Helvetia Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Hier finden Sie Informationen zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung von Helvetia. Sie sind unterteilt in Produktmerkmale, Informationen zur Versicherungsgesellschaft und Kundenzufriedenheit.
Produkte der Helvetia
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Jugendversicherung (Hausratversicherung)
Feuer
Zusätzlich versichert bis max. CHF 5'000 sind Sengschäden und Schäden an Hausrat, der einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt ist. Schäden aus abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen sind ebenfalls mitversichert.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden aus Heizungs- und Tankanlagen (ausgenommen, wenn sie durch Revisionsarbeiten oder Auffüllen verursacht werden), Wärmetauschern, Wärmegewinnungs-Kreislaufsystemen aller Art und Frostschäden an selbstinstallierten Leitungen.
Ausgeschlossen sind Wasserschäden, wenn Fenster, Türen und ähnl. offen standen.
Leistungsbegrenzungen
- Max. Deckung bei Schmuck generell CHF 5'000.
- Max. Deckung bei Geldwerten CHF 5'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
- Deckung bei Berufsutensilien CHF 5'000.
- Max. versicherbare Deckung für Glasschäden CHF 1'000.
- Max. Deckung von Gästeeffekten und anvertrautem Hausrat CHF 5'000.
- Max. Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) CHF 5'000.
Dieser beträgt generell CHF 200 (bei Elementarschäden CHF 500).
Diebstahl
Versichert sind auch mutwillige Beschädigungen bei Einbruch oder Beraubung, selbst wenn nichts gestohlen wird.
Glasbruch
Versicherbar sind Schäden an Mobiliarglas, Fenster, Lavabos etc. bis max. CHF 1'000. Versichert sind zudem Schäden, die durch Glassplitter der versicherten Glasgegenstände am Gebäude oder Hausrat entstehen.
Ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Installation oder Arbeit an den Glasobjekten entstehen.
Spezielles
- Ausgeschlossen sind Schäden am Hausrat bei Wohnungswechsel.
- Produkt speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre, die alleine wohnen. Im 28. Altersjahr muss die Versicherung gewechselt werden.
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Privatkundenversicherung (Hausratversicherung)
Feuer
Generell versichert sind auch Sengschäden und Schäden an Hausrat, der einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt ist. Schäden durch abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon, Meteoriten und andere Himmelskörper sind ebenfalls mitversichert.Wasser
Leistungsbegrenzungen
Generell versichert sind auch Schäden infolge von Austreten von Flüssigkeiten und Gas von mobilen Einrichtungen wie Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, Bassins, Leitungsanlagen sowie daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten (ausgenommen, wenn sie durch Revisionsarbeiten oder Auffüllen verursacht werden), und Frostschäden an selbstinstallierten Leitungen. Ausgeschlossen sind Wasserschäden, wenn Fenster, Türen und ähnl. offen standen.
- Max. Deckung bei Geldwerten 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (max. CHF 5'000). Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
- Max. Deckung von Gästeeffekten und anvertrautem Hausrat 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (mind. CHF 10'000).
- Max. Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (mind. CHF 10'000).
Selbstbehalt
Dieser beträgt generell CHF 200 (bei Elementarschäden CHF 500).Diebstahl
Versichert sind auch mutwillige Beschädigungen bei Einbruch oder Beraubung, selbst wenn nichts gestohlen wird.Glasbruch
Spezielles
Versicherbar sind Schäden an Mobiliarglas, Fenster, Lavabos etc. Versichert sind zudem Schäden, die durch Glassplitter der versicherten Glasgegenstände am Gebäude oder Hausrat entstehen. Ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Installation oder Arbeit an den Glasobjekten entstehen sowie Schäden und Folgekosten (Anpassung an Platten, Armaturen etc.) bei Reparatur und Einsatz von Badewannen und Duschtassen.
- Fahrräder, E-Bikes, Elektronikgeräte, Reisegepäck und Sportausrüstung können mit der All-Risks-Deckung zusätzlich gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen versichert werden
- Erdbeben: Der Hausrat kann zusätzlich gegen die Folgen eines Erdbebens versichert werden.
- Tierversicherung: Zusätzlich kann die medizinische Betreuung für Haustiere und Pferde bei Krankheit und Unfall versichert werden.
- Feuer/Wasser/Glas: ohne Selbstbehalt möglich.
- Einfacher Diebstahl auswärts: doppelte Versicherungssummen auf Reisen möglich.
- Cyber-Schäden (Cyber Crime, Kaufschutz, Kreditkartenmissbrauch) versicherbar.
- Mofas und E-Bikes mit Kontrollschild gegen Beschädigung und Diebstahl versicherbar (Kasko).
- Kranken- & Unfalldeckung für Hunde, Katzen und Pferde kann eingeschlossen werden.
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Jugendversicherung (Privathaftpflicht)
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Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
- Bonusverlust der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein sowie in Ländern der EU resp. EFTA eingelöste Motorfahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht.
- Unfallbedingte Schäden am Fahrzeug (einschliesslich Abschleppkosten). Sobald diese jedoch durch eine Kaskoversicherung gedeckt sind, werden lediglich der Selbstbehalt sowie Bonusverlust vergütet.
- Verzicht auf das gesetzlich zustehende Rückgriffsrecht bei grobfahrlässiger Verursachung von Schäden.
- Die versicherte Haftpflicht ist eingeschränkt auf das Eigentum einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens 3 Wohnungen, einem Ferieneinfamilienhaus und eines nicht eingelösten Mobilheims mit festem Standort.
- Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
- Schäden an fremden Motorfahrzeugen: CHF 500.
- Schäden an gemieteten Ferieneinfamilienhäusern, Wohnungen zu Ferien-, Arbeits- oder Ausbildungszwecken sowie Hotelzimmern und nicht eingelösten Mobilheimen mit festem Standort: CHF 100.
- Alle anderen Schäden: kein Selbstbehalt
- Schäden aus nebenberuflicher Tätigkeit sind versichert, sofern der Erwerb weniger als CHF 20'000 pro Jahr beträgt.
- Schäden durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
- Sachschäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
- Haftpflicht aus Umweltbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit den versicherten Objekten ist versichert, sofern sie die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Ereignisses sind, das sofortige Massnahmen erfordert.
- Jugendprodukt, nur erhältlich für unter 25-jährige, die in einem Einpersonenhaushalt leben.
Deckung aus der Grundversicherung:
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Die Deckung gilt für Personen-, Lieferwagen, andere leichte Motorwagen und Motorräder.
Was gilt bei Liegenschaften?
Selbstbehalte
Leistungsbegrenzungen
Spezielles
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Privatkundenversicherung (Privathaftpflicht)
- Die versicherte Haftpflicht ist eingeschränkt auf das Eigentum einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens 3 Wohnungen, eines Ferieneinfamilienhauses und eines nicht eingelösten Mobilheims mit festem Standort.
- Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
- Bauherrenhaftpflicht ist bis zu einer Umbausumme von CHF 200'000 versichert.
- Schäden an fremden Motorfahrzeugen: CHF 500.
- Versicherungsabschluss ohne generellen Selbstbehalt möglich.
- Schäden aus nebenberuflicher Tätigkeit sind versichert, sofern der Umsatz weniger als CHF 40'000 pro Jahr beträgt.
- Schäden durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
- Sachschäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
- Deckung für gelegentliche Benützung (max. 6 Tage) von fremden Motorfahrzeugen inklusive. Zusätzlich versichbar ist die unbegrenzte Nutzung fremder Motorfahrzeuge, auch für Schäden an gemieteten Motorfahrzeugen und Fahrzeugen im Car-Sharing.
- Zusätzlich versicherbar sind Haftpflichtschäden aus der Tätigkeit des Versicherten als: Lehrer, Ski- und Sportlehrer, Bergführer inklusive Such-, Rettungs-, Bergungskosten für Teilnehmende und Schüler.
- Zusätzlich versicherbar sind Jäger, Mieter von fremden Pferden.
Die Deckung gilt für Personen- und Lieferwagen, Wohnmobile, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger und andere leichte Motorwagen und Motorräder.
Versicherte Personen
Was gilt bei Liegenschaften?
Bei einem Mehrpersonenhaushalt sind alle dauernd mit der versicherten Person im gleichen Haushalt wohnhaften Personen versichert. Unmündige Kinder und Kinder in der Ausbildung dieser Personen sind auch dann versichert, wenn sie auswärts wohnen.Deckung der Kinder
Selbstbehalte
Generell versichert sind Schäden, die durch unmündige, entmündigte oder urteilsunfähige Kinder, Tageskinder (unentgeltlich) und Hausgenossen verursacht werden, auch wenn sich diese vorübergehend bei der versicherten Person aufhalten.
Leistungsbegrenzungen
Spezielles