CSS Versicherungen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

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Comparis-Note

Kundenzufriedenheit bei CSS Versicherungen

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Comparis-Note

Quelle: comparis.ch

Preis/Leistung

4.9 / 6

Leistungen: Qualität und Service

4.9 / 6

Information, Kommunikation und Transparenz

5 / 6

Convenience der Touchpoints und Kontakte

4.9 / 6

Gesamtzufriedenheit

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Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Produkte der CSS Versicherungen

Feuer
Zusätzlich versichert sind bis max. CHF 5000.- Sengschäden sowie Schäden an Sachen, die versehentlich einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt wurden.

Elementar
Schäden durch die Elementarereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäudedächer abdeckt)., Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch.

Wasser
Schäden durch Wasser aus Wasserleitungsanlagen, Schäden durch Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser im Innern des Gebäudes, sofern das Wasser durch das Dach eingedrungen ist, Schäden durch Grund- und Hangwasser im Innern des Gebäudes und Schäden durch Öl, das aus Heizungsanlagen oder Heizöltanks ausgeflossen ist.

Diebstahl
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder einfacher Diebstahl am versicherten Hausrat. Schmucksachen sind bis 20% der Versicherungssumme, max. CHF 20'000 versichert. Mit entsprechender Zusatzversicherung kann diese Limite um weitere CHF 20'000 resp. CHF 40'000 erhöht werden. Schäden am Hausrat durch Diebstahl, der weder als Einbruchdiebstahl noch als Beratung gilt und sich ausserhalb des versicherten Standortes ereignet (Zusatzversicherung).

Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden in den ausschliesslich vom Versicherungsnehmer und von mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen benützten Räumen an Gebäude- und Mobiliarverglasungen oder Bruchschäden an Mobiliar aus glasähnlichen Kunststoffen (inkl. Glaskeramik-Kochfelder) sowie an Lavabos, Klosetts, Bidets, Tischen und Küchenabdeckungen aus Stein.

Leistungsbegrenzungen

  • Max. Deckung von Schmuck bei einfachem Diebstahl am Versicherungsort oder bei Einbruchdiebstahl, sofern nicht in einem Kassenschrank von mindestens 100 kg Gewicht oder in einem eingemauerten Wandtresor eingeschlossen: 20% der Versicherungssumme bis max. CHF 20'000. Mit entsprechender Zusatzversicherung kann diese Limite um weitere CHF 20'000 resp. CHF 40'000 erhöht werden.

  • Max. Deckung bei Geldwerten: CHF 5'000 (keine Deckung bei einfachem Diebstahl).

  • Max. Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl): CHF 20'000.

  • Max. Deckung für Hausrat auswärts (mit einfachem Diebstahl) inkl. Hausrat-Kasko: CHF 10'000

  • Max. Deckung für Gästeeffekten (ohne Geldwerte): CHF 5'000.

  • Max. Deckung für Berufswerkzeuge und Berufsutensilien: CHF 5'000.

  • Max. Deckung für Kosten (z.B. Nottüren, Notverglasung, Hotelspesen, Räumungs- und Entsorgungskosten, Sperrgebühren und Wiederbeschaffungskosten für Dokumente wie z.B. Ausweise, Reisepässe, Kreditkarten etc.): CHF 10'000.

  • Max. Deckung bei Sengschäden sowie Schäden an Sachen, die versehentlich einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt wurden: CHF 5'000.

Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 200 und bei Elementarschäden CHF 500. Bei Reparaturkosten an Mobiletelefonen bis CHF 300 beträgt der Selbstbehalt CHF 100.

Spezielles
Die CSS gewährt allen CSS-Kunden einen Rabatt von 10%.

  • Die CSS gewährt den Kunden, die bei Vertragsabschluss das 26. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, einen Rabatt von 10%.

  • Die CSS gewährt den Kunden, einen jährlichen Vertragsdauerrabatt von 3% bei einer Vertragsdauer von 3 Jahren resp. 5% bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren.

  • Die CSS gewährt nach Ablauf von 3 aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren, in denen sie keine Leistungen erbringen musste, einen Schadenfreiheitsrabatt von 10% bis zu max. 30% nach 8 aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren. Der Bonus wird auch Kunden gewährt, die beim Vorversicherer einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt erhalten haben. Dazu wird eine schriftliche Bestätigung des Vorversicherers benötigt.

Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?

  • In der Grundversicherung gedeckt: Bonusverlust und allfälliger Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung bei Schäden aus der Benützung fremder Motorfahrzeuge.

  • Als Zusatzversicherung abschliessbar: Schäden an benützten fremden Motorfahrzeugen (Personenwagen, Motorrad und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht).

  • Die Schäden sind nur gedeckt, sofern sie sich innerhalb der Schweiz oder in einem angrenzenden Land (Fürstentum Liechtenstein, Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich) ereignen.

Was gilt bei Liegenschaften

  • Die versicherte Haftpflicht ist eingeschränkt auf das Eigentum einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens 3 Wohnungen, eines Ferieneinfamilienhauses und eines nicht eingelösten Mobilheims mit festem Standort.

  • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

  • Bauherrenhaftpflicht ist bis zu einer Umbausumme von CHF 100‘000 mitversichert.

Deckung der Kinder
Generell versichert sind Schäden, die durch unmündige, entmündigte oder urteilsunfähige Kinder, Tageskinder (unentgeltlich) und Hausgenossen verursacht werden, auch wenn sich diese vorübergehend bei der versicherten Person aufhalten.

Leistungsbegrenzungen

  • Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und Hausgenossen verursacht werden, sind begrenzt auf CHF 200'000.

  • Schäden aus nebenberuflicher Tätigkeit sind versichert, sofern der Erwerb weniger als CHF 18'000 pro Jahr beträgt.

  • Schäden durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 2'000 versichert.

  • Sachschäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 2'000 versichert.

Selbstbehalte

  • Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 200.

  • Für Mieterschäden bei Wohnungswechsel wird der Selbstbehalt einmal pro Fall abgezogen.

  • Bei Schäden als Lenker von fremden Motorfahrzeugen beträgt der Selbstbehalt 10% pro Schadenereignis, im Minimum CHF 500. Der gleiche Selbstbehalt gilt auch bei Schäden als Mieter und Entlehner von fremden Pferden.

Spezielles

  • Die CSS gewährt allen CSS-Kunden einen Rabatt von 10%.

  • Die CSS gewährt den Kunden, die bei Vertragsabschluss das 26. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, einen Rabatt von 10%.

  • Die CSS gewährt den Kunden, einen jährlichen Vertragsdauerrabatt von 3% bei einer Vertragsdauer von 3 Jahren resp. 5% bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren.

Weitere Zusatzversicherungen

  • Lenken fremder Motorfahrzeuge (Personenwagen, Motorrad und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht)

  • Mieter und Entlehner von fremden Pferden

  • Verzicht auf Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit (Grobfahrlässigkeitsverzicht)

  • Nebenberufliche selbständige Tätigkeiten

Angaben zur Versicherungsgesellschaft CSS Versicherungen

Versicherungsträger

CSS Versicherung AG

Hauptsitz

Luzern

Übersicht der Schweizer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen

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