Grundbuch Schweiz: Eigentumsübertragung & Grundbuchauszug – Infos und Tipps

Erst der Eintrag ins Grundbuch macht Sie zum Eigentümer oder zur Eigentümerin einer Liegenschaft. Was ist das Grundbuch überhaupt? Und wofür braucht es einen Grundbuchauszug? Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Grundbuch.

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Elena Wetli

20.04.2023

Erst der Eintrag ins Grundbuch macht den Käufer einer Immobilie zum Eigentümer.

iStock / Pattanaphong Khuankaew

1.Was ist ein Grundbuch?
2.Was ist ein Grundbuchauszug?
3.Wofür brauche ich einen Grundbuchauszug?
4.Wie lange dauert die Erstellung eines Grundbuchauszugs?
5.Was kostet ein Grundbuchauszug?
6.Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?
7.Wie ist das Vorgehen auf dem Notariat?
8.Wo finde ich das zuständige Grundbuchamt?

1. Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis an Grundstücken. Dazu zählen

  • Wohn- und Geschäftsimmobilien

  • Land ohne Bauten

  • Gebäude im Baurecht

  • Miteigentumsanteile an Grundstücken

Die Grundbuchämter der Kantone sind für die Führung des Grundbuchs zuständig (Art. 4 GBV).

Das Grundbuch besteht aus:

  • Hauptbuch: Enthält alle Informationen des Grundbuchauszuges.

  • Tagebuch: Chronologisch erfasste Grundbuchanmeldungen. Die Informationen werden vom Tagebuch auf das Hauptbuch übertragen.

  • Eigentümerregister: Namen von Eigentümerinnen und Eigentümern in alphabetischer Reihenfolge sowie Bezeichnung der ihnen gehörenden Grundstücke.

  • Gläubigerregister: Namen der Gläubiger einer Grundpfandverschreibung oder eines Schuldbriefs.

  • Hilfsregister: Zusätzliche Informationen wie etwa Strassenverzeichnisse oder Gebäuderegister.

2. Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug enthält Informationen zu einem bestimmten Grundstück. Den öffentlichen Grundbuchauszug können alle Personen einsehen. Dort stehen folgende Informationen:

  • Bezeichnung des Grundstücks und Grundstücksbeschreibung mit Flächenangaben

  • Namen und Identifikation der Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Erwerbsdatum und Eigentumsform

  • Dienstbarkeiten und Grundlasten wie bauliche Ausführungsvorschriften oder Wegrechte

  • Vormerkungen

  • öffentliche Anmerkungen

Der vollständige Grundbuchauszug ist berechtigten Personen vorbehalten, z. B. der Eigentümerschaft oder den Grundpfandgläubigern (Banken). Er enthält neben den Informationen aus dem öffentlichen Grundbuchauszug zusätzlich die Grundpfandrechte.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Hier finden Sie ein Beispiel eines Grundbuchauszugs des Kantons Basel-Stadt.

3. Wofür brauche ich einen Grundbuchauszug?

Sie möchten eine Immobilie kaufen: Der Grundbuchauszug enthält wichtige Informationen. Bestellen Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages den entsprechenden Grundbuchauszug. So erfahren Sie beispielsweise, ob ein Wegrecht eingetragen ist. Ein Grundbuchauszug ist beim jeweils zuständigen Notariat des Kantons online bestellbar.

Sie möchten eine Immobilie verkaufen: Den Verkaufsunterlagen sollten Sie einen Grundbuchauszug beifügen.

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4. Wie lange dauert die Erstellung eines Grundbuchauszugs?

Das hängt in erster Linie vom zuständigen Grundbuchamt ab. In der Regel beansprucht die Erstellung eines Grundbuchauszuges zwischen 1 und 5 Arbeitstage. In manchen Fällen kann es Verzögerungen geben. Bestellen Sie den Auszug lieber etwas früher und nicht auf den letzten Drücker.

Achtung: Ist auf dem Grundstück ein Tagebuchgeschäft hängig, kann das den Grundbuchauszug um bis zu 30 Tage verzögern.

5. Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und bemessen sich an Umfang und Detaillierungsgrad des Grundbuchauszugs. In einigen Kantonen erhalten Sie den Grundbuchauszug bereits ab 20 Franken. Es kann aber auch deutlich mehr kosten. Im Kanton Thurgau kostet ein Auszug mindestens 50 Franken. Ab sechs Seiten kostet er 100 Franken.

6. Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?

Der Kauf einer Immobilie wird durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag besiegelt. Er ist für Kaufende und Verkaufende verbindlich. Das heisst: Die Gegenpartei kann bei einem Ausstieg aus dem Vertrag auf Nichterfüllung des Vertrags eingeklagt werden.

Die Käuferschaft wird erst mit dem Eintrag der Immobilie in das Grundbuch rechtmässiger Eigentümer. Die Übertragung ist sogar gültig, wenn die Käuferin oder der Käufer den Kaufpreis nicht zahlen kann.

7. Wie ist das Vorgehen auf dem Notariat?

Die Eigentumsübertragung geschieht in der Regel Zug um Zug auf dem zuständigen Notariat:

  1. Der Käufer übergibt dem Notar das unwiderrufliche Kaufversprechen eines Finanzinstituts.

  2. Die beteiligten Parteien unterschreiben den Vertrag.

  3. Kaufende und Verkaufende erhalten eine Kopie des Vertrags. Das Original des Vertrags bleibt auf dem zuständigen Notariat.

  4. Das Notariat meldet das vollzogene Geschäft beim zuständigen Grundbuchamt an. Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, steht die Käuferschaft als neue Eigentümerin der Immobilie im öffentlichen Grundbuch.

8. Wo finde ich das zuständige Grundbuchamt?

Jeder Kanton hat ein eigenes Grundbuchamt. In der unteren Tabelle finden Sie die jeweilige Grundbuchamt-Webseite.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 26.08.2019

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