AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung
Produkte der AXA-ARAG
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht
Arbeitsrecht
Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)
Sachenrecht
Nachbarrecht
Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)
Darlehens- und Schenkungsrecht
Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten
Tierrecht
Enteignungsrecht
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36'000
Versicherungsleistung
CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 2'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1'000)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Weitere ungedeckte Kosten
-
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, mit wenigen Ausnahmen
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat
selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesundheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Verkehr & Reisen
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsrecht
Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge
Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge
Fahrzeugbesteuerung
Sachenrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Versicherungsleistung
Versicherungssumme CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 2‘000 pro Fall (wahlweise CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Wohnen & Alltag
Arbeit
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht
Arbeitsrecht
Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)
Sachenrecht
Nachbarrecht
Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)
Darlehens- und Schenkungsrecht
Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten
Tierrecht
Enteignungsrecht
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36'000
Versicherungsleistung
CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 2'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1'000)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Weitere ungedeckte Kosten
-
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, mit wenigen Ausnahmen
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat
selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesundheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Verkehr & Reisen
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsrecht
Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge
Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge
Fahrzeugbesteuerung
Sachenrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Versicherungsleistung
Versicherungssumme CHF 300'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 600‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 2‘000 pro Fall (wahlweise CHF 0, CHF 200, CHF 500, CHF 1‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
5 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Wohnen & Alltag
Arbeit
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht
Arbeitsrecht
Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)
Sachenrecht
Nachbarrecht
Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)
Darlehensrecht
Persönlichkeitsrecht
Urheber- und weiteres Immaterialgüterrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Schulrecht
Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)
Scheidungsrecht (bei einvernehmlicher Scheidung, Trennung des Konkubinats oder Auflösung der Partnerschaft)
Familienrecht
Erbrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten
Tierrecht
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jhresumsatz von CHF 36'000
Versicherungsleistung
CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise auch CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2'000)
Ausnahmen:
Erbrecht: CHF 3'000 pro Fall
Familienrecht: CHF 1'000 pro Fall
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Weitere ungedeckte Kosten
-
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, mit wenigen Ausnahmen
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat
selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesunheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Verkehr & Reisen
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsrecht
Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge
Sachenrecht betreffend Fahrzeuge
Fahrzeugbesteuerung
Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Versicherungsleistung
Versicherungssumme CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2‘000)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Wohnen & Alltag
Arbeit
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht
Arbeitsrecht
Vertragsrecht (inkl. Onlineverträge)
Sachenrecht
Nachbarrecht
Streitigkeiten als Bauherr (sofern die Gesamtbausumme höchstens CHF 200'000 beträgt)
Darlehensrecht
Persönlichkeitsrecht
Urheber- und weiteres Immaterialgüterrecht
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Schulrecht
Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)
Scheidungsrecht (bei einvernehmlicher Scheidung, Trennung des Konkubinats oder Auflösung der Partnerschaft)
Familienrecht
Erbrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht als Arbeitgeber von Hausangestellten
Tierrecht
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jhresumsatz von CHF 36'000
Versicherungsleistung
CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300'000 oder CHF 1'000'000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise auch CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2'000)
Ausnahmen:
Erbrecht: CHF 3'000 pro Fall
Familienrecht: CHF 1'000 pro Fall
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Verfahrenskosten für Bussen und andere Verfügungen
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Weitere ungedeckte Kosten
-
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, mit wenigen Ausnahmen
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsrat
selbständige Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Privat-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Wohnen & Alltag, Gesunheit & PV sowie Arbeit. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Verkehr & Reisen
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren Personen, welche mit ihr / ihm im gleichen Haushalt leben und in der Police namentlich aufgeführt sind.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsrecht
Vertragsrecht betreffend Fahrzeuge
Sachenrecht betreffend Fahrzeuge
Fahrzeugbesteuerung
Vertragsrecht über Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Patientenrecht
Opferhilfe
Erwachsenenschutz (KESB)
Strafrecht
Versicherungsleistung
Versicherungssumme CHF 600'000 pro Fall (wahlweise auch CHF 300‘000 oder CHF 1‘000‘000)
Selbstbehalt CHF 0 pro Fall (wahlweise CHF 200, CHF 500, CHF 1'000 oder CHF 2‘000)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gutachten und Expertisen
Schiedsgerichts- und Mediationskosten
Kosten für Strafbefehle oder Verfügungen des Strassenverkehrsamts bis CHF 500
Inkasso
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Dolmetscherkosten
Lohnausfall
Reisekosten
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten für medizinische Untersuchungen, Analysen und Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung und -fähigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Keine Wartefrist
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Forderungen, Schulden und Verbindlichkeiten, die der Kundin oder dem Kunden vererbt oder anderweitig übertragen wurden
Verbrechen, die der Kundin oder dem Kunden vorgeworfen werden
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer externen Rechtsvertretung nötig ist, schlägt die AXA-ARAG eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. Bei Gerichtsverfahren und Interessenkollisionen kann dies die versicherte Person tun. Können sich die Parteien nicht auf eine geeignete Person einigen, kann die versicherte Person 3 Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen die AXA-ARAG jemanden auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Es wird ein Schiedsverfahren vor einer gemeinsam zu bestimmenden und unabhängigen Fachperson durchgeführt.
Kündigungsfrist
3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
3 Jahre (wahlweise 1-5 Jahre – Laufzeitrabatt bei längerer Vertragsdauer)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist so rasch als möglich zu benachrichtigen: online unter axa-arag.ch oder Hotline: 0848 11 11 00
Extras
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht aus den Modulen Verkehr & Reisen sowie Gesundheit & Personenversicherungen. Alle Module sind flexibel kombinierbar. Weitere Module sind:
Wohnen & Alltag
Arbeit
Partnerschaft & Familie
Steuern
Rechtsberatung PLUS
Angaben zur Versicherungsgesellschaft AXA-ARAG
Versicherungsträger | AXA-ARAG Rechtsschutz AG |
Hauptsitz | Zürich |