Elvia by Allianz Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
4.8 / 6
Kundenzufriedenheit bei Elvia by Allianz
4.8 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.8 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 4.7 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 4.8 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 4.6 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 4.9 / 6 |
Produkte der Elvia by Allianz
Feuer
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000
Schmucksachen bis CHF 20'000
Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 5'000 wählbar
Glasbruch
Versichert werden können Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:
Mobiliarglas
Gebäudeverglasungen
Lavabos, Spültröge, Klosetts (inkl. Spülkästen), Bidets, Pissoirs und Trennwände
Folge- und Komplementärschäden von Glasschäden bis CHF 5'000
Grobfahrlässigkeit versichert
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden gemäss Auswahl (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 500 gewählt werde
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.
Feuer
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000
Schmucksachen bis CHF 20'000
Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 5'000 wählbar
Glasbruch
Versichert werden können Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:
Mobiliarglas
Gebäudeverglasungen
Lavabos, Spültröge, Klosetts (inkl. Spülkästen), Bidets, Pissoirs und Trennwände
Folge- und Komplementärschäden von Glasschäden bis CHF 5'000
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000
Grobfahrlässigkeit nicht versichert
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden gemäss Auswahl (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 500 gewählt werde
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmäßiger Benützung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt gemäß Auswahl
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher, nicht regelmäßiger Benutzung
Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust ebenfalls versichert
Für Schäden am benutzten Fahrzeug: Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5'000.
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschließlich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Grobfahrlässigkeit versichert
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 500 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 500 gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmäßiger Benützung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt gemäß Auswahl
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher, nicht regelmäßiger Benutzung
Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust ebenfalls versichert
Für Schäden am benutzten Fahrzeug: Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5'000.
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschließlich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 500 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 500 gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen
Grobfahrlässigkeit nicht versichert
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Elvia by Allianz
Versicherungsträger | Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG |
Hauptsitz | Zürich |