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smile.direct Rechtsschutzversicherung

Produkte der smile.direct

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Eigentumsrecht

  • Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Eigentumsrecht max. CHF 500

  • Rechtsberatung max. CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten im Internet: Urheber-, Namens und Markenrechte sowie Kreditkartenmissbrauch

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Rechtsberatung max. CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz

  • Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz

  • Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Eigentumsrecht

  • Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Eigentumsrecht max. CHF 500

  • Rechtsberatung max. CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten im Internet: Urheber-, Namens und Markenrechte sowie Kreditkartenmissbrauch

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Schweiz)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Rechtsberatung max. CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz

  • Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz

  • Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter, Vermieter)

  • Nachbarrecht

  • Eigentumsrecht

  • Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas, inkl. USA/ Kanada)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Nachbarrecht bis CHF 3'000

  • Eigentumsrecht bis CHF 3'000

  • Bau- und Planungsrecht bis CHF 3'000

  • Marken-, Namen- und Urheberrechte bis CHF 3'000

  • Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht (Mieter und Vermieter), übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Übersetzungskosten bis CHF 3'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas (inkl. USA/ Kanada) auf max. CHF 30'000 begrenzt.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

  • max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Vertragsrecht bis CHF 3'000

  • Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas auf max. CHF 30'000 begrenzt.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz

  • Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz

  • Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder sein im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter, Vermieter)

  • Nachbarrecht

  • Eigentumsrecht

  • Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas, inkl. USA/ Kanada)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Nachbarrecht bis CHF 3'000

  • Eigentumsrecht bis CHF 3'000

  • Bau- und Planungsrecht bis CHF 3'000

  • Marken-, Namen- und Urheberrechte bis CHF 3'000

  • Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht (Mieter und Vermieter), übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Übersetzungskosten bis CHF 3'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas (inkl. USA/ Kanada) auf max. CHF 30'000 begrenzt.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte der Direktion oder der Geschäftsleitung angehört oder Berufssportler oder -trainer ist

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden (nur Beratungsrechtschutz).

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit).

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier eines beliebigen Transportmittels

Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder im gleichen Haushalt wohnhafter Lebensgefährte sowie die im gleichen Haushalt wohnhaften Familienangehörigen, als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere eines beliebigen Transportmittels.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

  • max. CHF 300'000 pro Fall (weltweit), CHF 30'000 (ausserhalb Europas)

  • Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

  • Vertragsrecht bis CHF 3'000

  • Rechtsberatung in allen übrigen Belangen bis CHF 500

  • Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind bei Schadenfällen ausserhalb Europas auf max. CHF 30'000 begrenzt.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen sowie für Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen (nur Beratungsrechtschutz)

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz

  • Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz

  • Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft smile.direct

Versicherungsträger

Coop Rechtsschutz AG in Aarau

Hauptsitz

Wallisellen

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen