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Heiratsstrafe Schweiz: So sparen Sie trotzdem Steuern

Bei gleichem Haushaltseinkommen zahlen Verheiratete oft mehr Steuern als im Konkubinat lebende Paare. Dafür dürfen Sie einen Zweiverdiener- und einen Verheiratetenabzug geltend machen. Comparis gibt einen Überblick.

Andreas Müller
Andreas Müller

20.11.2024

Heiratsstrafe: So sparen Sie trotzdem Steuern

iStock / miniseries

1.Was ist die Heiratsstrafe?
2.Wer ist von der Heiratsstrafe betroffen?
3.Bin ich von der Heiratsstrafe betroffen?
4.Wie können verheiratete Doppelverdiener Steuern sparen?

1. Was ist die Heiratsstrafe?

Verheiratete Paare werden in der Schweiz gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden also zusammengerechnet, bevor die Steuern erhoben werden. Dadurch rutschen Verheiratete meist in eine höhere Steuerstufe (Steuerprogression). 

Personen im Konkubinat werden separat besteuert. Das bedeutet: Verheiratete zahlen oft mehr Steuern als Konkubinatspaare mit demselben Haushaltseinkommen. 

Wichtig: Eingetragene Partnerschaften werden steuerlich gleich behandelt wie Ehen. 

Was bedeutet Konkubinat? 

Konkubinat bedeutet: Ein Paar wohnt zusammen, ist jedoch weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft. 

Was ist die Steuerprogression in der Schweiz? 

In der Schweiz zahlen Personen mit einem höheren Einkommen auch prozentual mehr Steuern. Wer mehr verdient, zahlt also nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis mehr Steuern als jemand mit einem tiefen Einkommen.

2. Wer ist von der Heiratsstrafe betroffen?

Lange ging man davon aus, dass die Heiratsstrafe rund 500’000 Ehepaare in der Schweiz betrifft. Mittlerweile weiss man, dass es mehr sind. Zahlen des  Bundes von 2019 sprechen von 700’000 Ehepaaren

Unter der Heiratsstrafe leiden vor allem besserverdienende Paare mit ähnlich hohem Einkommen. Bei niedrigen und unterschiedlich hohen Einkommen spielt sie eine geringere Rolle. 

Die steuerliche Benachteiligung hat auch Auswirkungen auf die AHV-Rente. Rentnerehepaare erhalten höchstens das Anderthalbfache einer maximalen Einzelrente. Im Konkubinat gibt es jedoch keine Witwer- oder Witwenrente seitens der AHV.

3. Bin ich von der Heiratsstrafe betroffen?

Ob Sie von der Heiratsstrafe betroffen sind, können Sie ganz einfach mit dem Comparis-Steuerrechner herausfinden. Folgen Sie dazu dieser einfachen Anleitung:

Jetzt Steuern berechnen
  1. Berechnen Sie Ihre Steuern als Ehepaar im Comparis-Steuerrechner und notieren Sie das Ergebnis.

  2. Berechnen Sie Ihre Steuern nur mit Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen und notieren Sie die Steuerlast. Geben Sie hierfür ledig als Zivilstand an.

  3. Berechnen Sie die Steuern nur mit dem Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin und addieren Sie dieses Ergebnis zu Ihrer eigenen Steuerlast.

  4. Vergleichen Sie die Steuerlasten. So sehen Sie, ob und wie viel mehr Steuern Sie zahlen, weil Sie verheiratet sind.

4. Wie können verheiratete Doppelverdiener Steuern sparen?

Um die Nachteile der Progression auszugleichen, können verheiratete Doppelverdiener den Zweiverdienerabzug geltend machen. Er wird meist vom tieferen Einkommen abgezogen. Er unterliegt jedoch starken kantonalen Unterschieden.

Kanton Abzug
Bund 50 Prozent vom tieferen Erwerbseinkommen, jedoch mind. CHF 8’300 und max. CHF 13’600.
Aargau Fixbetrag von CHF 600.
Appenzell Ausserrhoden 10 Prozent vom tieferen Nettoerwerbseinkommen, jedoch mind. CHF 2’400 und max. CHF 5’000.
Appenzell Innerrhoden Fixbetrag von CHF 500 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Basel-Landschaft Fixbetrag von CHF 1’000 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Basel-Stadt Fixbetrag von CHF 1’000 vom tieferen Nettoerwerbseinkommen.
Bern 2 Prozent vom Erwerbseinkommen beider Ehegatten, jedoch maximal das kleinere Einkommen oder CHF 9’300.
Freiburg Fixbetrag von CHF 500 vom tieferen der beiden Nettoeinkommen.
Genf Fixbetrag von CHF 1’000 vom niedrigsten Arbeitsprodukt, das ein Ehepartner erwirbt.
Glarus 10 Prozent vom tieferen Erwerbseinkommen, jedoch mind. CHF 3’500 und max. CHF 10’000.
Graubünden Fixbetrag von CHF 600 vom Reineinkommen.
Jura Fixbetrag von CHF 2’600.
Luzern Fixbetrag von CHF 4’800 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Neuenburg 25 Prozent vom tieferen Nettoeinkommen, jedoch max. CHF 1’200.
Nidwalden Fixbetrag von CHF 1’100 vom Erwerbseinkommen eines Ehegatten. Der Abzug darf das betreffende Einkommen nach Abzug der Gewinnungskosten nicht übersteigen.
Obwalden Fixbetrag von CHF 3’400 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Schaffhausen Fixbetrag von CHF 800 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Schwyz Fixbetrag von CHF 2’100 vom höheren Erwerbseinkommen.
Solothurn Fixbetrag von CHF 1’000 vom tieferen Erwerbseinkommen.
St.Gallen Fixbetrag von CHF 500.
Tessin Fixbetrag von CHF 7’700 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Thurgau Kein Abzug
Uri Vom niedrigeren Einkommen sind CHF 14’900 abzuziehen. Der verbleibende Betrag darf als Zweiverdienerabzug eingesetzt werden, aber höchstens CHF 3’700. Wenn ein Partner im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen wesentlich mitarbeitet oder beide gemeinsam selbstständig tätig sind, wird das gemeinsame Einkommen zur Hälfte auf beide verteilt.
Waadt Fixbetrag von CHF 1’700 vom Erwerbseinkommen des einen Ehegatten.
Wallis Fixbetrag von CHF 6’150 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Zug Max. CHF 4’500 vom tieferen Erwerbseinkommen.
Zürich Fixbetrag von CHF 5’900 vom tieferen Erwerbseinkommen.

Was kann ich sonst noch von meinen Steuern abziehen?

Zusätzlich können Sie den Verheiratetenabzug geltend machen. Dieser Abzug von der Bundessteuer steht allen Verheirateten zu. Er umfasst einen Pauschalbetrag von 2’600 Franken. Auf kantonaler Ebene sind die Abzüge unterschiedlich hoch.

Ganz unabhängig davon, ob Sie von der Heiratsstrafe betroffen sind oder nicht: Es macht Sinn, die Höhe der eigenen Steuer zu kennen – etwa für die Steuervorauszahlung

Berechnen geht ganz einfach mit dem Comparis-Steuerrechner.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 23.02.2021

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