Krankenkasse für das Baby

Anmeldung bei der Krankenkasse für Neugeborene: Das müssen Sie beachten. Welche Zusatzversicherungen lohnen sich? Comparis klärt auf.

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Magdalena Soll

20.02.2024

Ein Baby wird von einem Arzt untersucht.

iStock / Buntiam

1.Obligatorische Krankenkasse für Neugeborene in der Schweiz 
2.Krankenkassen-Modell für das Baby
3.Franchise für das Baby
4.Zusatzversicherung für das Baby
5.Krankenkasse für das Baby: Kosten 

1. Obligatorische Krankenkasse für Neugeborene in der Schweiz 

Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Grundversicherung abschliessen. Das gilt auch für Babys. Melden Sie Ihr Neugeborenes deshalb bei einer Krankenkasse an.

Am besten erledigen Sie die Anmeldung schon vor der Geburt. Den Namen und das Geburtsdatum können Sie der Krankenkasse später angeben. 

Bei der vorgeburtlichen Anmeldung profitiert Ihr Kind in den meisten Fällen von einer uneingeschränkten Aufnahme in Zusatzversicherungen.

Nach der Geburt kann die Krankenkasse die Aufnahme verweigern oder bestimmte Leistungen ausschliessen – ohne Angabe von Gründen.

Sie können die Grundversicherung für das Kind bis spätestens drei Monate nach der Geburt abschliessen. Auch wenn die Anmeldung nach der Geburt erfolgt, ist Ihr Baby rückwirkend ab seinem Geburtstag versichert.

Wichtig: Versichern Sie Ihr Baby auch gegen Unfälle. Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie können sie über die Grundversicherung abschliessen.

2. Krankenkassen-Modell für das Baby

In der Grundversicherung gibt es verschiedene Modelle. Je nach Modell profitieren Sie von Prämienrabatten. Sie können sich für Ihr Kind frei für ein Modell entscheiden.

Freie Arztwahl bei Kinderärzten

Viele Krankenkassen ermöglichen in jedem Modell die freie Arztwahl für Kinder unter 12 Jahren. Prüfen Sie die  allgemeinen Versicherungsbedingungen. Tipp: Beim Krankenkassenvergleich von Comparis können Sie verschiedene Modelle miteinander vergleichen.

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3. Franchise für das Baby

Franchisen für Babys liegen zwischen 0 und 600 Franken. Wählen Sie die Franchise von 0 Franken. Eine höhere Franchise lohnt sich kaum. Denn: Kinder müssen öfter zum Arzt.

Selbstbehalt für die Krankenkasse bei Kindern

Bei Kindern müssen Sie nach Ausschöpfen der Franchise einen Selbstbehalt von 10 Prozent auf den Betrag zahlen. Für Kinder liegt der maximale Selbstbehalt bei 350 Franken.

4. Zusatzversicherung für das Baby

Für über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehende Behandlungen braucht Ihr Kind eine Zusatzversicherung. Je eher Sie die Versicherung abschliessen, desto besser. Grund: Versicherer können bekannte Krankheiten lebenslang ausschliessen oder die Aufnahme ganz verweigern.

Prüfen Sie folgende Zusatzversicherungen für Babys und Kinder:

Die halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung garantiert ein privateres Spitalzimmer mit maximal zwei Betten. Zusätzliche Vorteile sind:

  • die freie Arztwahl im Spital

  • die Betreuung durch den Ober- bzw. Chefarzt

Günstiger als die klassische halbprivate oder private Spitalversicherung ist eine Flexversicherung. Sie ermöglicht im Einzelfall ein Upgrade von der allgemeinen in die halbprivate oder private Abteilung.

Keine vorbehaltlose Aufnahme in Spitalversicherungen für Babys

Eine Comparis-Analyse zeigt: Die meisten Krankenkassen nehmen Babys nicht mehr ohne Vorbehalt in Spitalzusatzversicherungen auf. Sie können bei späterer Feststellung von Geburtsgebrechen die Leistungen reduzieren. Bei einigen Versicherungen können Sie Ihr Baby nicht vorgeburtlich für eine Spitalzusatzversicherung anmelden.

Zahnbehandlungen bei Kindern können schnell teuer werden. Die Grund- oder Invalidenversicherung finanziert die Kosten nur für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen als Folge einer Krankheit.

Die Zahnzusatzversicherung springt hier ein. Je nach Krankenkasse ist eine Aufnahme ohne zahnärztliche Untersuchung vorgeburtlich und bis ins Kindergartenalter möglich.

Eine Invalidität Ihres Kindes kann sehr teuer werden. Die gesetzliche Invalidenversicherung deckt nur das Existenzminimum ab dem 18. Altersjahr. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann darum sinnvoll sein.

Beschäftigen Sie sich mit dem Thema schon vor dem Geburtstermin. Prüfen Sie, ob das Produkt auch die Folgen von krankheitsbedingter Invalidität deckt. Invalidität durch Krankheit ist viel häufiger als Invalidität durch Unfall.

Weitere Zusatzversicherungen

Sind Sie unsicher, was Sie zusätzlich versichern möchten? Einen Überblick finden Sie im Artikel über die verschiedenen Zusatzversicherungen.

5. Krankenkasse für das Baby: Kosten 

Kosten für die Grundversicherung des Babys

Kinder zahlen für die Grundversicherung weniger als Erwachsene. In der Regel macht die Kinderprämie 20 bis 25 Prozent der Erwachsenenprämie aus. Hinzu kommen der Selbstbehalt und eine allfällige Franchise.

Beispiel für Krankenkassenprämien für ein Neugeborenes: In Zürich kosten die Prämien für Grundversicherung und Unfalldeckung zwischen 104.50 und 183.50 Franken pro Monat. Die gewählte Franchise im Vergleich liegt bei 0 Franken. Quelle: Comparis-Krankenkassenvergleich.

Gut zu wissen: Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sind vom Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag befreit.

Familienrabatte nutzen und Prämien sparen

Ab zwei Kindern können Sie von Familienrabatten profitieren. Ab drei Kindern bezahlen Sie ausserdem nur noch maximal 1’000 Franken an Selbstbehalt im Jahr.

Zusatzversicherung fürs Baby: Kosten

Die Kosten für Zusatzversicherungen variieren je nach Modell, Wohnort und Anbieter. In Bern erhalten Sie etwa:

  • eine halbprivate Zusatzversicherung ab 11 Franken pro Monat.

  • eine private Zusatzversicherung ab 17 Franken pro Monat

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.03.2021

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