VCS Rechtsschutzversicherung
Produkte der VCS
Voraussetzung
Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied mit Privat-Rechtsschutz und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren, sind mitversichert. Zusätzlich
unmündige Kinder aus geschiedener Ehe des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts
unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben
die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt
die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter oder Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)
Eigentumsrecht (Miteigentum/Stockwerkeigentum)
Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)
Strafanzeige nach Unfall
Opferhilfe (Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen)
Rechtsberatung (für Personen, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten; eine Konsultation, max. CHF 300 pro Jahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht)
Mediation bis CHF 10'000 pro Fall
Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten); bis CHF 50'000 (ganze Welt)
eine erste telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso einer zugesprochenen Forderung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)
Reisekosten
Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsrecht, Mietvertragsrecht und Beratungs-Rechtsschutz in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten für Schadenersatz- und Strafrecht weltweit. Für alle andern Rechtsbereiche muss der Gerichtsstand in der Schweiz (inkl. FL) liegen.
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht: nur anteilsmässige Übernahme, wenn der Streitwert CHF 100'000 übersteigt
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.
Vertragsdauer
Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.
Voraussetzung
Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Versicherte Personen
Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des VCS-Mitglieds deponiert haben, in ihrer Eigenschaft als
Eigentümer, Halter und Lenker eines Landfahrzeuges oder auch Anhängers samt Zubehör
Fussgänger oder Rad-/Mofafahrer (einschliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbrett, Rollskis, Inline-Skates usw.), als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels
Zudem die Lenker die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Landfahrzeug zu benutzen, die Mitfahrer eines Landfahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird sowie die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser nach Eintritt eines versicherten Ereignisses stirbt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige nach Unfall
Fahrzeugbesteuerung
Fahrzeug-Vertragsrecht: Verkauf, Tausch, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag etc.
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht bei Schutzbrief Welt)
Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten)
Mediation bis CHF 10'000 pro Fall
eine erste telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso einer zugesprochenen Forderung
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)
Reisekosten
Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Örtlicher Geltungsbereich
Der Gerichtsstand gilt in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten. Ausnahme: Für Ausweisentzug und das Fahrzeugvertragsrecht gilt der Gerichtsstand Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen
Alkohol oder Drogeneinfluss (Kürzung der Leistungen)
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.
Vertragsdauer
Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.
Privatrechtsschutz
Voraussetzung
Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied mit Privat-Rechtsschutz und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren, sind mitversichert. Zusätzlich
unmündige Kinder aus geschiedener Ehe des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts
unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben
die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt
die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter oder Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)
Eigentumsrecht (Miteigentum/Stockwerkeigentum)
Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)
Strafanzeige nach Unfall
Opferhilfe (Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen)
Rechtsberatung (für Personen, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten; eine Konsultation, max. CHF 300 pro Jahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht)
Mediation bis CHF 10'000 pro Fall
Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten); bis CHF 50'000 (ganze Welt)
eine erste telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso einer zugesprochenen Forderung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)
Reisekosten
Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsrecht, Mietvertragsrecht und Beratungs-Rechtsschutz in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten für Schadenersatz- und Strafrecht weltweit. Für alle andern Rechtsbereiche muss der Gerichtsstand in der Schweiz (inkl. FL) liegen.
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht: nur anteilsmässige Übernahme, wenn der Streitwert CHF 100'000 übersteigt
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.
Vertragsdauer
Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.
Verkehrsrechtsschutz
Voraussetzung
Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Versicherte Personen
Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des VCS-Mitglieds deponiert haben, in ihrer Eigenschaft als
Eigentümer, Halter und Lenker eines Landfahrzeuges oder auch Anhängers samt Zubehör
Fussgänger oder Rad-/Mofafahrer (einschliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbrett, Rollskis, Inline-Skates usw.), als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels
Zudem die Lenker die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Landfahrzeug zu benutzen, die Mitfahrer eines Landfahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird sowie die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser nach Eintritt eines versicherten Ereignisses stirbt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige nach Unfall
Fahrzeugbesteuerung
Fahrzeug-Vertragsrecht: Verkauf, Tausch, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag etc.
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht bei Schutzbrief Welt)
Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten)
Mediation bis CHF 10'000 pro Fall
eine erste telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso einer zugesprochenen Forderung
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)
Reisekosten
Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Örtlicher Geltungsbereich
Der Gerichtsstand gilt in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten. Ausnahme: Für Ausweisentzug und das Fahrzeugvertragsrecht gilt der Gerichtsstand Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen
Alkohol oder Drogeneinfluss (Kürzung der Leistungen)
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.
Vertragsdauer
Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft VCS
Versicherungsträger | Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG |
Hauptsitz | Bern |