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AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung

Produkte der AXA-ARAG

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht

  • Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)

  • Darlehens- und Schenkungsrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Urheberrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

  • Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten

  • Tierrecht

  • Enteignungsrecht

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36'000

Versicherungsleistung

CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 2'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1'000)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Weitere ungedeckte Kosten

-

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit, mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat

  • selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesundheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Verkehr & Reisen

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsrecht

  • Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge

  • Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

Versicherungsleistung

Versicherungssumme CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 2‘000 pro Fall (wahlweise CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Wohnen & Alltag

  • Arbeit

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht

  • Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)

  • Darlehens- und Schenkungsrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Urheberrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

  • Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten

  • Tierrecht

  • Enteignungsrecht

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36'000

Versicherungsleistung

CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 2'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1'000)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Weitere ungedeckte Kosten

-

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit, mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat

  • selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesundheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Verkehr & Reisen

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsrecht

  • Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge

  • Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

Versicherungsleistung

Versicherungssumme CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 2‘000 pro Fall (wahlweise CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Wohnen & Alltag

  • Arbeit

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht

  • Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)

  • Darlehensrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Urheber- und weiteres Immaterialgüterrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Schulrecht

  • Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)

  • Scheidungsrecht (bei einvernehmlicher Scheidung, Trennung des Konkubinats oder Auflösung der Partnerschaft)

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Strafrecht

  • Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten

  • Tierrecht

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jhresumsatz von CHF 36'000

Versicherungsleistung

CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise auch CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2'000)
Ausnahmen:
Erbrecht: CHF 3'000 pro Fall
Familienrecht: CHF 1'000 pro Fall

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Weitere ungedeckte Kosten

-

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit, mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat

  • selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesunheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Verkehr & Reisen

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsrecht

  • Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge

  • Sachenrecht betreffend Fahrzeuge

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2‘000)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

Weitere ungedeckte Kosten

Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Wohnen & Alltag

  • Arbeit

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht

  • Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)

  • Darlehensrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Urheber- und weiteres Immaterialgüterrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Schulrecht

  • Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)

  • Scheidungsrecht (bei einvernehmlicher Scheidung, Trennung des Konkubinats oder Auflösung der Partnerschaft)

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Strafrecht

  • Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten

  • Tierrecht

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jhresumsatz von CHF 36'000

Versicherungsleistung

CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise auch CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2'000)
Ausnahmen:
Erbrecht: CHF 3'000 pro Fall
Familienrecht: CHF 1'000 pro Fall

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Weitere ungedeckte Kosten

-

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit, mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat

  • selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesunheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Verkehr & Reisen

  • Steuern

  • Rechtsberatung PLUS

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsrecht

  • Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge

  • Sachenrecht betreffend Fahrzeuge

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge

  • Schadenersatzrecht

  • Versicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Opferhilfe

  • Erwachsenenschutz (KESB)

  • Strafrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2‘000)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gutachten und Expertisen

  • Schiedsgerichts- und Mediationskosten

  • Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500

  • Inkasso

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Dolmetscherkosten

  • Lohnausfall

  • Reisekosten

Weitere ungedeckte Kosten

Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Keine Wartefrist

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden

  • Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.

Kündigungsfrist

3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00

Extras

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:

  • Wohnen & Alltag

  • Arbeit

  • Partnerschaft & Familie

  • Steuern

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft AXA-ARAG

Versicherungsträger

AXA-ARAG Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Zürich

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen