Zurich Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Hier finden Sie Informationen zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung von Zurich. Sie sind unterteilt in Produktmerkmale, Informationen zur Versicherungsgesellschaft, Kundenzufriedenheit und Forumbeiträge.
Produkte der Zurich
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Basic (Hausratversicherung)
Grundsatz
Alle Verträge sind 1-Jahresverträge. Nach drei schadenfreien Jahren entfällt der Selbstbehalt (ausser bei Elementarschäden).
Feuer
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Brand, Blitzschlag und Explosion inkl. Sengschäden bis max. CHF 5'000.
Wasser
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Flüssigkeiten aus Leitungen und Anlagen inkl. Aquarien, Wasserbetten und anderen wasserführenden Einrichtungen.
Elementarschäden
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Erdrutsch usw.
Diebstahl
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen Diebstahl zu Hause und böswillige Beschädigung durch Dritte. Diebstahl durch gewaltsames Aufbrechen von abgeschlossenen Motorfahrzeugen ist bis CHF 5'000 mitversichert. Einfacher Diebstahl auswärts kann optional versichert werden.
Leistungsbegrenzungen
- Max. Deckung bei Diebstahl von Schmuck: 20% der Versicherungssumme, max. CHF 30'000 (keine Beschränkung bei Beraubung bzw. bei Aufbewahrung in Tresor mit mind. 100 kg Gewicht oder eingemauertem Wandtresor).
- Max. Deckung bei Geldwerten: CHF 5'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
- Die Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl) beträgt 25% der Versicherungssumme, max. CHF 50'000.
- Deckung für Gästeeffekten und anvertraute Sachen: CHF 5'000.
- Deckung für Kosten (wie zusätzliche Lebenshaltungskosten, Räumungs- und Entsorgungskosten, Schlossänderungskosten, Nottüre etc.): 10% der Versicherungssumme, mind. aber CHF 5'000 pro Kostenart. Die Versicherungssumme kann erhöht werden.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 300, bei Elementarschäden CHF 500.
Spezielles
- Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 10% der Versicherungssumme, max. CHF 30'000 (ausser bei Elementarschäden).
- Besteht bei Zurich eine Motorfahrzeug- bzw. Lebensversicherung, kann von einem Prämienrabatt von bis zu 10% profitiert werden.
- Schadenfreiheitsbonus (optional): Nach drei schadenfreien Jahren erfolgt eine Prämienrückerstattung von 15% auf der in dieser Zeit bezahlten Gesamtprämie.
Weitere Zusatzversicherungen
- Superdiebstahl (inkl. Reisegepäck)
- Glasdeckung (Mobiliarglas oder alle Gläser)
- Servicepaket: Home Care Service und Kunden- und Kartenmissbrauch bis CHF 5'000 pro Karte inkl. Sperrservice
- Tiefkühlgut
- Exklusiv beim Berater: Erdbeben und vulkanische Eruptionen, Kaskoversicherungen, Kulturenkasko und Motor- und Elektromotorfahrräder
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Premium (Hausratversicherung)
Grundsatz
Alle Verträge sind 1-Jahresverträge. Nach drei schadenfreien Jahren entfällt der Selbstbehalt (ausser bei Elementarschäden).
Feuer
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Brand, Blitzschlag und Explosion inkl. Sengschäden bis max. CHF 5'000.
Wasser
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Flüssigkeiten aus Leitungen und Anlagen inkl. Aquarien, Wasserbetten und anderen wasserführenden Einrichtungen.
Elementarschäden
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Erdrutsch usw.
Diebstahl
Versichert sind Schäden an Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen Diebstahl zu Hause und böswillige Beschädigung durch Dritte. Diebstahl durch gewaltsames Aufbrechen von abgeschlossenen Motorfahrzeugen ist bis CHF 5'000 mitversichert. Einfacher Diebstahl auswärts kann optional versichert werden.
Leistungsbegrenzungen
- Max. Deckung bei Diebstahl von Schmuck: 20% der Versicherungssumme, max. CHF 30'000 (keine Beschränkung bei Beraubung bzw. bei Aufbewahrung in Tresor mit mind. 100 kg Gewicht oder eingemauertem Wandtresor).
- Max. Deckung bei Geldwerten: CHF 5'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
- Die Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl) beträgt 25% der Versicherungssumme, max. CHF 50'000.
- Deckung für Gästeeffekten und anvertraute Sachen: CHF 5'000.
- Deckung für Kosten (wie zusätzliche Lebenshaltungskosten, Räumungs- und Entsorgungskosten, Schlossänderungskosten, Nottüre etc.): 10% der Versicherungssumme, mind. aber CHF 5'000 pro Kostenart. Die Versicherungssumme kann erhöht werden.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 200, bei Glasbruch CHF 0 und bei Elementarschäden CHF 500.
Spezielles
- Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 10% der Versicherungssumme, max. CHF 30'000 (ausser bei Elementarschäden).
- Besteht bei Zurich eine Motorfahrzeug- bzw. Lebensversicherung, kann von einem Prämienrabatt von bis zu 10% profitiert werden.
- Schadenfreiheitsbonus (optional): Nach drei schadenfreien Jahren erfolgt eine Prämienrückerstattung von 15% auf der in dieser Zeit bezahlten Gesamtprämie.
Weitere Zusatzversicherungen
- Superdiebstahl (inkl. Reisegepäck)
- Servicepaket: Home Care Service und Missbrauch von Kundenkarten, Kredit- und Bankkarten sowie SIM-Karten bis CHF 5'000 pro Karte inkl. Sperrservice
- Tiefkühlgut
- Exklusiv beim Berater: Erdbeben und vulkanische Eruptionen, Kaskoversicherungen, Kulturenkasko und Motor- und Elektromotorfahrräder
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Basic (Privathaftpflicht)
- In der Grundversicherung gedeckt: Bonusverlust und allfälliger Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung bei Schäden aus der Benützung fremder Motorfahrzeuge.
- Als Zusatzversicherung abschliessbar (im Basic-Produkt nicht möglich): Schäden an benützten fremden Motorwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht inkl. Anhänger, Motorräder und Boote (Kollisionskaskoschäden).
- Versichert ist die Haftpflicht als Stockwerkeigentümer selbstbewohnter Wohnungen, als Eigentümer selbstbewohnter Liegenschaften ohne gewerblichen Betrieb mit höchstens 3 Wohnungen und als Eigentümer von Ferienhäusern.
- Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert für Um-, Erweiterungsbauten und Renovationen bis zu einer Bausumme von CHF 200'000.
- Generell CHF 300 (inkl. Mieterschäden, wird bei Auszug nur einmal in Abzug gebracht)
- Grobfahrlässigkeitsverzicht
- Schäden an benützten fremden Motorwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht (inkl. Anhänger, Motorräder und Boote)
- Exklusiv beim Berater: Pferdemieter, Jäger, nebenberufliche Tätigkeiten über CHF 6'000 Bruttojahresertrag
Grundsatz
Die Versicherung gilt je nach Vereinbarung für den Versicherungsnehmer allein (Einzelperson) oder den Versicherungsnehmer und sämtliche mit ihm in Wohngemeinschaft lebenden Personen (Familienversicherung).
Deckung der Kinder
Kinder sind ungeachtet des Alters und auch als Berufstätige in der Wohngemeinschaft des Versicherungsnehmers mitversichert.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Was gilt bei Liegenschaften?
Selbstbehalte
Weitere Zusatzversicherungen
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Premium (Privathaftpflicht)
- In der Grundversicherung gedeckt: Bonusverlust und allfälliger Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung bei Schäden aus der Benützung fremder Motorfahrzeuge.
- Als Zusatzversicherung abschliessbar: Schäden an benützten fremden Motorwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht inkl. Anhänger, Motorräder und Boote (Kollisionskaskoschäden).
- Versichert ist die Haftpflicht als Stockwerkeigentümer selbstbewohnter Wohnungen, als Eigentümer selbstbewohnter Liegenschaften ohne gewerblichen Betrieb mit höchstens 3 Wohnungen und als Eigentümer von Ferienhäusern.
- Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert für Um-, Erweiterungsbauten und Renovationen bis zu einer Bausumme von CHF 200'000.
- Generell CHF 200 (inkl. Mieterschäden, wird bei Auszug nur einmal in Abzug gebracht), bei der Zusatzversicherung Schäden an benützten fremden Motorwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht CHF 500
- Grobfahrlässigkeitsverzicht
- Exklusiv beim Berater: Pferdemieter, Jäger, nebenberufliche Tätigkeiten über CHF 6‘000 Bruttojahresertrag
Grundsatz
Die Versicherung gilt je nach Vereinbarung für den Versicherungsnehmer allein (Einzelperson) oder den Versicherungsnehmer und sämtliche mit ihm in Wohngemeinschaft lebenden Personen (Familienversicherung).
Deckung der Kinder
Kinder sind ungeachtet des Alters und auch als Berufstätige in der Wohngemeinschaft des Versicherungsnehmers mitversichert.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Was gilt bei Liegenschaften?
Selbstbehalte
Weitere Zusatzversicherungen