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Standard-Modell der Krankenkasse in der Schweiz

Standard-Modell der Krankenkassen-Grundversicherung bedeutet freie Arztwahl. Comparis klärt auf über das Modell und Unterschiede zu anderen Modellen.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

15.08.2025

Eine Ärztin bespricht etwas mit einer Patientin.

iStock / nensuria

1.Wie funktioniert das Standard-Modell der Krankenkasse?
2.Was sind Unterschiede zu alternativen Krankenkassenmodellen?
3.Unterscheiden sich die Leistungen je nach Modell?
4.Wann kann ich die Standardversicherung wechseln?

1. Wie funktioniert das Standard-Modell der Krankenkasse?

Das Standard-Modell der Krankenkasse ist das grundlegende Krankenversicherungsmodell. Alle Krankenkassen bieten es an. Im Standard-Modell haben Sie die freie Arztwahl – mit Ausnahme von Behandlungen im Spital. Dafür zahlen Sie allerdings höhere Prämien als bei alternativen Krankenkassenmodellen.

Das heisst: Sie dürfen in der Regel für jede Behandlung die gewünschte Ärztin oder den gewünschten Arzt direkt aufsuchen. Das gilt auch für Spezialisten. Sie müssen nicht zuerst die Krankenkasse informieren.

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2. Was sind Unterschiede zu alternativen Krankenkassenmodellen?

Bei alternativen Krankenkassenmodellen ist die Arztwahl eingeschränkt. Sie müssen bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst die vereinbarte Anlaufstelle aufsuchen. Das sind etwa der Hausarzt oder die telemedizinische Beratung.

Die Anlaufstelle koordiniert dann die weitere Behandlung. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, etwa bei Notfällen. Krankenkassen gewähren für die eingeschränkte Arztwahl einen Prämienrabatt.

3. Unterscheiden sich die Leistungen je nach Modell?

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt. Sie sind also bei allen Modellen gleich. Aber: Verstossen Sie bei einem alternativen Modell gegen die Bedingungen, kürzt die Krankenkasse Ihnen allenfalls die Leistungen.

4. Wann kann ich die Standardversicherung wechseln?

Grundsätzlich können Sie die Krankenversicherung jährlich zum 1. Januar wechseln. Die Kündigungsfrist endet jeweils am letzten Arbeitstag im November. Dann muss Ihre Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen sein.

Sind Sie im Standardmodell und haben die niedrigste Franchise von 300 Franken? Dann können Sie Ihre Krankenkasse auch auf den 1. Juli wechseln. Die Kündigung muss dazu am letzten Arbeitstag im März bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.

Gut zu wissen: Seit 2025 können Sie innerhalb des Jahres in ein alternatives Modell bei der gleichen Krankenkasse wechseln. Das gilt unabhängig von der Franchise. Aber: Sie müssen vor dem Wechsel im Standard-Modell versichert sein.

Standard-Modell im Comparis-Krankenkassenvergleich

Im Krankenkassenvergleich von Comparis sehen Sie auf einen Blick, zu welchem Modell eine Prämie gehört. So wissen Sie direkt, welche Anlaufstelle für Sie bei Abschluss der Versicherung gilt – oder ob Sie freie Arztwahl haben.

Zahle ich bei einem Wechsel innerhalb eines Jahres die Kostenbeteiligung zweimal?

Die Franchise und den Selbstbehalt müssen Sie pro Jahr nur einmal bezahlen. Holen Sie sich bei der Vorgängerkasse eine Bestätigung der bereits entrichteten Beiträge ein. So vermeiden Sie unnötige Kosten.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.08.2022

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