Bieterverfahren bei Immobilien in der Schweiz
Das Bieterverfahren unterscheidet sich vom klassischen Immobilienverkauf. Comparis zeigt, wie das Verfahren funktioniert, und gibt hilfreiche Tipps.

03.12.2025

iStock / nuttiwut rodbangpong
1. Wie funktioniert das Bieterverfahren bei Immobilien?
Das Bieterverfahren ist eine Vorgehensweise beim Immobilienverkauf. Dabei gibt es keinen Fixpreis für die Immobilie. Stattdessen geben potenzielle Käuferinnen und Käufer Gebote ab. Das ermöglicht es der Verkäuferschaft, den besten Marktpreis für ihre Immobilie zu erzielen.
Die Verkäuferschaft muss keinen Mindestpreis angeben. Sie muss auch nicht dem höchsten Gebot den Zuschlag gewähren. Im Unterschied zu Versteigerungen können ausserdem Kaufinteressierte ihr Gebot zurückziehen.
Gut zu wissen: In der Regel ist im Immobilieninserat ein Hinweis auf das Bieterverfahren platziert. Spätestens bei der Besichtigung sollten Sie wissen oder erfragen, wie der Verkauf abläuft.
2. Bieterverfahren bei einem Hauskauf: Wie sieht der Prozess aus?
Ein Bieterverfahren unterscheidet sich vom klassischen Immobilienverkauf. Der Ablauf ist in der Regel:
Vorbereitung des Dossiers
Besichtigung
Mehrere Bieterrunden
Vertragsunterzeichnung und Administratives
Wie die genauen Schritte des Bieterverfahrens ablaufen, lesen Sie hier:
Um den Verkauf vorzubereiten, sollten Sie als Verkäuferin oder Verkäufer alle wichtigen Informationen zur Immobilie in einem Dossier zusammentragen. Dazu zählen:
Grundrisspläne
Fotos
Gutachten, falls vorhanden
Erstellen Sie daraus eine aussagekräftige Verkaufsdokumentation der Immobilie und schreiben Sie die Immobilie aus.
Machen Sie im Inserat einen Hinweis auf das Bieterverfahren. Sie müssen keinen Mindestpreis angeben. Bedenken Sie aber: Für Kaufinteressierte kann ein Preis als Richtwert sehr hilfreich sein. Dafür können Sie den Verkehrswert der Immobilie nutzen. Diesen können Sie schnell und kostenlos online berechnen.
Gut zu wissen
Ein zu hoher Richtpreis kann Interessenten abschrecken und das Bieterverfahren ausbremsen. Daher empfiehlt es sich, den Richtpreis leicht unter dem Verkehrswert anzusetzen, um genügend Bieter anzuziehen und den Wettbewerb anzuregen.
Möchten Sie eine gesammelte Besichtigung durchführen? Dann geben Sie den Termin im Dossier an.
Die Immobilienbesichtigung ist für alle Parteien zentral. In unserer Checkliste zur Immobilienbesichtigung finden Sie alle Details für die Vorbereitung.
In der Regel gibt es bei den Bieterrunden zwei bis vier Durchgänge. Die genaue Anzahl der Bieterrunden sollten Sie von Anfang an festlegen und kommunizieren.
Kaufinteressierte geben in der ersten Runde ein Erstgebot ab. Meist haben sie dafür zwei bis drei Wochen Zeit. Im zweiten Durchgang erfahren die Bietenden das aktuelle Höchstgebot und können allenfalls erneut ein Gebot abgeben. Den Geboten sollte immer eine Finanzierungsbestätigung der Bank beiliegen.
Am Ende der Bieterrunden kann sich der Verkäufer oder die Verkäuferin für ein Angebot entscheiden. Üblicherweise folgen Absagen erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Grund: Die Vertragsunterzeichnung kann auch scheitern.
Ist das Bieterverfahren abgeschlossen? Dann folgen die üblichen letzten Schritte beim Immobilienverkauf. Setzen Sie einen Kaufvertrag beim Notar auf und übertragen Sie die Immobilie mittels Grundbucheintrag der neuen Eigentümerschaft.
3. Wann lohnt sich ein Bieterverfahren für Immobilienverkäufer?
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Bieterverfahren nur bei einer hohen Anzahl an kaufkräftigen Interessenten. Durch den Konkurrenzdruck könnte der Verkaufspreis über dem Verkehrswert der Immobilie liegen.
Kurz: Ist die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt gut, macht ein Bieterverfahren Sinn. Eine gute Marktsituation besteht dann, wenn es mehr kaufkräftige Inserenten als passende Objekte gibt.
Das Verfahren kann sich vor allem lohnen bei:
Baugrundstücken oder Immobilien an guter Lage
Immobilien, die dem Geschmack der breiten Masse entsprechen
4. Was sind Vorteile und Nachteile des Bieterverfahrens?
| Mögliche Vorteile | Mögliche Nachteile | |
|---|---|---|
| Für Verkäufer und Verkäuferinnen |
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| Für Käufer und Käuferinnen |
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5. Bieterverfahren: Taktik für Käuferinnen und Käufer
Haben Sie Interesse an einer Immobilie, die mit dem Bieterverfahren verkauft wird? Dann können Ihnen folgende Tipps helfen:
Auf Transparenz achten: Seriöse Bieterverfahren sind transparent und gut strukturiert. Es sollte klare Angaben zum Ablauf und zum zeitlichen Rahmen geben. Lassen Sie lieber die Finger davon, falls das nicht der Fall ist.
Experten beiziehen: Holen Sie sich allenfalls Unterstützung von einem Immobilienmakler oder einer Bank. So verringern Sie das Risiko, einen zu hohen Preis zu bezahlen.
Rasch reagieren: Organisieren Sie frühzeitig die Finanzierungsbestätigung. So können Sie schnell ein erstes Gebot abgeben.
Begeisterung zeigen: Nicht immer erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Sympathie hat in vielen Fällen einen grossen Einfluss auf die Entscheidung. Haben Sie im Verkaufsobjekt Ihr Traumhaus gefunden? Dann zeigen Sie das auch!
Kühlen Kopf bewahren: Legen Sie mit einem Experten oder einer Expertin ein Budget fest. Halten Sie sich daran, auch wenn der Druck zu emotionalen Entscheidungen verleiten kann.
6. Bieterverfahren: Wie viel mehr bieten lohnt sich für Käufer?
Grundsätzlich gilt: Bieten Sie nur so viel mehr, wie Sie sich wirklich leisten können. Mit dem Comparis-Hypothekenrechner können Sie einfach die Tragbarkeit für die Hypothek ausrechnen. Dadurch können Sie Ihre Obergrenze festlegen.
Als Faustregel gilt: Oft sind 3 bis 7 Prozent über dem Richtpreis realistisch, wenn die Immobilie in einem sehr guten Zustand ist.
7. Bieterverfahren: Häufige Fragen
Bei einem privaten Bieterverfahren verkauft eine Privatperson (oder beispielsweise eine Erbengemeinschaft) ihre eigene Immobilie. Dabei lädt die private Verkäuferschaft Interessierte ein, Gebote für die Immobilie abzugeben, anstatt einen festen Verkaufspreis vorzugeben.
Ein klassisches Bieterverfahren lebt davon, dass kein fixer Verkaufspreis vorgegeben wird, sondern Gebote frei abgegeben werden. In der Praxis kommunizieren Verkäufer manchmal einen Richtpreis. Dieser Wert dient als Orientierung. Interessenten können trotzdem höhere (oder teils auch tiefere) Gebote abgeben.
Sobald der Preis aber wirklich fix ist und nicht überboten werden kann, ist es faktisch kein Bieterverfahren mehr.
Bei einem zweistufigen Bieterverfahren gibt es zwei klar getrennte Bieterrunden.
In der ersten Runde geben alle Interessenten innerhalb einer Frist ein erstes Gebot ab.
Anschliessend sieht die Verkäuferschaft, wo die Gebote ungefähr liegen. Sie informiert die ausgewählten Interessenten und lädt sie zu einer zweiten, letzten Runde ein.
In der zweiten Runde können die ausgewählten Interessenten ihr Angebot ein einziges Mal nachbessern. Anschliessend entscheidet die Verkäuferschaft, wem sie die Immobilie verkaufen möchte.
Ein Gebot im Bieterverfahren ist in der Regel nicht rechtlich bindend. Weder die kaufende Person ist verpflichtet, das Haus tatsächlich zu kaufen, noch muss die verkaufende Person das höchste Gebot annehmen. Erst mit der notariellen Beurkundung und der anschliessenden Eintragung im Grundbuch entsteht eine verbindliche Verpflichtung zum Eigentumsübergang.
Trotz der fehlenden rechtlichen Bindung sollten Sie nur dann ein Gebot abgeben, wenn Sie die Finanzierung und den Kauf ernsthaft planen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.06.2021




