Weisheitszähne ziehen: Welche Kosten zahlt die Krankenkasse?
Das Entfernen von Weisheitszähnen kann teuer werden. Comparis klärt auf und zeigt, was es dabei zu beachten gibt.
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Das Ziehen von Weisheitszähnen schmerzt nicht nur im Mund, sondern oft auch im Geldbeutel. Denn die Grundversicherung zahlt den Eingriff nur bei schwerwiegenden Gesundheitsstörungen. Comparis zeigt, wann sich eine Zusatzversicherung lohnt.
Was kostet eine Weisheitszahnoperation?
Die so genannte Weisheitszahnextraktion beläuft sich auf rund 500 bis über 1’000 Franken pro Zahn. Der Preis hängt ab vom so genannten Taxpunktwert des behandelnden Zahnarztes sowie Umfang und Komplexität der nötigen Operation und den nötigen Zusatzuntersuchungen (z.B. Röntgenbildern). Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und organisieren Sie gegebenenfalls eine Zweitmeinung.
Wann zahlt die Krankenkasse das Ziehen von Weisheitszähnen?
Die obligatorische Grundversicherung deckt Zahnbehandlungen und damit auch die Weisheitszahnentfernung nur in drei Fällen:
wenn eine «schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems vorliegt».
wenn die Behandlung «durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt ist».
wenn die Zahnbehandlung «zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig ist».
Wann muss ich die Entfernung der Weisheitszähne selbst bezahlen?
Die Liste der nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems ist abschliessend in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet. Ein simpler Kariesbefall reicht nicht zur Deckung einer Weisheitszahnextraktion. Eine Pflichtleistung der Grundversicherung besteht bei Entzündungen nur dann, wenn der Zahnnerv – nicht bloss eines Weisheitszahns – abstirbt und ein so genanntes internes Granulom und evtl. eine weit über das Zahnelement hinausreichende Zyste entsteht oder das Granulom Folge eines Unfalls ist.
Weisheitszähne müssen häufig entfernt werden, weil sie im Mund keinen Platz haben. Die Grundversicherung übernimmt eine Deckung der Behandlung nur, wenn die oben genannten Krankheitsmerkmale in genügender Ausprägung bestehen. Sie deckt also nur die Behandlung von kranken Weisheitszähnen. Ob die Weisheitszähne in Ihrem Fall die Anforderungen erfüllen, muss Ihr Zahnarzt in Absprache mit der Krankenversicherung beurteilen. Dazu muss zwingend ein Röntgenbild erstellt und der Krankenkasse zugeschickt werden.
Zahlt die Zusatzversicherung für die Operation von Weisheitszähnen?
Zuschüsse an eine Weisheitszahnextraktion aus der Zusatzversicherung erhalten Sie teilweise entweder mit einer Zahnversicherung oder einer ambulanten Krankenpflege-Zusatzversicherung. Achtung: Eine Zahnzusatzversicherung setzt in der Regel ein ärztliches Attest zur Bestätigung des guten Zahnzustands voraus. Für Erwachsene lohnt sich der Abschluss einer Zahnversicherung zudem oft preislich nicht.
Eine Übersicht über die Beiträge aus den Krankenpflege-Zusatzversicherungen finden Sie hier:
Versicherung | Produkt | Beitrag |
---|---|---|
Sanitas | Family | 80% aus dem Leistungskonto |
CSS Versicherung | Ambulantversicherung myFlex Premium | 50% max. 2’000 Fr./Kalenderjahr |
Visana | Ambulant III | 50% max. 1’000 Fr./Jahr |
CSS Versicherung | Ambulantversicherung myFlex Balance | 50% max. 1’000 Fr./Kalenderjahr |
Visana | Ambulant II | 25% max. 500 Fr./Jahr |
Sanitas | Classic | 100 Fr./Zahn |
CSS Versicherung | Ambulantversicherung myFlex Economy | kein Beitrag |
Helsana | TOP und COMPLETA | kein Beitrag |
Visana | Ambulant I | kein Beitrag |
KPT/CPT | Krankenpflege-Plus-Versicherung Krankenpflege-Comfort-Versicherung | kein Beitrag |
Concordia | Diversa & Diversa plus | kein Beitrag |
Quelle: esurance
Vorsicht ist geboten bei Behandlungen im Ausland. Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen die Kostenbeteiligung an ambulanten Behandlungen ausserhalb der Schweiz. Und beachten Sie zuletzt allfällige Karenzfristen; also die Sperrfrist zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbezug.
Weitere Infos zum Thema Weisheitszähne
Achtung, falls Sie nachträglich bei der Krankenkasse eine Finanzierung für die Weisheitszahnextraktion beantragen wollen: Der Anspruch verjährt nach fünf Jahren. Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Art. 24 sagt klar, dass die Krankenkasse innert einer Frist von fünf Jahren berechtigte Ansprüche auf Leistungen vergüten muss. Massgeblich ist dabei gemäss Bundesgericht der Zeitpunkt des Eingangs der Arztrechnung bei der versicherten Person.
Und zuletzt: Versuchen Sie keinesfalls, Geld zu sparen und einen Zahn selbst zu ziehen. Verletzungen am Kieferknochen, ein gesplitterter oder gebrochener Zahn und eine mögliche Wundinfektion können die Folgen sein.