Login
Login

PostFinance Rechtsschutzversicherung

Produkte der PostFinance

Detaillierte Informationen zum Privatrechtsschutz sowie dessen Deckungsumfang können Sie in den Kundeninformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum PostFinance Rechtsschutz für Privatpersonen entnehmen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Deckt die in der Police aufgeführte Versicherungsnehmer:in.

Familie: Deckt die in der Police aufgeführte Versicherungsnehmer:in und die Personen, die mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Zusätzlich versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Strafrecht

  • Konsumentenrecht und andere Verträge:
    Kauf/Verkauf inkl. Kauf/Verkauf auf Internetplattformen; Tausch; Schenkung; Miete beweglicher Sachen; Leihe; Hinterlegung; Transport; Konsumkredit; Kreditkarte; Werkvertrag; Abonnement; Telekommunikation

  • Einfacher Auftrag

  • Reiserecht:
    Kreditkarte; Beförderung von Gepäck und Personen; Pauschalreise; Beherbergungs- und Gastaufnahmevertrag; Miete einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Campingstellplatzes für den Eigenbedarf

  • Arbeitsvertrag in der Eigenschaft als Arbeitnehmer

  • Personen-, Familien- und Erbrecht

Versicherungsleistung

  • max. CHF 500’000 in den örtlichen Geltungsbereichen CH/FL oder Europa

  • max. CHF 200'000 weltweit

  • max. CHF 100'000 bei Arbeitsrecht, danach proportional im Verhältnis der CHF 100’000 zum Streitwert.

  • max. CHF 500 bei Rechtsberatung im Personen-, Familien- und Erbrecht und Honorarübernahme bei Beizug einer Anwält:in, einer Notar:in oder einer staatlich anerkannten Mediator:in

Zusätzlich gedeckte Kosten

In einem gedeckten Rechtsfall erfolgt die Beratung und Interessenwahrung durch die bei der Assista angestellten Rechtsanwält:innen und Jurist:innen. Die Rechtsanwält:innen und Jurist:innen erteilen versicherten Personen Auskünfte zu Rechtsfragen aus dem privaten Lebensbereich nach schweizerischem Recht. Die Rechtsauskünfte erfolgen über die Funktion lexCall auf der Plattform lex4you (lex4you.ch). Zusätzlich übernimmt die Assista die Kosten für notwendige Rechtsschutzleistungen bis zur in der Police aufgeführten maximalen Versicherungssumme.

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz, Genugtuung und Bussen

  • Kosten von Blut oder ähnlichen Analysen sowie von medizinischen Untersuchungen

Örtlicher Geltungsbereich

Die jeweiligen örtlichen Geltungsbereiche sind in der Police festgelegt und können je nach Versicherungsvariante und Risiko variieren.

  • Schweiz und Fürstentum Liechtenstein

  • Europa und Welt

Wartefrist

  • Für folgende versicherte Risiken besteht keine Wartefrist:
    Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Strafrecht, Drohung, Nötigung, Erpressung, Skimming, Kreditkartenmissbrauch, Verwaltungsverfahren sowie die Rechtsberatung im Personen-, Familien- und Erbrecht.

  • Für alle weiteren versicherten Risiken gilt eine Wartefrist von 2 Monaten ab Versicherungsbeginn.

Ausschlüsse

Ausschlüsse und Leistungskürzungen können den Kundeninformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum PostFinance Rechtsschutz für Privatpersonen entnommen werden.

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwält:in für die Interessenwahrung der versicherten Personen notwendig ist, empfiehlt die Assista eine Anwält:in aus ihrem Netzwerk. Alternativ zu diesem Vorschlag kann die versicherte Person mit Genehmigung der Assista eine andere, örtlich zuständige Anwält:in wählen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Die versicherten Personen haben das Recht, innert 90 Tagen ab Empfang des Schreibens von Assista ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Die Versicherung kann ab dem zweiten Versicherungsjahr unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch die Versicherungsnehmer:in und die Assista auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Nach Erhalt der Police hat der Antragssteller ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Vertragsdauer

Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert sich anschliessend stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Tritt ein versicherter Rechtsfall ein, muss die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person diesen der Assista unverzüglich melden.

Extras

  • Anspruch auf individuelle telefonische Erstauskunft zu Rechtsfragen über den lexCall-Dienst auf der Plattform lex4you.ch von TCS.

  • Die PostFinance Rechtsschutzversicherung kann optional mit einem umfangreichen Mieter- und Gebäuderechtsschutz sowie einem Internetrechtsschutz ergänzt und abgeschlossen werden.

Detaillierte Informationen zum Verkehrsrechtsschutz sowie dessen Deckungsumfang können Sie in den Kundeninformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum PostFinance Rechtsschutz für Privatpersonen entnehmen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Deckt die in der Police aufgeführte Versicherungsnehmer:in in ihrer Eigenschaft als Lenker:in von Motor- und Wasserfahrzeugen (inkl. E-Trottinetten), Eigentümer:in und Halter:in von in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf ihren Namen immatrikulierten privaten Motor- und Wasserfahrzeugen sowie Inhaber:in eines in der Schweiz anerkannten Führerausweises für Fahrzeuge, bestimmt für den Strassenverkehr oder den privaten Schiffsverkehr.

Familie: Deckt die in der Police aufgeführte Versicherungsnehmer:in und die Personen, die mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Verkehrsrechtsschutz sind ebenfalls die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften Passagier:innen der durch die versicherten Personen gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen oder gewerblichen Fahrten, versichert.

Zusätzlich versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Strafrecht

  • Verwaltungsverfahren

  • Fahrzeugvertragsrecht

  • Miete eines Park- oder Bootsplatzes

Versicherte Fahrzeuge

  • Motor- und Wasserfahrzeuge (inkl. E-Trottinetten) von Inhaber:innen eines in der Schweiz anerkannten Führerausweises für Fahrzeuge, bestimmt für den Strassenverkehr oder den privaten Schiffsverkehr

  • In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf die versicherte Person immatrikulierte private Motor- und Wasserfahrzeuge

Versicherungsleistung

  • max. CHF 500’000 in den örtlichen Geltungsbereichen CH/FL oder Europa

  • max. CHF 200'000 weltweit

  • Kein Mindeststreitwert

Zusätzlich gedeckte Kosten

In einem gedeckten Rechtsfall erfolgt die Beratung und Interessenwahrung durch die bei der Assista angestellten Rechtsanwält:innen und Jurist:innen. Die Rechtsanwält:innen und Jurist:innen erteilen versicherten Personen Auskünfte zu Rechtsfragen aus dem privaten Lebensbereich nach schweizerischem Recht. Die Rechtsauskünfte erfolgen über die Funktion lexCall auf der Plattform lex4you (lex4you.ch). Zusätzlich übernimmt die Assista die Kosten für notwendige Rechtsschutzleistungen bis zur in der Police aufgeführten maximalen Versicherungssumme.

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz, Genugtuung und Bussen

  • Kosten von Blut oder ähnlichen Analysen sowie von medizinischen Untersuchungen, die im Rahmen einer Strafuntersuchung oder von einer Verwaltungsbehörde angeordnet werden

  • Kosten für Verkehrsunterricht, der von einer Verwaltungs- oder richterlichen Behörde angeordnet wird

Örtlicher Geltungsbereich

Die jeweiligen örtlichen Geltungsbereiche sind in der Police festgelegt und können je nach Versicherungsvariante und Risiko variieren.

  • Schweiz und Fürstentum Liechtenstein

  • Europa und Welt

Wartefrist

  • Für folgende versicherte Risiken besteht keine Wartefrist:
    Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsverfahren.

  • Für alle weiteren versicherten Risiken gilt eine Wartefrist von 2 Monaten ab Versicherungsbeginn.

Ausschlüsse

Ausschlüsse und Leistungskürzungen können den Kundeninformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum PostFinance Rechtsschutz für Privatpersonen entnommen werden.

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwält:in für die Interessenwahrung der versicherten Personen notwendig ist, empfiehlt die Assista eine Anwält:in aus ihrem Netzwerk. Alternativ zu diesem Vorschlag kann die versicherte Person mit Genehmigung der Assista eine andere, örtlich zuständige Anwält:in wählen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Die versicherten Personen haben das Recht, innert 90 Tagen ab Empfang des Schreibens von Assista ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Die Versicherung kann ab dem zweiten Versicherungsjahr unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch die Versicherungsnehmer:in und die Assista auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Nach Erhalt der Police hat der Antragssteller ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Vertragsdauer

Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert sich anschliessend stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Tritt ein versicherter Rechtsfall ein, muss die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person diesen der Assista unverzüglich melden.

Extras

  • Anspruch auf individuelle telefonische Erstauskunft zu Rechtsfragen über den lexCall-Dienst auf der Plattform lex4you.ch von TCS.

  • Die PostFinance Rechtsschutzversicherung kann optional mit einem umfangreichen Mieter- und Gebäuderechtsschutz sowie einem Internetrechtsschutz ergänzt und abgeschlossen werden.

Prämien vergleichen

Angaben zur Versicherungsgesellschaft PostFinance

Versicherungsträger

Assista Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Vernier

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen