Gebühren

Alkoholsteuer

Die Alkoholsteuer gilt für Spirituosen, Liköre und hochgradigen Alkohol zu Trinkzwecken. Auf Bier wird eine Biersteuer erhoben.

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1.Was kostet mich Schnaps aus eigenem Obst?
2.Wozu wird das Geld aus der Alkoholsteuer verwendet?

Inländische und importierte Spirituosen und Liköre sowie hochgradiger Alkohol zu Trinkzwecken unterliegen einer Steuer von 29 Franken je Liter reinen Alkohols. Auf Alkopops ist die Steuer viermal höher. Für Normal- und Spezialbier wird eine Biersteuer erhoben (25.32 Franken / Hektoliter). Naturweine (bis 18 Prozent vol.) sind steuer- und gebührenfrei. Ursprüngliches Ziel der Ende des 19. Jahrhunderts eingeführten Alkoholsteuer war die Eindämmung übermässigen Schnapskonsums.

Was kostet mich Schnaps aus eigenem Obst?

Sie können Ihr eigenes Obst in eine Destillerie bringen und zu Schnaps brennen lassen. Beim Brennen von eigenem Obst wird die Alkoholsteuer für die ersten 30 Liter reinen Alkohols je Haushalt um 30 Prozent auf 20.30 Franken ermässigt.

Wozu wird das Geld aus der Alkoholsteuer verwendet?

Dieses fliesst zu 90 Prozent in die AHV. Der Rest geht an die Kantone, die das Geld zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwenden.

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