Vorgeburtliche Anmeldung bei der Krankenkasse: Das gilt
Melden Sie Ihr ungeborenes Kind bei der Krankenkasse an. Comparis erklärt, ab wann Sie Ihr Kind anmelden sollten und welche Vorteile es bringt.
07.03.2024
iStock / martin-dm
1. Ungeborenes Kind bei der Krankenkasse anmelden
In der Schweiz Wohnende müssen eine Grundversicherung abschliessen. Das gilt auch für Neugeborene. Sie können Ihr Kind schon vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden.
Tipp: Melden Sie das Baby spätestens in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten bei der Krankenkasse an.
2. Vorteile der vorgeburtlichen Anmeldung
Die vorgeburtliche Anmeldung des Babys hat folgende Vorteile:
Melden Sie das Baby erst nach der Geburt an, ist es bei der Grundversicherung rückwirkend ab dem Geburtstag versichert. Das ist bei Zusatzversicherungen nicht so.
Schliessen Sie Zusatzversicherungen deshalb vor der Geburt ab. Dann greift auch hier der Schutz per Geburtsdatum. Beispiel: Es kommt bei der Geburt zu Komplikationen. Dann übernimmt die Zusatzversicherung bei vorgeburtlicher Anmeldung die Kosten.
Zusatzversicherungen haben im Gegensatz zur Grundversicherung keine Aufnahmepflicht. Sie können den Versicherungsantrag für das Kind ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Kommt das Kind krank zur Welt, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung schwierig werden. Mit einer Anmeldung vor der Geburt können Sie das umgehen. Bei einigenZusatzversicherungen entfällt dann nämlich die Gesundheitsprüfung.
Einige Krankenkassen bieten bei einer vorgeburtlichen Anmeldung Rabatte auf Zusatzversicherungen an. Teilweise ist die Zahnzusatzversicherung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes kostenfrei. In manchen Fällen bekommen Sie von der Krankenversicherung ein Geschenk zur Geburt des Kindes.
Spitalzusatzversicherungen meist mit Vorbehalt
Eine Comparis-Analyse zeigt: Die meisten Krankenkassen nehmen trotz vorgeburtlicher Anmeldungen Babys nicht mehr vorbehaltlos in Spitalzusatzversicherungen auf. Bei späterer Feststellung von Geburtsgebrechen kürzen sie die Leistungen.
Bei einigen Krankenkassen können Sie die Spitalzusatzversicherung erst nach der Geburt abschliessen. Dann müssen Sie für das Kind auch Gesundheitsfragen beantworten.
3. Vorgeburtliche Anmeldung in vier Schritten
Vergleichen Sie die Krankenkassen.
Bestellen Sie mehrere Offerten. Entscheiden Sie sich für eine Offerte.
Füllen Sie die Offerte aus und senden Sie die Unterlagen an die Krankenkasse.
Melden Sie nach der Geburt das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes der Krankenkasse. Das ist je nach Kasse telefonisch oder schriftlich möglich. Danach tritt die Versicherung in Kraft und Sie erhalten die Versicherungskarte für das Kind.
Je nach Wohnort und Versicherung unterscheidet sich die Höhe der Krankenkassenprämien. Vergleichen Sie daher die Krankenkassen. So können Sie Geld sparen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.03.2024