Rooming-in in der Schweiz: Als Begleitperson ins Spital
Rooming-in ist das Übernachten einer Begleitperson im Spital. Comparis informiert und klärt auf, ob die Grundversicherung die Rooming-in-Kosten übernimmt.

03.11.2025

iStock / Nikola Stojadinovic
1. Was ist Rooming-in?
Rooming-in ist das Übernachten einer Begleitperson bei einem Spitalaufenthalt. Dabei ist das Alter der Patientin oder des Patienten egal – es kann also eine Begleitperson für ein Kind oder eine erwachsene Person sein. Rooming-in kann im gleichen Zimmer oder einem Zimmer in der Nähe stattfinden.
Beim Rooming-in ist die Begleitperson unter anderem eine psychische Stütze. Das kann den Heilprozess unterstützen. Sie kann aber auch Pflegeaufgaben übernehmen. Dabei unterstützt das Fachpersonal im Spital die Begleitperson.
Gut zu wissen: Rooming-in wird besonders bei Kindern bis neun Jahre empfohlen. Die Trennung von den Bezugspersonen und die neue Umgebung können den Genesungsprozess erschweren.
2. Was gilt bei Rooming-in nach der Geburt?
Nach der Geburt wechseln Mütter in die Wochenbettabteilung. Dort ist Rooming-in in den meisten Spitälern heutzutage Standard. Sie dürfen in der Regel rund um die Uhr bei ihrem Kind bleiben.
Durch Rooming-in können Eltern und Kind eine engere Beziehung aufbauen. Eine enge Bindung zu den Eltern nach der Geburt vermittelt Neugeborenen Schutz und Geborgenheit.
Mütter können das Baby jederzeit stillen. Die Nähe zum Kind fördert die Milchbildung. Die selbstständige Pflege des Kindes hilft Eltern ausserdem, sich schneller in der Elternrolle zurechtzufinden.
Es gibt allerdings auch einen Nachteil des Rooming-ins. Nach der Geburt sind Mütter oft erschöpft und brauchen erst einmal Zeit zur Erholung. Ist das Baby bei der Mutter, ist die Erholung schwieriger.
In welcher Art von Zimmer Sie untergebracht werden, hängt vom Spital und Ihrer Spitalzusatzversicherung ab. Oft können Sie sich aber auch vor Ort upgraden lassen. Die Zusatzkosten müssen Sie ohne Spitalzusatzversicherung selbst tragen.
Einige Spitäler bieten auch Familienzimmer an. In diesen können meist beide Elternteile und allfällige Geschwister übernachten. Die Kosten für Familienzimmer müssen Sie abhängig von der Zusatzversicherung ebenfalls selbst zahlen.
Was bedeutet 24-Stunden-Rooming-in?
Nach der Geburt gibt es zwei verschiedene Arten von Rooming-in:
Teilweises Rooming-in: Das Kind ist nicht durchgehend bei Ihnen. Es wird teilweise noch von Fachpersonen auf der Säuglingsstation betreut.
24-Stunden-Rooming-in: Das Kind ist rund um die Uhr bei Ihnen. Sie können es komplett selbstständig versorgen. Bei Bedarf bekommen Sie Unterstützung des Fachpersonals.
In der Regel können Sie selbst entscheiden, welche Art von Rooming-in Sie nutzen möchten. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn das Kind zum Beispiel krank ist.
3. Rooming-in im Krankenhaus: Werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen?
Kosten fürs Rooming-in sind in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Nach der Geburt zahlt die Grundversicherung allerdings den Spitalaufenthalt von Mutter und Kind in der allgemeinen Abteilung – aufgrund der Mutterschaftsleistungen ohne Franchise und Selbstbehalt. Bietet das Spital ein kostenloses Rooming-in an, übernimmt die Krankenkasse also die Kosten.
Wichtig: Braucht das Neugeborene aufgrund einer Krankheit eine Spitalbehandlung, zahlt die Krankenversicherung des Kindes. Es fallen also Franchise und Selbstbehalt an.
Die Kosten für eine Begleitperson unterscheiden sich je nach Spital. Auch die Art des Zimmers beeinflusst die Kosten. Hat die Patientin oder der Patient eine Spitalzusatzversicherung, zahlt die meist einen täglichen Beitrag fürs Rooming-in der Begleitperson.
Gut zu wissen: Einige Spitäler stellen für Eltern kostenlos ein Einzelzimmer für das Rooming-in zur Verfügung. Die Verpflegung müssen die Eltern in der Regel zahlen.
4. Zusatzversicherung für Rooming-in: Gibt es das?
Halbprivate und private Spitalzusatzversicherungen bezahlen oft einen Beitrag an Ihre Begleitpersonen beim Rooming-in. Je nach Krankenkasse erhalten Sie unterschiedlich hohe Beträge an die Kosten für die Übernachtung erstattet. Die Anzahl der vergüteten Tage ist meist beschränkt.
Einige Spitalzusatzversicherungen zahlen nur einen Beitrag am Rooming-in für Kinder. Andere vergüten auch die Übernachtung bei einer erwachsenen Patientin oder einem erwachsenen Patienten. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Gut zu wissen: Meist haben Zusatzversicherungen eine Karenzfrist. Das heisst, sie zahlen erst nach einer vorher festgelegten Wartezeit Leistungen.
5. Häufige Fragen zum Rooming-in
Was das Rooming-in beinhaltet, ist vom Spital abhängig. Meist bekommt die Begleitperson ein Frühstück, muss aber weitere Mahlzeiten zusätzlich zahlen.
Beim Rooming-in nach der Geburt bekommt die Mutter eine Begleitung durch Ärzte, Pflegefachpersonen und eine Hebamme. Das beinhaltet Beratung und Hilfe im Umgang mit dem neugeborenen Kind.
Wie lange Rooming-in dauert, hängt vom Grund und der Länge des Spitalaufenthalts ab.
Nach der Geburt gilt in der Regel:
Natürliche Geburt: zwei bis drei Tage
Kaiserschnitt: drei bis vier Tage
Die Länge Ihres Aufenthaltes ist aber auch vom Gesundheitszustand von Mutter und Kind abhängig.
Wie viel ein Familienzimmer kostet, ist vom Spital abhängig. Auch Ihre Spitalzusatzversicherung hat einen Einfluss auf den Preis. In der Tabelle sehen Sie Beispiele für die Kosten eines Upgrades auf ein Familienzimmer.
| Spital | Upgrade-Kosten |
|---|---|
| Kantonsspital Winterthur | Kosten für die erwachsene Begleitperson pro Nacht (Zimmer und Frühstück):
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| Kantonsspital Luzern | Zusatzkosten pro Nacht:
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| Inselspital Bern | Sie können Privatzimmer als Familienzimmer nutzen. Upgrade-Kosten auf ein Privatzimmer pro Nacht:
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| Kantonsspital Olten | Zusatzkosten für den Aufenthalt:
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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.05.2010




