K-Tipp Rechtsschutzversicherung

Produkte der K-Tipp

Versicherte Personen

Einzelversicherung:

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.

Mehrpersonenversicherung:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebende Personen

  • Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Mietrecht

  • Nachbarrecht

  • Opferhilfe

  • Steuerrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter und Passagier von Verkehrsmitteln

  • Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)

  • Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 2‘000 pro Fall für Steuerrecht

  • Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten, sofern Streitwert kleiner als 10‘000 Franken

  • Unbeschränkte Rechtsauskünfte in allen Rechtsgebieten

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren

Weitere ungedeckte Kosten

  • Erfolgshonorare

  • Betreibungs- und Konkurskosten

  • Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.

Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schmuck und Kunstgegenständen

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit vereins-, stiftungs-, genossenschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen

  • Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Ein Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.

Extras

  • Modul Verkehrsrechtsschutz

  • Modul Wohneigentumsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelversicherung:

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes.

Mehrpersonenversicherung: Folgende Personen sind versichert in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebende Personen

  • Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Nicht gewerblich abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen

  • Strafverteidigung und Verwaltungsverfahren (Ausweisentzug usw.) infolge Verletzung von Bestimmungen, die den Strassen- oder Schiffsverkehr regeln

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Patientenrecht und Opferhilfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

  • Versicherungsrecht: Privatversicherung, Sozialversicherung, Krankenkasse

  • Eigentums- und Sachenrecht an in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen

  • Telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)

  • Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren

  • Vorschussweise Übernahme von Strafkautionen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Erfolgshonorare

  • Betreibungs- und Konkurskosten

  • Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.

Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.

Ausschlüsse

  • Interessenvertretung eines Fahrzeuglenkers oder Schiffführers ohne gültigen Führerausweis

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem beschlagnahmten Strassenfahrzeug oder Schiff

  • Interessenvertretung bei Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oder Schiffen

  • Interessenvertretung bei massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerorts um mindestens 30 km/h, ausserorts um mindestens 50 km/h) bei einer Alkoholkonzentration im Blut von mindestens 1,5 Promille oder beim Fahren unter dem Einfluss von Substanzen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen.

  • Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Ein Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.

Extras

  • Modul Wohneigentumsrechtsschutz

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelversicherung:

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.

Mehrpersonenversicherung:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebende Personen

  • Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Mietrecht

  • Nachbarrecht

  • Opferhilfe

  • Steuerrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter und Passagier von Verkehrsmitteln

  • Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)

  • Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 2‘000 pro Fall für Steuerrecht

  • Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten, sofern Streitwert kleiner als 10‘000 Franken

  • Unbeschränkte Rechtsauskünfte in allen Rechtsgebieten

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren

Weitere ungedeckte Kosten

  • Erfolgshonorare

  • Betreibungs- und Konkurskosten

  • Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.

Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schmuck und Kunstgegenständen

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit vereins-, stiftungs-, genossenschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen

  • Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Ein Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.

Extras

  • Modul Verkehrsrechtsschutz

  • Modul Wohneigentumsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelversicherung:

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes.

Mehrpersonenversicherung: Folgende Personen sind versichert in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebende Personen

  • Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Nicht gewerblich abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen

  • Strafverteidigung und Verwaltungsverfahren (Ausweisentzug usw.) infolge Verletzung von Bestimmungen, die den Strassen- oder Schiffsverkehr regeln

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Patientenrecht und Opferhilfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

  • Versicherungsrecht: Privatversicherung, Sozialversicherung, Krankenkasse

  • Eigentums- und Sachenrecht an in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen

  • Telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)

  • Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren

  • Vorschussweise Übernahme von Strafkautionen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Erfolgshonorare

  • Betreibungs- und Konkurskosten

  • Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.

Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.

Ausschlüsse

  • Interessenvertretung eines Fahrzeuglenkers oder Schiffführers ohne gültigen Führerausweis

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem beschlagnahmten Strassenfahrzeug oder Schiff

  • Interessenvertretung bei Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oder Schiffen

  • Interessenvertretung bei massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerorts um mindestens 30 km/h, ausserorts um mindestens 50 km/h) bei einer Alkoholkonzentration im Blut von mindestens 1,5 Promille oder beim Fahren unter dem Einfluss von Substanzen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen.

  • Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Ein Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.

Extras

  • Modul Wohneigentumsrechtsschutz

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