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  • Hausrat und Privathaftpflicht

Basler Versicherung Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Informationen zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung von Basler Versicherung. Sie sind unterteilt in Produktmerkmale, Informationen zur Versicherungsgesellschaft und Kundenzufriedenheit.


Produkte der Basler Versicherung

  • younGo L (Hausratversicherung)

    Feuer
    Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.

    Wasser
    Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.

    Leistungsbegrenzungen
    • Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000.
    • Deckung für Hausrat am Versicherungsort oder auswärts (ohne einfachen Diebstahl) bei Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Elementarschäden bis CHF 60'000, für Geldwerte CHF 5'000, für allgemeine Kosten bis CHF 18'000.

    Selbstbehalte
    Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 resp. CHF 500 (bei Elementarschäden immer CHF 500).

    Spezielles
    • Hausrat kann online nicht separat versichert werden. Die Privathaftpflicht ist automatisch mitversichert.
    • Schäden an gelegentlich benützten fremden Motorfahrzeugen ist optional versicherbar
    • Alles ist zum Neuwert versichert.

    Diebstahl
    Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl bis zu CHF 2'000.

  • S (Hausratversicherung)

    Feuer
    Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.

    Wasser
    Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.

    Leistungsbegrenzungen
    • Deckung bei Schmuck CHF 50'000.-.
    • Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.-.
    • Deckung für Geldwerte CHF 5'000.-.
    • Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.-.
    • Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000.-. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
    • Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
    • Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.

    Selbstbehalte
    Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.-; kein Selbstbehalt bei Glasbruch.

    Spezielles
    • Alles ist zum Neuwert versichert.
    • Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
    • inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.

    Diebstahl
    Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
    Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.

    Glasbruch
    Mobiliarglas:
    Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.

    Gebäudeglas
    Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.

  • M (Hausratversicherung)

    Feuer
    Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.

    Wasser
    Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.

    Leistungsbegrenzungen
    • Deckung bei Schmuck CHF 50'000.-.
    • Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.-.
    • Deckung für Geldwerte CHF 5'000.-.
    • Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.-.
    • Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000.-. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
    • Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
    • Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.

    Selbstbehalte
    Der Selbstbehalt beträgt CHF 200.- (bei Elementarschäden immer CHF 500.-); kein Selbstbehalt bei Glasbruch.

    Spezielles
    • Alles ist zum Neuwert versichert.
    • Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
    • inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.

    Diebstahl
    Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
    Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.

    Glasbruch
    Mobiliarglas:
    Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.

    Gebäudeglas
    Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.

  • L (Hausratversicherung)

    Feuer
    Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.

    Wasser
    Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.

    Leistungsbegrenzungen
    • Deckung bei Schmuck CHF 50'000.-.
    • Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.-.
    • Deckung für Geldwerte CHF 5'000.-.
    • Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.-.
    • Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000.-. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
    • Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
    • Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.

    Selbstbehalte
    Der Selbstbehalt beträgt CHF 200.- (bei Elementarschäden immer CHF 500.-); kein Selbstbehalt bei Glasbruch.

    Spezielles
    • Alles ist zum Neuwert versichert.
    • Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
    • inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.

    Diebstahl
    Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
    Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.

    Glasbruch
    Mobiliarglas:
    Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.

    Gebäudeglas
    Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.

  • younGo S (Hausratversicherung)

    Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
    Deckung aus der Grundversicherung:
    • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung


    Selbstbehalte
    • Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug
    • Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis
    • Für alle übrigen Sachschäden CHF 200
  • younGo L (Privathaftpflicht)

      Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
      Deckung aus der Grundversicherung:
      • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung

      Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
      • Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat: Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung, Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
      • Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat: die Reparaturkosten


      Selbstbehalte
      • Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug
      • Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis
      • Für alle übrigen Sachschäden CHF 200
  • S (Privathaftpflicht)

      Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
      Deckung aus der Grundversicherung:
      • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
      Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
      Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
      • Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
      • Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
      Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
      • die Reparaturkosten

      Was gilt bei Liegenschaften
      • Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
      • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

      Deckung der Kinder
      In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

      Selbstbehalte
      • Für Mieterschäden pauschal CHF 500.- pro Auszug.
      • Für Obhutsschäden CHF 500.- pro Ereignis.
      • Für alle übrigen Sachschäden CHF 500.-.

      Leistungsbegrenzungen
      • Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-

  • M (Privathaftpflicht)

      Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
      Deckung aus der Grundversicherung:
      • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
      Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
      Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
      • Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
      • Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
      Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
      • die Reparaturkosten

      Was gilt bei Liegenschaften
      • Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
      • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

      Deckung der Kinder
      In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

      Selbstbehalte
      • Für Mieterschäden pauschal CHF 200.- pro Auszug.
      • Für Obhutsschäden CHF 200.- pro Ereignis.
      • Für alle übrigen Sachschäden CHF 200.-.

      Leistungsbegrenzungen
      • Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-

  • L (Privathaftpflicht)

      Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
      Deckung aus der Grundversicherung:
      • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
      Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
      Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
      • Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
      • Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
      Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
      • die Reparaturkosten

      Was gilt bei Liegenschaften
      • Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
      • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

      Deckung der Kinder
      In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

      Selbstbehalte
      • Für Mieterschäden pauschal CHF 200.- pro Auszug.
      • Für Obhutsschäden CHF 200.- pro Ereignis.
      • Für alle übrigen Sachschäden CHF 200.-.

      Leistungsbegrenzungen
      • Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-

  • younGo S (Privathaftpflicht)

      Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
      Deckung aus der Grundversicherung:
      • Bonusverlust der Haftpflichtversicherung


      Selbstbehalte
      • Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug
      • Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis
      • Für alle übrigen Sachschäden CHF 200
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Kundenzufriedenheit bei Basler Versicherung

5.3 Kompetenz und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

5.2 Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Kundeninformationen

5.3 Erreichbarkeit der Versicherung

4.8 Zufriedenheit mit der Prämienhöhe

5.3 Abwicklung des Schadenfalls

5.2 Gesamtbeurteilung

Angaben zur Versicherungsgesellschaft

Versicherungsträger
Basler Versicherung AG
Hauptsitz
Basel

Anbieter der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen im Vergleich

Allianz Suisse

AXA

Basler Versicherung

CSS Versicherungen

ELVIA

Generali

Helvetia

Die Mobiliar

smile.direct

Visana

Zurich

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