Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.