smile.direct Rechtsschutzversicherung
Produkte der smile.direct
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Eigentumsrecht
Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Eigentumsrecht max. CHF 500
Rechtsberatung max. CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten im Internet: Urheber-, Namens und Markenrechte sowie Kreditkartenmissbrauch
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.
Versicherte Fahrzeuge:
auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)
auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge
durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Rechtsberatung max. CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Übersetzungskosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)
Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz
Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz
Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Eigentumsrecht
Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Eigentumsrecht max. CHF 500
Rechtsberatung max. CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten im Internet: Urheber-, Namens und Markenrechte sowie Kreditkartenmissbrauch
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.
Versicherte Fahrzeuge:
auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)
auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge
durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Rechtsberatung max. CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Übersetzungskosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)
Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz
Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz
Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter, Vermieter)
Nachbarrecht
Eigentumsrecht
Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas, inkl. USA/ Kanada)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Nachbarrecht bis CHF 3'000
Eigentumsrecht bis CHF 3'000
Bau- und Planungsrecht bis CHF 3'000
Marken-, Namen- und Urheberrechte bis CHF 3'000
Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht (Mieter und Vermieter), übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Übersetzungskosten bis CHF 3'000
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas (inkl. USA/ Kanada) auf max. CHF 30'000 begrenzt.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.
Versicherte Fahrzeuge:
auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)
auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge
durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge
Versicherungsleistung
max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Vertragsrecht bis CHF 3'000
Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500
Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Spesen
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas auf max. CHF 30'000 begrenzt.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)
Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz
Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz
Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter, Vermieter)
Nachbarrecht
Eigentumsrecht
Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas, inkl. USA/ Kanada)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Nachbarrecht bis CHF 3'000
Eigentumsrecht bis CHF 3'000
Bau- und Planungsrecht bis CHF 3'000
Marken-, Namen- und Urheberrechte bis CHF 3'000
Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500
Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht (Mieter und Vermieter), übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Übersetzungskosten bis CHF 3'000
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas (inkl. USA/ Kanada) auf max. CHF 30'000 begrenzt.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.
Versicherte Fahrzeuge:
auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)
auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge
durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge
Versicherungsleistung
max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Vertragsrecht bis CHF 3'000
Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500
Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Spesen
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas auf max. CHF 30'000 begrenzt.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)
Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz
Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz
Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft smile.direct
Versicherungsträger | Coop Rechtsschutz AG in Aarau |
Hauptsitz | Wallisellen |