Groupe Mutuel Rechtsschutzversicherung
Produkte der Groupe Mutuel
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Rechtsberatung (einmalige Beratung in den Bereichen Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500
Reiserecht
Nachbarrecht bis max. CHF 10'000
Kosten für Mediation, sofern sie anstatt eines Rechtsprozesses genutzt wird.
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Nachbarrecht bis max. CHF 10'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Für das Werkvertrags-, Konsumenten- und Vertragsrecht gilt die EU/EWR-Deckung.
In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.
Wartefrist
Für Streitigkeiten aus Eigentums- und Nachbarrecht sowie Rechtsberatungen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört, oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist.
Eigentumsrecht (Streitigkeiten wegen Grundbucheinträgen oder Grenzstreitigkeiten)
Patientenrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder einer Notwehr- resp. Notstandssituation)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Vermieter
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Besonderes
Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Fahrzeugbesteuerung
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.
Wartefrist
Für Streitigkeiten aus Verträgen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Streitigkeiten aus Verträgen die der Versicherte gewerbsmässig getätigt hat
Aktive teilnahme an Wettkämpfen und Rennen
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder bestehen einer Notwehr- resp. Notstandssituation)
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten vor internationalen und supranationalen Instanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Besonderes
Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Rechtsberatung (einmalige Beratung in den Bereichen Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500
Reiserecht
Nachbarrecht bis max. CHF 10'000
Kosten für Mediation, sofern sie anstatt eines Rechtsprozesses genutzt wird.
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Nachbarrecht bis max. CHF 10'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Für das Werkvertrags-, Konsumenten- und Vertragsrecht gilt die EU/EWR-Deckung.
In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.
Wartefrist
Für Streitigkeiten aus Eigentums- und Nachbarrecht sowie Rechtsberatungen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört, oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist.
Eigentumsrecht (Streitigkeiten wegen Grundbucheinträgen oder Grenzstreitigkeiten)
Patientenrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder einer Notwehr- resp. Notstandssituation)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Vermieter
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Besonderes
Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Fahrzeugbesteuerung
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.
Wartefrist
Für Streitigkeiten aus Verträgen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Streitigkeiten aus Verträgen die der Versicherte gewerbsmässig getätigt hat
Aktive teilnahme an Wettkämpfen und Rennen
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder bestehen einer Notwehr- resp. Notstandssituation)
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten vor internationalen und supranationalen Instanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Besonderes
Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Groupe Mutuel
Versicherungsträger | TCS AG |
Hauptsitz | Vernier |