ELVIA by Allianz Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
4.9 / 6
Kundenzufriedenheit bei ELVIA by Allianz
4.9 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 4.9 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 4.8 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 4.8 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 4.9 / 6 |
Produkte der ELVIA by Allianz
Feuer
Zusätzlich versichert sind Seng-, Stromausfall- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft-, Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon).
Wasser
Zusätzlich versichert sind
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Öl oder andere Flüssigkeiten, die aus Heizungsanlagen ausgeflossen sind
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Feuer
Zusätzlich versichert sind Seng-, Stromausfall- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft-, Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon).
Wasser
Zusätzlich versichert sind
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Öl oder andere Flüssigkeiten, die aus Heizungsanlagen ausgeflossen sind
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz (oder FL) eingelöste Motorfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht und Personenwagenanhänger
Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug/Anhänger: Deckung der Reparaturkosten bis maximal CHF 100'000 (Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5000). Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust versichert.
Drittschäden, welche nicht durch die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert sind (Versicherungsschutz gilt für Fahrzeuge mit CH- bzw. FL-Kontrollschildern)
bei im europäischen Ausland gemieteten Fahrzeugen: die Differenz zwischen örtlich vorgeschriebener und zusätzlich angebotener Haftpflichtdeckung und der gesetzlichen Mindestversicherung in der Schweiz.
Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims am festen Standort
Diese Versicherung gilt nur in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein
Unbebaute Grundstücke bis 10'000 m2 sind ebenfalls versichert
Die Haftpflicht als Stockwerkeigentümer ist ausgeschlossen
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz (oder FL) eingelöste Motorfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht und Personenwagenanhänger
Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug/Anhänger: Deckung der Reparaturkosten bis maximal CHF 100'000 (Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5000). Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust versichert.
Drittschäden, welche nicht durch die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert sind (Versicherungsschutz gilt für Fahrzeuge mit CH- bzw. FL-Kontrollschildern)
bei im europäischen Ausland gemieteten Fahrzeugen: die Differenz zwischen örtlich vorgeschriebener und zusätzlich angebotener Haftpflichtdeckung und der gesetzlichen Mindestversicherung in der Schweiz.
Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims am festen Standort
Diese Versicherung gilt nur in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein
Unbebaute Grundstücke bis 10'000 m2 sind ebenfalls versichert
Die Haftpflicht als Stockwerkeigentümer ist ausgeschlossen
Angaben zur Versicherungsgesellschaft ELVIA by Allianz
Versicherungsträger | Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG |
Hauptsitz | Zürich |