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Krankenkasse wechseln und kündigen: Fristen und Vorgehen

Wann kann ich die Krankenkasse kündigen? Welche Kündigungsfristen gelten für die Krankenversicherung? Comparis hilft beim Krankenkassenwechsel.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

02.10.2025

Ein Mann unterschreibt die Kündigung für einen Krankenkassenwechsel.

iStock / AndreyPopov

1.Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln in der Schweiz?
2.Krankenkasse kündigen in der Schweiz: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?
3.Wie läuft die Kündigung der Krankenkasse in der Schweiz ab?
4.Krankenkasse wechseln in der Schweiz: Häufige Fragen

1. Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln in der Schweiz?

Für den Wechsel der Krankenkasse gelten Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen der Krankenkasse unterscheiden sich für die Grund- und Zusatzversicherung.

Krankenkasse wechseln: Frist bei der Grundversicherung

Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr wechseln. Aber: Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. 

Das sind die möglichen Kündigungstermine:

  • der 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar

  • unter bestimmten Voraussetzungen der 31. März für einen Wechsel zum 1. Juli

Die Voraussetzungen für einen Kündigungstermin am 31. März sind:

  • Sie sind im Standard-Modell versichert

  • und haben die tiefste Franchise (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern). 

Sind Sie im Standard-Modell versichert? Dann dürfen Sie unabhängig von der Franchise ausserdem jeweils auf den nächsten Monat das Versicherungsmodell wechseln (Art. 100 Abs. 2 KVV). Das gilt nur für einen Wechsel innerhalb der Krankenkasse.

Unser Tipp: Setzen Sie sich eine Kündigungserinnerung für den Krankenkassenwechsel.

Krankenkassenprämien berechnen

In seltenen Fällen passen Krankenkassen die Prämien unter dem Jahr an. Das geschieht auf Verfügung des BAG. In einem solchen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse dann unabhängig vom Modell unter dem Jahr wechseln.

Sollte Ihre Krankenkasse die Prämien unter dem Jahr anpassen, gibt sie Ihnen spätestens zwei Monate vor der Erhöhung Bescheid. Sie haben dann eine Kündigungsfrist von einem Monat (Art. 7 Abs. 2 KVG).

Wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?

Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung kann sich je nach Krankenkasse und Produkt unterscheiden. Meist gilt bei den Krankenkassen eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr. Das heisst: Die Kündigung der Zusatzversicherung muss bis zum 30. September bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.

Gut zu wissen: Oft haben Zusatzversicherungen eine Mindestlaufzeit. Sie können frühestens nach deren Ablauf kündigen. Bei einer Mindestlaufzeit von mehreren Jahren können Sie allerdings spätestens nach dem dritten Jahr kündigen (Art. 31a Abs. 1 VVG).

2. Krankenkasse kündigen in der Schweiz: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?

Entscheidend ist das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Der Poststempel ist nicht massgebend

Senden Sie die Kündigung als Einschreiben. Damit haben Sie einen rechtlich verbindlichen Zustellnachweis. Lassen Sie sich die Kündigung ausserdem schriftlich bestätigen.

Kündigungstermin am Wochenende?

In manchen Jahren fällt der 30. November auf ein Wochenende. Die Kündigung muss dann am letzten Arbeitstag vor dem 30. November eintreffen. 2025 ist das der 28. November.

3. Wie läuft die Kündigung der Krankenkasse in der Schweiz ab?

Je nach Versicherungsprodukt müssen Sie bei der Kündigung der Krankenkasse anders vorgehen. Comparis gibt Ihnen eine Anleitung in wenigen Schritten. 

Anleitung zum Wechsel der Grundversicherung

  1. Vergleichen Sie frühzeitig verschiedene Krankenkassen, Prämien, Modelle und Franchisen.

  2. Bestellen Sie kostenlos und unverbindlich eine oder mehrere Offerten.

  3. Wählen Sie das passende Angebot und schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab.

Kündigen Sie die bestehende Grundversicherung fristgerecht per Einschreiben. Die neue Grundversicherung wird per 1. Januar beziehungsweise 1. Juli aktiv. Comparis-Tipp: Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage für die Krankenversicherung – sowohl für die Grund- als auch die Zusatzversicherung.

Wichtig: Damit die alte Grundversicherung Sie aus der Versicherung entlassen darf, braucht sie von der neuen Krankenkasse eine Bestätigung über die Aufnahme. Das heisst: Verzögert sich der Aufnahmeprozess bei der neuen Krankenkasse, sind Sie bis zur Aufnahmebestätigung noch bei der alten Krankenkasse versichert.

Zusatzversicherung wechseln: So geht’s

  1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Krankenkasse. Bei den meisten Versicherungen ist das der 30. September. 

  2. Vergleichen Sie die Zusatzversicherungen verschiedener Krankenkassen. Vergleichen Sie auch verschiedene Produkte innerhalb einer Krankenkasse. Denn: Die Leistungen und die Prämien unterscheiden sich teils deutlich.

  3. Bestellen Sie kostenlos und unverbindlich eine oder mehrere Offerten.

  4. Stellen Sie den Versicherungsantrag und füllen Sie den Gesundheitsfragebogen der gewünschten Krankenversicherung aus.

Die neue Krankenkasse schickt Ihnen eine Aufnahmebestätigung. Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst nach Erhalt der Bestätigung. Sonst haben Sie schlimmstenfalls am Ende keine Zusatzversicherung. Denn: Krankenkassen dürfen Ihren Antrag ablehnen. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben.

4. Krankenkasse wechseln in der Schweiz: Häufige Fragen

In der Regel müssen Sie Ihre Krankenkasse schriftlich kündigen. Senden Sie am besten einen eingeschriebenen Brief. So haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung eingetroffen ist. Am besten nutzen Sie dafür eine Kündigungsvorlage für die Krankenkasse.

Einige Krankenkassen akzeptieren auch eine Kündigung per E-Mail oder im Online-Portal. Oft müssen Sie dafür das unterschriebene Kündigungsformular einscannen oder fotografieren. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie bei Ihrer Krankenversicherung digital kündigen können. Verlangen Sie bei einer Kündigung per E-Mail immer eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse.

Die Krankenkassen-Grundversicherung können Sie höchstens zweimal im Jahr wechseln. Zum 1. Januar können alle Versicherten wechseln. Zum 1. Juli ist ein Wechsel nur für diejenigen möglich, die im Standard-Modell mit der niedrigsten Franchise versichert sind.

Aber: Alle Versicherten im Standard-Modell können jeweils auf Anfang Monat das Krankenkassen-Modell wechseln – unabhängig von der Franchise.

Ja, die Grund- und Zusatzversicherung können Sie unabhängig voneinander kündigen und wechseln. Geben Sie bei der Kündigung an, welche Versicherung Sie kündigen möchten.

Gut zu wissen: Die Krankenkasse darf Ihnen nicht die Zusatzversicherung kündigen, wenn Sie die Grundversicherung kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG).

Ja, das ist möglich. Die neue Kasse muss Ihre alte Kasse aber über Ihre Aufnahme informieren. Erst dann ist der Wechsel gültig.

Geschieht das nicht bis Ende Jahr, sind Sie bis zur Mitteilung weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.

Nein. Solange Sie nicht alle ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen haben, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG). Zu den Kosten gehören:

  • Prämien

  • Kostenbeteiligungen

  • Verzugszinsen

  • Betreibungskosten

Das gilt für Schulden, für die bis zum 30. November eine Mahnung offen ist (Art. 105l KVV).

Schulden von Kindern

Eltern dürfen die Krankenkasse Ihrer Kinder nicht wechseln, wenn Mahnungen für die Kinder offen sind (Art. 64a Abs. 6 KVG). Aber: Wird ein Kind volljährig, werden ihm die vor der Volljährigkeit entstandenen Schulden nicht angelastet (Art. 105l Abs. 2 KVV).

Das heisst: Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind die Krankenkasse wechseln – auch, wenn die Eltern einige Rechnungen nicht bezahlt haben.

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie dürfen sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter wechseln. Krankenkassen sind verpflichtet, Sie aufzunehmen – auch bei laufender Behandlung.

Bei der Zusatzversicherung ist das anders. Hier müssen Sie für eine Aufnahme in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Die Kasse muss Sie nicht aufnehmen. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung daher nur, wenn Sie von der neuen Zusatzversicherung eine Aufnahmebestätigung erhalten haben.

Wollen Sie die Grundversicherung kündigen, Ihre Zusatzversicherungen aber bei der alten Krankenkasse belassen? Dann müssen Sie das deutlich mitteilen. Am besten bringen Sie im Kündigungsschreiben einen Vermerk an: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.»

Gut zu wissen: Die alte Krankenkasse darf Ihnen bei einem Wechsel der Grundversicherung nicht die Zusatzversicherung kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG).

Bei einigen Krankenkassen können Sie per E-Mail kündigen. Ihre Krankenkasse muss das aber nicht akzeptieren. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Krankenkasse die Kündigung per E-Mail akzeptiert.

Um per E-Mail zu kündigen, müssen Sie in der Regel das unterschriebene Kündigungsformular einscannen. Ohne Unterschrift ist die Kündigung meist nicht möglich. Verlangen Sie bei einer Kündigung per E-Mail immer eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse.

Die Krankenversicherung muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Sonst verlängert sich die Kündigungsfrist. Denn: Nach Mitteilung der neuen Prämie haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat (Art. 7 Abs. 2 KVG). Im Schreiben muss die Versicherung Sie auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, bei der Krankenkasse Prämien zu sparen. Sie können zum Beispiel mit einem Wechsel von Franchise oder Modell die Prämienbelastung senken.

  • Franchise: Rechnen Sie mit jährlichen Kosten von maximal 2’000 Franken? Dann lohnt sich die höchste Franchise von 2’500 Franken. Bei höheren Kosten lohnt sich die niedrigste Franchise von 300 Franken. Franchisen zwischen der tiefsten und der höchsten lohnen sich in der Regel nicht.

  • Modell: Krankenkassen belohnen Alternativen zum Standard-Modell mit Prämienrabatten. Prüfen Sie die Kosten verschiedener Modelle im Prämienrechner.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.10.2022

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