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Vorbezug Pensionskasse: Hypothekarschuld auf Wohneigentum verringern

Für selbstbewohntes Wohneigentum können Sie Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a einsetzen. Somit verringern Sie Ihre Hypothekarschuld. Comparis zeigt, wie Sie mit Vorsorgegeldern Ihre Belehnung optimieren können.

Alina Meister
Alina Meister

22.09.2025

Ein Paar steht auf einer Baustelle und umarmt sich.

iStock / skynesher

1.Immobilienfinanzierung mithilfe von Vorsorgevorbezug
2.Vorbezug Pensionskasse für Wohneigentum in der Schweiz: Voraussetzungen
3.Pensionskassenvorbezug für Wohneigentum: Vor- und Nachteile
4.Säule 3a für Wohneigentum in der Schweiz vorbeziehen: Diese Voraussetzungen gelten
5.Verpfändung der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim
6.AHV-Renten-Vorbezug für Wohneigentum: Ist das möglich?
7.Vorbezug der Pensionskasse für Wohneigentum: Häufige Fragen

1. Immobilienfinanzierung mithilfe von Vorsorgevorbezug

Die meisten Immobilienkäuferinnen und -käufer in der Schweiz sind für die Finanzierung des Eigenheims auf die Unterstützung eines Kreditgebers angewiesen (Fremdkapital). 

Um eine Hypothek aufzunehmen, müssen Sie jedoch mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie aus eigener Tasche bezahlen (Eigenkapital). Davon müssen mindestens 10 Prozent aus sogenannten «harten Eigenmitteln» wie Konto- oder Sparguthaben stammen. Auch vorbezogene Gelder aus der Säule 3a gelten als harte Eigenmittel.

Wohneigentumsförderung (WEF)

Die Wohneigentumsförderung (WEF) hilft bei der Finanzierung der Eigenmittel: Für die restlichen 10 Prozent des Eigenkapitals dürfen Sie Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) für den Kauf von Immobilieneigentum einsetzen. Dabei haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 

  • einen Vorbezug zum Aufstocken der Eigenmittel 

  • eine Verpfändung zur Absicherung der Fremdfinanzierung

2. Vorbezug Pensionskasse für Wohneigentum in der Schweiz: Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen Sie für einen Vorbezug der Pensionskasse für die Immobilienfinanzierung erfüllen:

Ein Vorbezug ist nur möglich, solange noch kein Vorsorgefall eingetreten ist. Sobald Sie eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, ist ein Vorbezug ausgeschlossen.

Im Zusammenhang mit Wohneigentum dürfen Sie in folgenden Fällen Gelder aus der Pensionskasse beziehen:

  • Für den Kauf von dauerhaft selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für den Bau von dauerhaft selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für wertvermehrende Investitionen in selbstbewohntes Wohneigentum.

  • Für die Amortisation von Hypotheken von selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnliche Beteiligungen.

Wichtig: Sie dürfen mit dem Pensionskassengeld keine Zweitwohnung finanzieren.

Sie können nicht beliebig viel Geld aus Ihrer Pensionskasse vorbeziehen. Es gelten folgende Bedingungen:

Mindestbetrag

Der Bezug der Vorsorgegelder muss mindestens 20’000 Franken betragen. Das bedeutet, Sie müssen diesen Betrag oder mehr in Ihrer Pensionskasse angespart haben.

Maximalbetrag

Bis zum 50. Lebensjahr können Sie das gesamte Guthaben Ihrer Pensionskasse beziehen. Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Auszahlung des Ersparten bis zum Alter von 50 Jahren 

  • oder die Hälfte des aktuellen Guthabens

Grundsätzlich erhalten Sie den höheren der beiden Beträge. Wenden Sie sich für einen Vorbezug direkt an Ihre Pensionskasse. Sie stellt Ihnen das Antragsformular zu.

Ein Vorbezug ist grundsätzlich alle fünf Jahre möglich. Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Pensionskassenvorbezug ist in der Regel drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.

Verkaufen Sie Ihr Eigenheim, müssen Sie die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) bezogenen Pensionkassengelder zurückzahlen. In Ausnahmefällen besteht keine Rückzahlungspflicht:

  • Sie verwenden das durch den Verkauf gewonnene Geld innert zwei Jahren für eine erneute Investition in ein selbstgenutztes Eigenheim.

  • Sie können Ihr Eigenheim unfreiwillig oder vorübergehend nicht nutzen (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder durch einen jobbedingten Umzug).

  • Sobald Sie pensioniert werden, müssen Sie die bezogenen Pensionskassengelder nicht mehr zurückzahlen. Das gilt auch, sollten Sie invalid werden oder sterben. 

Jede Rückzahlung muss mindestens 10’000 Franken betragen. Ist die Lücke kleiner, müssen Sie den gesamten Betrag auf einmal zahlen. Sie können auch freiwillig Rückzahlungen tätigen.

3. Pensionskassenvorbezug für Wohneigentum: Vor- und Nachteile

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile eines Vorbezugs von Pensionskassengeldern für Wohneigentum.

Vorteile Nachteile
  • Mehr Eigenkapital und dadurch tiefere Hypothekarschuld
  • Tiefere Hypothekarzinsen dank verbesserter Belehnung
  • Verbesserte Tragbarkeit
  • Reduzierte Altersrente und daraus resultierende Vorsorgelücken
  • Reduzierter Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod
  • Sofortige Besteuerung des bezogenen Betrags
  • Keine freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse mehr möglich bis zur Rückzahlung des Vorbezugs
  • Bei Scheidung, Insolvenz oder einem verlustreichen Verkauf der Liegenschaft können Sie nicht nur das Eigenheim verlieren, sondern auch die Pensionsansprüche

Vorteile eines Pensionskassenvorbezugs nutzen

Unser Hypothekenpartner HypoPlus unterstützt Sie dabei, die Vorteile eines Pensionskassenvorbezugs für die Eigenheimfinanzierung optimal zu nutzen.

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4. Säule 3a für Wohneigentum in der Schweiz vorbeziehen: Diese Voraussetzungen gelten

Bei einem Vorbezug aus der Säule 3a für die Immobilienfinanzierung gelten folgende Bedingungen:

  • Bezüge aus der Säule 3a zur Immobilienfinanzierung gelten (im Gegensatz zu Pensionskassenbezügen) als «echtes Eigenkapital».

  • Genauso wie beim Pensionskassenvorbezug dürfen Sie das Kapital ausschliesslich für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen.

  • Den Vorbezug können Sie neben dem Erwerb von Wohneigentum auch zur Rückzahlung einer Hypothekarschuld nutzen.

  • Ein Teilbezug des Säule-3a-Kapitals ist nur bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich. Danach können Sie nur noch die gesamte Summe des jeweiligen Kontos beziehen. Daher lohnt es sich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen.

  • Einen Mindestbetrag gibt es im Gegensatz zum Pensionskassenvorbezug nicht.

5. Verpfändung der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim

Die Verpfändung der Pensionskasse oder der Säule 3a bringt im Gegensatz zum Vorbezug keine Erhöhung des Eigenkapitals mit sich. Sie dient lediglich als Sicherheit zur Aufstockung der Hypothek.

Das verpfändete Geld darf von der Kreditbank nur bei groben und endgültigen Zahlungsschwierigkeiten genutzt werden. So bleibt das Geld in der Vorsorge und kann steuerfrei arbeiten. Das heisst: Das Geld kann sich aufgrund von Zinsen und Kursgewinnen weiter vermehren.

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Verpfändung der Pensionskasse oder Säule 3a für Wohneigentum:

Vorteile Nachteile
  • Das Vorsorgekapital bleibt auf dem dafür vorgesehenen Konto. Die Altersrente und Versicherungsleistungen werden nicht geschmälert.
  • Es fällt keine Besteuerung wie beim Vorbezug an.
  • Die gestiegene Hypothekarzinsbelastung können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Ein späterer Einkauf in die Pensionskasse bleibt weiterhin möglich.
  • Das Eigenkapital erhöht sich nicht, die Hypothekarschuld fällt somit höher aus.
  • Aufgrund höherer Belehnung fallen höhere Hypothekarzinsen an.
  • Bei Nichtbezahlung der Hypothekarzinsen müssen Sie damit rechnen, dass die kreditgebende Bank das Vorsorgegeld pfändet.

Ob Vorbezug oder Verpfändung von Pensionskasse oder Säule 3a – beide Optionen haben Vorteile und Risiken. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation. Unser Hypothekenpartner HypoPlus unterstützt Sie dabei, die passende Finanzierungslösung für Ihr Eigenheim zu finden.

6. AHV-Renten-Vorbezug für Wohneigentum: Ist das möglich?

In der Schweiz ist ein Vorbezug der AHV-Rente für den Erwerb von Wohneigentum nicht möglich. Die AHV dient ausschliesslich als gesetzliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente. Im Gegensatz zur Pensionskasse oder Säule 3a können Sie diese im Rahmen der Wohneigentumsförderung nicht für eine Immobilienfinanzierung beziehen.

7. Vorbezug der Pensionskasse für Wohneigentum: Häufige Fragen

Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Pensionskassenvorbezug ist in der Regel drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung. Einzelne Pensionskassen haben jedoch weniger strenge Regeln bezüglich dieser Frist. 

Ein Teilbezug des Säule-3a-Kapitals ist nur bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich. Danach können Sie nur noch den Gesamtbetrag des jeweiligen Kontos beziehen.

Ja, Sie können einen WEF-Vorbezug freiwillig in die Pensionskasse zurückzahlen. In bestimmten Fällen (z. B. beim Verkauf Ihrer Immobilie) sind Sie sogar dazu verpflichtet, die vorbezogenen Gelder zurückzuzahlen.

Der Vorteil einer Rückzahlung: Sie bessern damit die Vorsorgeleistungen im Alter auf.

Sie können den Vorbezug aus der 2. Säule bis zu Ihrer Pensionierung, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität, Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung zurückzahlen. 

Wichtig: Falls Sie das Wohneigentum mehr als drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters verkaufen, müssen Sie den Vorbezug zurückzahlen.

Beantragen Sie die Rückzahlung direkt bei Ihrer Pensionskasse. In der Regel gibt es dafür ein offizielles Formular oder ein Schreiben, das Sie ausfüllen müssen.

Im Scheidungsfall wird der WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse als Freizügigkeitsleistung behandelt und bei der Teilung des Vorsorgevermögens berücksichtigt.

Das Gericht unterteilt ihn in einen vorehelich und einen ehelich angesparten Teil. In der Regel wird auch der Zinsverlust infolge des Vorbezugs anteilsmässig auf beide Ehepartner verteilt.

Bei einem Pensionskassenvorbezug für Wohneigentum fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Diese ist deutlich günstiger als die Einkommenssteuer. Die tatsächliche Höhe variiert je nach Wohnort und Auszahlungsbetrag. Berechnen Sie hier Ihre individuelle Steuer auf einen Kapitalbezug.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 06.03.2018

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