CAP Rechtsschutzversicherung
Produkte der CAP
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter von Garagen, Hobby- und Abstellräumen, Ferienwohnung/-haus sowie als Vermieter von selbstbewohnten Liegenschaften)
Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Liegenschaft
Streitigkeiten um gemeinschaftliche Kosten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten bei Stockwerkeigentum
Nachbarrechtliche Streitigkeiten
Einsprachen gegen Bauvorhaben eines Nachbarn
Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Enteignung oder Eigentumsbeschränkung
Vereinsrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Rechtsberatung für Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungskonvention bis CHF 3000
Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Zwangsverwertung oder Bauhandwerkerpfand
Einsprachen gegen Raumpläne
Streitigkeiten zwischen Genossenschaftern oder Miteigentümern
Eigentumsrecht für bewegliche Sachen
Streitigkeiten betreffend Kauf oder Verkauf von Immobilien
Streitigkeiten betreffend nicht selbstbewohnte Liegenschaften
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)
Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Optionen
Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer
Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter von Garagen, Hobby- und Abstellräumen, Ferienwohnung/-haus sowie als Vermieter von selbstbewohnten Liegenschaften)
Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Liegenschaft
Streitigkeiten um gemeinschaftliche Kosten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten bei Stockwerkeigentum
Nachbarrechtliche Streitigkeiten
Einsprachen gegen Bauvorhaben eines Nachbarn
Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Enteignung oder Eigentumsbeschränkung
Vereinsrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Rechtsberatung für Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungskonvention bis CHF 3000
Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Zwangsverwertung oder Bauhandwerkerpfand
Einsprachen gegen Raumpläne
Streitigkeiten zwischen Genossenschaftern oder Miteigentümern
Eigentumsrecht für bewegliche Sachen
Streitigkeiten betreffend Kauf oder Verkauf von Immobilien
Streitigkeiten betreffend nicht selbstbewohnte Liegenschaften
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)
Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Optionen
Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer
Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter und Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)
Unfälle unter Einfluss von Drogen
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter sowie als Vermieter von selbstbewohnten Wohnungen)
Vereinsrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Rechtsberatung für Familien-, Erb- Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Schei-dungskonvention bis CHF 3000
Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Eigentumsrecht für bewegliche Sachen
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)
Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Optionen
erweiterte Deckung für Hauseigentümer (siehe Prämienvergleich)
Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer
Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Piloten, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übrige Verkehrsteilnehmer und Passagiere von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Zudem versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von deren Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)
Unfälle unter Einfluss von Drogen
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (als Mieter sowie als Vermieter von selbstbewohnten Wohnungen)
Vereinsrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Rechtsberatung für Familien-, Erb- Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Schei-dungskonvention bis CHF 3000
Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Eigentumsrecht für bewegliche Sachen
Urheber- und Patentrecht
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)
Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)
Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Optionen
erweiterte Deckung für Hauseigentümer (siehe Prämienvergleich)
Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer
Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Piloten, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übrige Verkehrsteilnehmer und Passagiere von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Zudem versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von deren Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»
Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall
Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt
Zusätzlich gedeckte Kosten
Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes
Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)
Unfälle unter Einfluss von Drogen
Anwaltwahl
In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft CAP
Versicherungsträger | CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG |
Hauptsitz | Wallisellen |