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Liegenschaftssteuer: So viel zahlen Sie in Ihrem Kanton

Viele Immobilienbesitzende müssen in der Schweiz eine jährliche Liegenschaftssteuer zahlen. Sowohl die Höhe als auch die Art der Berechnung variieren je nach Gemeinde. Comparis erklärt, was es mit dieser Steuer auf sich hat und wie Sie sie berechnen.

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Lara Surber

16.08.2022

Luftaufnahme eines Wohnviertels in der Schweiz.

iStock / AsianDream

1.Was ist die Liegenschaftssteuer und wen betrifft sie?
2.Welche Arten von Liegenschaftssteuern gibt es?
3.Welche Kantone bzw. Gemeinden erheben eine Liegenschaftssteuer?
4.Wie wird die Liegenschaftssteuer berechnet?
5.Wie kann ich die Liegenschaftssteuer in meinem Kanton berechnen?
6.Wer zahlt keine Liegenschaftssteuer?
7.Welche Steuern müssen Immobilienbesitzende sonst noch zahlen?

1. Was ist die Liegenschaftssteuer und wen betrifft sie?

Wer in der Schweiz eine Immobilie besitzt, muss in rund der Hälfte der Kantone eine Liegenschaftssteuer (auch Grund- oder Grundstückssteuer) zahlen. Sie beträgt zwischen 0,2 und 3 Promille des geschätzten Immobilienwerts und wird jährlich vom Kanton und/oder der Gemeinde erhoben. Besteuert wird der volle Wert des Grundstücks inklusive der Immobilie.

Steuerpflichtig sind je nach kantonaler Regelung die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder Miteigentümer oder etwaige Nutzniessende des Grundstücks. Mit der Liegenschaftssteuer leisten Sie einen Beitrag zur Infrastrukturerhaltung. Die Steuer wird am Ort der Liegenschaft fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz am Ort der Liegenschaft haben oder nicht. 

2. Welche Arten von Liegenschaftssteuern gibt es?

Kantonssteuer

  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie wird direkt vom Kanton besteuert.

  • Die Steuerlast ist nicht auf jemand anderen übertragbar.

  • Eine direkte Liegenschaftssteuer für natürliche Personen erheben Genf und Thurgau.

Obligatorische Gemeindesteuer

  • Die Steuer muss von den Gemeinden erhoben werden.

  • Obligatorisch ist die Liegenschaftssteuer in Jura, St. Gallen, Tessin und Wallis.

Fakultative Gemeindesteuer

  • Die Gemeinde hat das Recht, Steuern zu erheben, ist aber nicht dazu verpflichtet. Ein Steuerverzicht ist allerdings selten.

  • Fakultativ ist die Liegenschaftssteuer für natürliche Personen in Appenzell Innerrhoden, Bern, Freiburg, Graubünden und Waadt.

Minimalsteuer

  • Die Minimalsteuer wird in einigen Kantonen anstelle der Liegenschaftssteuer auf das Grundeigentumerhoben, wenn sie höher ist als die Gewinn- oder Kapitalsteuer (bzw. Einkommens- und Vermögenssteuer).

  • In den meisten Fällen werden nur juristische Personen (z. B. Unternehmen, eingetragene Vereine) besteuert.

  • Gilt für natürliche Personen nur in Obwalden und Nidwalden sowie unter besonderen Bedingungen in Uri.

Wird zusätzlich zur ordentlichen Liegenschaftssteuer im Thurgau und Tessin erhoben.

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3. Welche Kantone bzw. Gemeinden erheben eine Liegenschaftssteuer?

Die Liegenschaftssteuer verhält sich proportional zum Grundstückswert. Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Sätzen Sie in Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde rechnen müssen:

Kanton

Personen
Kantonssteuer in Promille ‰

Natürliche
Kantonssteuer in Promille ‰

Juristische
Gemeindesteuer in Promille ‰

Natürliche
Gemeindesteuer in Promille ‰

Juristische
LU 1,0
UR 300 CHF
OW 2,0 2,0
NW 0,3* 0,1
BS 2,0
SH 0,75*
AR 2,0
TG 0,6*
TI 1,0

*Es handelt sich um einen einfachen Ansatz, der noch mit den Steuerfüssen des Kantons und der Gemeinde (und im Falle von TG der Kirchgemeinde) multipliziert werden muss

(Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Dossier Steuerinformationen «Liegenschaftssteuer», März 2019)

4. Wie wird die Liegenschaftssteuer berechnet?

Die meisten Kantone ziehen bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer den Verkehrswert, den Ertragswert oder eine Kombination aus beiden heran. Der Verkehrswert entspricht in der Regel dem Verkaufspreis der Liegenschaft. Wichtig: Etwaige Schulden auf dem Grundstück werden bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. 

Der Ertragswert kommt vor allem bei Renditeliegenschaften zur Anwendung. Dabei ermittelt die Behörde den Wert der Liegenschaft über die von ihr erwirtschafteten Erträge (z. B. Mieteinnahmen). Der Ertragswert wird häufig zur Wertermittlung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften herangezogen. 

5. Wie kann ich die Liegenschaftssteuer in meinem Kanton berechnen?

Zur Berechnung der Liegenschaftssteuer benötigen Sie den Amts- oder Verkehrswert des Grundstücks mit allfällig bestehender Immobilie sowie den Steuersatz des entsprechenden Kantons resp. der Gemeinde.

Berechnungsformel: Grundstückswert / 1000 × Steuersatz

Rechenbeispiel: Jährliche Liegenschaftssteuer für einen Grundstückswert von 500'000 Franken

  • Kanton Thurgau (direkte Besteuerung/Kantonssteuer)

Steuersatz von 0,5 ‰ = 250.– Franken

  • Kanton St. Gallen (obligatorische Besteuerung/Grundsteuer)

Steuersatz von z. B. 0,8 ‰ in der Gemeinde Altstätten = 400.– Franken

  • Kanton Bern (fakultative Besteuerung)

Steuersatz von max. 1,5 ‰ = max. 750.– Franken 

  • Kanton Luzern (Minimalsteuer)

Steuersatz von 0,5 ‰ = 250.– Franken

6. Wer zahlt keine Liegenschaftssteuer?

  1. Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Personen) von Liegenschaften in folgenden Kantonen:

    • Aargau

    • Basel-Landschaft

    • Glarus

    • Schwyz

    • Solothurn

    • Zug

    • Zürich

  2. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die öffentlichen Zwecken dienen (z. B. Behörden, Schulen, Kirchen)

  3. Krankenkassen und Krankenversicherer

  4. Juristische Personen, deren Liegenschaften Kultuszwecken dienen

7. Welche Steuern müssen Immobilienbesitzende sonst noch zahlen?

Neben der Liegenschaftssteuer müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien mit folgenden Steuern rechnen:

Grundstücksgewinnsteuer

  • Sie fällt an, wen Sie mit dem Verkauf Ihrer Liegenschaft einen Gewinn erwirtschaften.

  • Der Steuersatz unterscheidet sich stark je nach Kanton und Besitzdauer.

Handänderungssteuer

  • Sie fällt bei der Eigentumsübertragung an (auch bei Erbschaften und Schenkungen).

  • Sie unterscheidet sich je nach Kanton, selten auch je nach Gemeinde.

Eigenmietwert

  • Diese Steuer fällt an, wenn Sie in Ihrer Immobilie wohnen.

  • Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden.

Vermögenssteuer auf Liegenschaften

  • Sie müssen Ihre Immobilie in der Steuererklärung als Vermögen angeben.

  • Im Gegensatz zur Liegenschaftssteuer dürfen Sie hier jedoch etwaige Schulden abziehen.

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