Vorbezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum

Der Schweizer Staat fördert Wohneigentum. Für selbstbewohntes Wohneigentum können Sie Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a einsetzen. Comparis zeigt, wie Sie mit Vorsorgegeldern Ihre Belehnung optimieren können.

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Lara Surber

12.04.2022

Ein Paar steht auf einer Baustelle und umarmt sich.

iStock / skynesher

1.20 Prozent müssen Sie selber bezahlen
2.Vorbezug der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim
3.Verpfändung der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim

1. 20 Prozent müssen Sie selber bezahlen

Die meisten Immobilienkäuferinnen und -käufer in der Schweiz sind für die Finanzierung des Eigenheims auf die Unterstützung eines Kreditgebers angewiesen. Um eine Hypothek aufzunehmen, müssen Sie aber mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie aus eigener Tasche bezahlen.

Hier kommt in der Schweiz die Wohneigentumsförderung zum Tragen: Sie können Gelder aus der Säule 3a und der Pensionskasse (2. Säule) für den Hauskauf oder die eigene Wohnung einsetzen. Dabei haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: einen Vorbezug zum Aufstocken der Eigenmittel oder eine Verpfändung zur Absicherung der Fremdfinanzierung.

2. Vorbezug der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim

Mit einem Vorbezug von angesparten Mitteln der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder der Säule 3a können Sie zusätzliche Eigenmittel für den Kauf oder den Bau eines dauerhaft selbstbewohnten Eigenheims beschaffen. Achtung: Das gilt nicht für die Finanzierung von Renditeobjekten, Ferienwohnungen oder Liegenschaften zur Vermietung.

Ein Vorbezug ist grundsätzlich alle fünf Jahre möglich. Die Auszahlung des Vorsorgekapitals wird zu einem reduzierten Satz versteuert. Je nach Wohnort und Volumen sind die Steuern unterschiedlich hoch.

Vorteile Nachteile
  • Hypothekarschuld verringert sich und das Eigenkapital wird grösser.
  • Tiefere Hypothekarzinsen dank verbesserter Belehnung.
  • Bei Vorbezug von BVG-Geldern reduziert sich der Versicherungsschutz
  • Der Vorbezug von BVG-Geldern verringert die Rente im Alter.
  • Sofortige Besteuerung des bezogenen Betrags fällt an.

Auch Hypothekendarlehen dürfen Sie mit Geldern der Pensionskasse oder der Säule 3a zurückzahlen. Ein weiterer Tipp: Sie können sich mit einem Vorbezug der Säule 3a oder der Pensionskasse auch an Wohneigentum beteiligen oder Renovationen sowie wertvermehrende Investitionen finanzieren.

Wofür kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen?

Im Zusammenhang mit Wohneigentum dürfen Sie in folgenden Fällen Gelder aus der Pensionskasse beziehen:

  • Für den Kauf von dauerhaft selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für den Bau von dauerhaft selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für wertvermehrende Investitionen in selbstbewohntes Wohneigentum.

  • Für die Amortisation von Hypotheken von selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Für Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnliche Beteiligungen.

Das gilt beim Vorbezug der Pensionskasse

  • Von den gesetzlich geforderten 20 Prozent Eigenmittel darf nur die Hälfte aus dem Bezug von Pensionskassengeldern stammen. Die andere Hälfte muss aus sogenanntem «echtem Eigenkapital» aufgebracht werden. Sind die Auflagen für die Finanzierung der Eigenmittel erfüllt, dürfen weitere Pensionskassengelder in den Hauskauf investiert werden. Den verfügbaren Betrag finden Sie in Ihrem Pensionskassenausweis, oder Sie fragen direkt bei Ihrer Pensionskasse nach.

  • Der Bezug der Vorsorgegelder muss mindestens 20’000 Franken betragen.

  • Bis zum 50. Lebensjahr können Sie das gesamte Guthaben beziehen, später entweder das Ersparte bis zum Alter von 50 Jahren oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Grundsätzlich erhalten Sie den höheren der beiden Beträge. Wenden Sie sich für einen Vorbezug direkt an Ihre Pensionskasse. Sie stellt Ihnen das Antragsformular zu.

  • Den Vorbezug können Sie neben dem Erwerb von Wohneigentum auch zur Rückzahlung einer Hypothekarschuld tätigen.

  • Achtung: Vorbezüge der Pensionskasse sind auch mit Risiken und Auflagen verbunden: Bei Scheidung, Insolvenz oder verlustreichem Verkauf der Liegenschaft kann nicht nur das Eigenheim verloren gehen, sondern auch die Pensionsansprüche. Den Vorbezug müssen Sie zurückzahlen, sobald die Liegenschaft verkauft oder nicht mehr selbst bewohnt wird.

  • Achtung: Je nach Reglement der Pensionskasse kann der Vorbezug von Vorsorgegeldern neben der Reduktion des Altersguthabens auch eine Reduktion der Leistungen bei Invalidität oder Todesfall zur Folge haben. Beim Bezug der Pensionskassengelder sollten Sie Ihre Vorsorgesituation prüfen und eventuelle Lücken mit einer Vorsorgelösung schliessen. Vorbezüge sollten Sie möglichst schnell zurückzahlen.

Wann muss ich den Pensionskassen-Vorbezug zurückzahlen?

Sie können den Vorbezug aus der 2. Säule bis zu Ihrer Pensionierung, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität, Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung zurückzahlen. Der Vorteil einer Rückzahlung: Sie bessern damit die Vorsorgeleistungen im Alter auf.

Wichtig: Falls Sie das Wohneigentum mehr als drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters verkaufen, müssen Sie den Vorbezug zurückzahlen.

Das gilt beim Vorbezug aus der Säule 3a

  • Bei Vorbezug der Säule 3a bestehen keine Altersgrenze und kein Mindestbezug. Bezüge aus der Säule 3a zur Immobilienfinanzierung gelten (im Gegensatz zu Pensionskassenbezügen) als «echtes Eigenkapital».

  • Den Vorbezug können Sie neben dem Erwerb von Wohneigentum auch zur Rückzahlung einer Hypothekarschuld tätigen.

  • Ein Teilbezug des Säule-3a-Kapitals ist nur bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich. Danach können Sie nur die gesamte Summe des jeweiligen Vorsorgeverhältnisses beziehen. Daher lohnt es sich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen.

3. Verpfändung der Pensionskasse und der Säule 3a fürs Eigenheim

Die Verpfändung der Pensionskasse oder der Säule 3a bringt im Gegensatz zum Vorbezug keine Erhöhung des Eigenkapitals mit sich. Sie dient lediglich als Sicherheit zur Aufstockung der Hypothek.

Das verpfändete Geld darf von der Kreditbank nur bei groben und endgültigen Zahlungsschwierigkeiten angetastet werden. So bleibt das Geld in der Vorsorge und kann steuerfrei arbeiten.

Vorteile Nachteile
  • Das Vorsorgekapital bleibt auf dem dafür vorgesehenen Konto und die Altersrente und Versicherungsleistungen werden nicht geschmälert.
  • Das Vorsorgekapital kann weiterhin steuerfrei arbeiten.
  • Die gestiegene Hypothekarzinsbelastung können Sie steuerlich geltend machen.
  • Das Eigenkapital erhöht sich nicht, die Hypothekarschuld fällt somit höher aus.
  • Höhere Hypothekarzinsen aufgrund höherer Belehnung.
  • Bei Nichtbezahlung der Hypothekarzinsen müssen Sie damit rechnen, dass die kreditgebende Bank das Vorsorgegeld pfändet.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 06.03.2018

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