Umzug: Wo muss ich Steuern zahlen?
Mit dem Umzug ändert sich nicht nur die Adresse, sondern auch die zuständige Steuerverwaltung. Doch wo müssen Sie nach dem Umzug Steuern bezahlen? Und lässt sich mit dem richtigen Zügeldatum Geld sparen? Comparis klärt auf.
19.12.2024
iStock / Chainarong Prasertthai
1. Wo zahle ich Steuern beim Kantonswechsel?
In der Schweiz legen die Kantone und die Gemeinden die Steuern selbst fest. Jemand mit gleichem Einkommen und Vermögen erhält je nach Wohnsitz eine unterschiedlich hohe Steuerrechnung. Ein Umzug an einen neuen Ort wirkt sich daher auf die Höhe der Steuern aus, die Sie zahlen müssen.
Beim Umzug in einen anderen Kanton gilt das sogenannte Zuzugsprinzip: Sie bezahlen die Steuern für das gesamte Jahr an dem Ort, an dem Sie am 31. Dezember angemeldet sind. Der Wegzugskanton geht leer aus.
Kantonale Unterschiede
In den Kantonen Obwalden und Nidwalden ist der Stichtag der 1. Januar. Der Kanton Fribourg rechnet anteilhaft ab. Sie bezahlen also bis zum Wegzug in Fribourg Steuern und den Rest des Jahres im neuen Wohnkanton.
Steuern sparen mit dem Umzugstermin
Mit geschickter Auswahl des Zügeltermins können Sie also Steuern sparen. Fragen Sie sich, wann der beste Zeitpunkt für Ihren Umzug ist? Vergleichen Sie mit unserem Steuerrechner die Steuerlast in den beiden Gemeinden.
2. Wo zahle ich Steuern beim Umzug innerhalb des Kantons?
Bei Umzügen innerhalb des gleichen Kantons gelten unterschiedliche Regelungen. Die meisten Kantone wenden auch hier das Zuzugs- respektive Wegzugsprinzip an. Sie zahlen also dort Steuern, wo Sie zum Stichtag angemeldet sind. Überprüfen Sie vorher, ob der Stichtag in Ihrem Wohnkanton am 31.12. oder am 01.01. ist.
Einzig die Kantone Freiburg und Neuenburg berechnen die Beträge genau: Die Einwohner werden von beiden Gemeinden für die exakte Anzahl Tage besteuert.
Haben Sie in der Wegzugsgemeinde bereits provisorische Vorauszahlungen getätigt? Dann werden Ihnen diese zurückerstattet.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich auswandere?
Beim Auswandern zahlen Sie Steuern bis zu Ihrem Abmeldetag in der Schweiz. Diese sind in der letzten Wohngemeinde respektive im letzten Wohnkanton fällig.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.11.2014