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.

  • Passagier irgendeines Transportmittels

  • Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsunfälle

  • Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)

  • Reiserecht

  • Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)

  • Sachenrecht

  • Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)

Versicherungsleistung

Max. CHF 1 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 100'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Verfahrenskosten

  • Mediationskosten

  • Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen

  • Übersetzungen von Dolmetschern

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen

  • angeordneter Verkehrsunterricht

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung

  • weltweit (bis max. CHF 100'000),

  • in der Schweiz (bis max. CHF 1 Mio.),

  • in EU/EFTA (bis max. CHF 1 Mio.),

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • Privatperson

  • Berufsausübende in unselbständiger Stellung

  • Mieter

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter

  • Passagiere eines Transportmittels

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Konsumentenrecht und andere Verträge

  • Reiserecht

  • Patientenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)

  • Rechtsberatung für Personen-, Familien- (einschliesslich Ehe, Scheidung, eingetragene Partnerschaft sowie eheähnliches Zusammenleben) und Erbrecht bis max. CHF 500 pro Angelegenheit

Versicherungsleistung

Max. CHF 500'000 pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weiltweit" bis max. CHF 100'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen

  • Verfahrenskosten

  • Mediationskosten

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 500'000,

  • in EU/EFTA bis max. CHF 500'000,

  • weltweit bis max. CHF 100'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Immaterialgüterrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 3 Monate vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen

  • Eigentümer und Halter von Fahrzeugen

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.

  • Passagier irgendeines Transportmittels

  • Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsunfälle

  • Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)

  • Reiserecht

  • Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)

  • Sachenrecht

  • Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)

Versicherungsleistung

Max. CHF 1 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 100'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Verfahrenskosten

  • Mediationskosten

  • Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen

  • Übersetzungen von Dolmetschern

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen

  • angeordneter Verkehrsunterricht

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung

  • weltweit (bis max. CHF 100'000),

  • in der Schweiz (bis max. CHF 1 Mio.),

  • in EU/EFTA (bis max. CHF 1 Mio.),

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und folgende Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben: Ehe- bzw. Lebenspartner; deren Kinder (unter 26 Jahren).
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen

  • Eigentümer und Halter von Fahrzeugen

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.

  • Passagier irgendeines Transportmittels

  • Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsunfälle

  • Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)

  • Reiserecht

  • Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)

  • Sachenrecht

  • Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)

Versicherungsleistung

Max. CHF 2 Mio. pro versichertem Ereignis resp. bei örtlichem Geltungsbereich "weltweit" bis max. CHF 200'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Verfahrenskosten

  • Mediationskosten

  • Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen

  • Übersetzungen von Dolmetschern

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- oder ähnliche Analyse und angeordnete medizinische Untersuchungen

  • angeordneter Verkehrsunterricht

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung

  • weltweit (bis max. CHF 200'000),

  • in der Schweiz (bis max. CHF 2 Mio.),

  • in EU/EFTA (bis max. CHF 2 Mio.),

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Versicherung herrühren kommt eine Wartefrist von 2 Monaten zur Anwendung. Diese Wartefrist gilt nicht, falls bereits eine Versicherung für das gleiche Risiko mit zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung bestand.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Die Versicherung ist ein Jahr gültig und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht durch eine der Parteien drei Monate vor der jährlichen Fälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft TCS

Versicherungsträger

Assista Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Vernier

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen