Allianz Suisse Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

5 / 6

Comparis-Note

Kundenzufriedenheit bei Allianz Suisse

5 / 6

Comparis-Note

Quelle: comparis.ch

Preis/Leistung

4.9 / 6

Leistungen: Qualität und Service

5 / 6

Information, Kommunikation und Transparenz

5.1 / 6

Convenience der Touchpoints und Kontakte

5.1 / 6

Gesamtzufriedenheit

5 / 6

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Produkte der Allianz Suisse

Feuer
Zusätzlich sind versichert:

  • Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)

Wasser
Zusätzlich sind versichert:

  • Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes

  • Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind

  • Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser

  • Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses

Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:

  • Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause

  • Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000

  • Schmucksachen bis CHF 20'000

  • Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 2'000 wählbar

Glasbruch
Versichert werden können Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:

  • Mobiliarglas

  • Gebäudeverglasungen

  • Lavabos, Spültröge, Klosetts (inkl. Spülkästen), Bidets, Pissoirs und Trennwände

  • Folge- und Komplementärschäden von Glasschäden bis CHF 5'000

Leistungsbegrenzungen

  • Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)

  • Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)

  • Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf CHF 70'000 erhöht werden)

  • Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000 (versicherte Summe kann bis CHF 20'000 erhöht werden)

  • Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)

  • Deckung bei Stromwirkungsschäden: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)

Selbstbehalte

  • Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden CHF 200.

Spezielles

  • Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.

  • Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).

  • Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.

Weitere Deckungsmöglichkeiten

  • Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)

  • Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen

  • Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. CHF 2'000 möglich)

Feuer
Zusätzlich sind versichert:

  • Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)

Wasser
Zusätzlich sind versichert:

  • Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes

  • Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind

  • Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser

  • Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses

Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:

  • Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause

  • Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000

  • Schmucksachen bis CHF 20'000

Leistungsbegrenzungen

  • Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)

  • Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)

  • Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf CHF 70'000 erhöht werden)

  • Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)

  • Deckung bei Stromwirkungsschäden: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)

Selbstbehalte

  • Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden CHF 500.

Spezielles

  • Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.

  • Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).

  • Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.

Weitere Deckungsmöglichkeiten

  • Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)

  • Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen

  • Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. CHF 2'000 möglich)

Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:

  • Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benützung

  • Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung

  • Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland

  • Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt gemäss Auswahl

Deckung aus der Zusatzversicherung:

  • Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung

  • Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust ebenfalls versichert

  • Für Schäden am benutzten Fahrzeug: Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5'000.

Was gilt bei Liegenschaften?

  • Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort

  • Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert

  • Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)

  • Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen

Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»

Selbstbehalte

  • Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 200 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 5'000 gewählt werden)

Leistungsbegrenzungen

  • Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000

  • Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000

  • Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000

  • Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen

Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:

  • Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benützung

  • Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung

  • Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland

  • Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt CHF 500

Was gilt bei Liegenschaften?

  • Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort

  • Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert

  • Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)

  • Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen

Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»

Selbstbehalte

  • Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 500 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 5'000 gewählt werden)

Leistungsbegrenzungen

  • Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000

  • Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000

  • Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000

  • Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen

Angaben zur Versicherungsgesellschaft Allianz Suisse

Versicherungsträger

Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG

Hauptsitz

Zürich

Übersicht der Schweizer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen

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